Simson Kaufvertrag

  • Simson gefunden aber wie ordentlich kaufen? Natürlich mit einem Kaufvertrag. Auch wenn ihr den Verkäufer sympathisch findet oder ihr euch gar kennt. Mit dem Kaufvertrag versichert ihr euch, daß es ordentlich gekauft wurde und eventuelle Mängel notiert werden. Ihr weist damit zudem auch nach, dass das Fahrzeug ordentlich gekauft wurde. Es gab schon Fälle, da wurde behauptet eine Mopete wurde geklaut ...

    Also macht es richtig. Einen Kaufvertrag findet ihr z.B. beim ADAC https://www.adac.de/-/media/adac/p…t-an-privat.pdf

    Weitere Verträge für den Mopedkauf wurden auch in diesem Thread veröffentlicht

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein (14.3.1879 – 18.4.1955))

  • Auf der anderen Seite...kaufst Du OHNE Vetrag (schriftl) , ist die Gewährleistung (auch bei Privat) nicht ausgeschlossen....kann hilfreich sein.
    Kaufst Du mit einem Zeugen ist OHNE Vertrag sogar besser...man kann den regulären Kauf beweisen und hat Gewährleistung.

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
    Trike Anthrotech
    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • Eine Nachfrage dazu: Viele Simmen werden ja ohne Papiere ("kriegt man ohne Probleme beim KBA", "sind schon beantragt") angeboten.
    Wie sollte am besten festgehalten werden, dass ggf. Rücknahme erfolgt wenn sich letztlich herausstellt, dass es sich um einen Reimport handelt oder aus anderen Gründen keine 60 kmh-Betriebserlaubnis erteilt wird?


  • Eine Nachfrage dazu: Viele Simmen werden ja ohne Papiere ("kriegt man ohne Probleme beim KBA", "sind schon beantragt") angeboten.
    Wie sollte am besten festgehalten werden, dass ggf. Rücknahme erfolgt wenn sich letztlich herausstellt, dass es sich um einen Reimport handelt oder aus anderen Gründen keine 60 kmh-Betriebserlaubnis erteilt wird?

    Mit diesem Satz:
     Rücknahme erfolgt wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Reimport handelt oder aus anderen Gründen keine 60 kmh-Betriebserlaubnis erteilt wird. :rockz: :rockz: :rockz:

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
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  • Ich würde mich dennoch nicht auf sie Aussage " Papiere sind kein Problem, oder sind schon beantragt verlassen".

    Was ist wenn das KBA Amt noch Fotos sehen will... und das Moped hat schon den Besitzer gewechselt?

    bzw. wie ist das mit der Rückabwicklung. falls es vom KBA keine Papiere gibt. trägt der Verkäufer da die kosten... hat man nur Sabelei :)

    Entweder ein Moped kaufen mit Papieren, oder es gibt eins so günstig das man es verkraften kann das es vielleicht ein Reimport ist.


  • Auf der anderen Seite...kaufst Du OHNE Vetrag (schriftl) , ist die Gewährleistung (auch bei Privat) nicht ausgeschlossen....kann hilfreich sein.
    Kaufst Du mit einem Zeugen ist OHNE Vertrag sogar besser...man kann den regulären Kauf beweisen und hat Gewährleistung.

    Ohne Kaufvertrag hat man kein Eigentumsnachweis.
    Ohne Kaufnachweise wird es nahe zu aussichtslos irgend eine Forderung stellen gehen den "Verkäufer" Zeugen hin oder her.

    Es sollten wichtige Zusicherung über Eigenschaften vom Fahrzeug im Kaufvertrag festgehalten werden, sowas wie zb neuer Motor, kein Reimport.
    Hat das Fahrzeuge eine zugesicherten Eigenschaften nicht, haftet auch ein Privater Verkäufer dafür, selbst wenn er eine Gewährleistung ausschließt.


    Eine Nachfrage dazu: Viele Simmen werden ja ohne Papiere ("kriegt man ohne Probleme beim KBA", "sind schon beantragt") angeboten.
    Wie sollte am besten festgehalten werden, dass ggf. Rücknahme erfolgt wenn sich letztlich herausstellt, dass es sich um einen Reimport handelt oder aus anderen Gründen keine 60 kmh-Betriebserlaubnis erteilt wird?

    Deswegen ist der Verkäufer erstmal mit der Kohle weg und wenn dieser die Kohle nicht freiwillig zugibt, nützt es erstmal auch nichts.

    Stellt sich da immer die Frage, warum wartet der Anbieter nicht, bis sie da sind und verkauft dann, so wie sich das gehört.
    Das erspart den Verkäufer doch selber das ganze Theater darum .

  • Insgesamt würde ich beim Kauf/ Verkauf immer darauf achten, dass ein gültiger schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. Ansonsten kann es später beim Eigentumsnachweis schwierig werden.

    Beim Verkauf zudem in den Vertrag schreiben: ohne Rücknahme, Gewährleistung, Garantie... ansonsten könnte der Käufer innerhalb von 2 Jahren einen Mangel geltend machen.

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