Würde mich nämlich mal interessieren. Ich weiß dass die S51 N erlaubt is ohne Blinker aber wie is des mit den anderen? ![]()
Simsooooon ohne Blinker erlaubt?
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naja also erstmal falsches Unterforum
also, bei allen N-Modellen darf man ohne Blinker fahren und bei den anderen wie B müssen eigentlich Blinker rann, kommt aber auch drauf an, denn wenn aufn rahnmen z.B. "S50 B" draufsteht dann auf alle fälle, aber wenn nur "S51" draufsteht und man keine Papiere hat ( mansche Bullen wollen sie garnicht sehen^^) dann dürft es auch keine Probleme geben, hängt aber alles sehr vom Bullen ab, der dich kontrolliert. Aber wirklich 100% legal ist es nur bei der N. ( Ein Glück das ich eine hab :mrgreen: ) -
na ich hab noch so ein schild (original) wo des draufsteht das des S51 N is und wann des gebaut wurde und so. des is vorne bei der telegabel dran also da wo die durchkommt. reicht des?
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jaa das mein ich, das Typenschild am Steuer kopf, also wenn da wirklich N draufsteht, kannst du ohne Sorge ohne Blinker fahren.
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aber ich hohl mir ein anderen rahmen. kann ich des schild einfach raufkleben und dann geht des?
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Ich habe eine KR51/1K.
Die hat eigentlich Blinker. Ich habe sie ohne Blinker bekommen, bin das "Blinken mit dem Arm" vom Fahrrad gewöhnt und will dementsprechend auch keine Blinker. Beim TÜV sagte ich: "... ist ein altes Modell ohne Blinker. In der DDR waren Blinker erst ab 1988 Pflicht." Damit war der zufrieden. 2 mal hat mich die Polizei angehalten.
Beim ersten mal wurde "allgemeiner Zustand bemängelt" -> deswegen ja auch der Tüv, wegen Blinkern hatte er gar nicht gefragt.
Beim 2. mal hatte der auch nicht nach Blinkern gefragt. Es wurde nach Spiegel, Reifen und Auf- Abblendlicht sowie Rück- und Bremslicht geschaut.
Gut, ich wohne in den alten Bundesländern, da kennen sich die Grünen damit auch nicht aus .....Gruß Franz
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du kannst net einfach die plakette von N rahmen abmachen und auf den neuen rahmen kleben/nieten weil auf dem neuen rahmen ne rahmennummer steht die mit der plakettennummer übereinstimmen muss...
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mist. was soll ich dann machen?
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Wenn Blinker drann sind müssen die gehen. Wenn sie nich gehen, mußt sie abbauen und die Hand raushalten. Egal ob das N,B,E oder C iss. Das hat mit der Plakette nichts zu tun.
Du kannst bei einer C auch die E-Anlage von einer N einbauen. -
Das sehe ich wie Sandarina. Also Blinker ab und Hand raus.
Und immer schön deutlich "Winken", es geht um Deine Sicherheit.
Ich vergewissere mich durch ein kurzen Blick nach hinten, ob der Hintermann meine Absicht erkannt hat.Gruß Franz
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Da hab ich noch was vergessen!!!
Blinker und Licht sind wichtiger, als Motortuning und Lackierung.
Grad jetzt im Winter, mach bloß die Blinker funktionstüchtig! -
naja ich hab von nem Kumpel was anderes gehörrt, und zwar hat der ne S0 B und iss auch die ganze Zeit ohne Blinker gefahren , hat sich stattdessen an den Blinkschalter ne UBB ran gebaut^^, naja und neulich wurde er angehalten, und bekam nen Mängelschein wegen keinen Blinker und wegen noch irgendwas ich glaube zu kurze Schutzis. Mein Kunpel hat aus gesagt, Der Prüfer meint, dass wenn das vom Werk auch Blinker hatte, müssen auch welche dran sein!
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sandarina hat recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
hand raushalten hatte bei polizei ma gefragt!!!
MfG
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Wie schon gesagt. blinker müssen nicht aber wäre schon besser. es gibt doch richtig geile miniblinker (mit tüv).

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Moment mal, Kleinkrafträder müssen keine blinker haben. hat ma mein fahrlehre gesagt.
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müssen auch nicht, aber wer ist so bescheuert und verzichtet auf die stressfreiheit mit blinker nur wegen der optik?
ich finde zudem das karren ohne blinker scheisse aussehen... -
Oh da hab ich mich wohl wieder mal falsch ausgedrückt.
Blinker an Simme sind Pflicht.
Nich weil es das Gesetz vorschreibt. Sondern der Verstand!!!!
Wenn man nur über die Wiese fährt, brauch man keine Blinker.
Aber in der Stadt sind die lebenswichtig. -
so ist das!
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