Hallo, ich habe mich in das Thema schon mal grob hinein gelesen.
Bekannt ist mir, dass beim Import eines Kraftfahrzeugs eine Zollsteuer und eine Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll zu entrichten ist. Trifft das bei Kleinkrafträder ebenso zu?
Das eine neue Betriebserlaubnis (45 Km/h) ausgestellt werden muss, ist mir auch bekannt.
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