Kleinkraftrad aus nicht EU- Land importiren

  • Hallo, ich habe mich in das Thema schon mal grob hinein gelesen.
    Bekannt ist mir, dass beim Import eines Kraftfahrzeugs eine Zollsteuer und eine Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll zu entrichten ist. Trifft das bei Kleinkrafträder ebenso zu?
    Das eine neue Betriebserlaubnis (45 Km/h) ausgestellt werden muss, ist mir auch bekannt.


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  • Danke für deine Antwort!
    Mal schauen in wie weit das mit dem Zertifikat machbar ist.
    Auf alle Fälle bekommt man beim Zoll, nachdem die Steuern entrichtet sind, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser kann man dann zur Zulassungstelle gehen. Oder diese beim KBA einreichen?

    Bin mal gespannt wie das alles ausgeht..

    MfG Paul

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  • Eventuell benötigst du für's KBA noch das Certificate of Conformity welches vom Hersteller ausgestellt wird.


    Wenn es ein älteres ist, ist es unwahrscheinlich das es dies gibt für das Kleinkraftrad überhaupt gibt .
    Auch wenn solche Kleinkrafträder (Marke Typ) die nicht offiziell in die EU Exportiert oder gebaut wurden, gibt es diese nicht.

    Dann kann es sein das es kompliziert wird eine BE/Zulassung zu bekommen, bis unmöglich.
    Da kann ein Nachweis übers Abgasverhalten erforderlich sein.
    Sowie kann es möglich sein das das das Kleinkraftrad die Abgasnorm die im Deutschland zum Zeitpunkt der Erstzulassung binden war/ist, nicht erfüllt. Dann bekommt man es hier nicht zugelassen.
    Bei den sonstigen Zulassungsvorschriften ist das genauso, usw.

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