Erlaubter „Umbau“ !?

  • Guten Morgen,

    hätte da mal ne Frage:

    Darf ich an meine „normale“ S51 einen EnduroAuspuff dran bauen ohne Probleme bei der Anmeldung bzw. bei Verkehrskontrollen zu bekommen?

    Und falls ich es umbauen darf, wäre der Aufwand groß? Was müsste ich alles ändern? Und bekomme ich das als kompletter Laie hin?

    ( Ok. Eigentlich sind es 4 Fragen. :D )

  • anders waren: Krümmer, Auspuff-Mittelstück (Delle für Stoßdämpfer), Auspuffhalterung, Soziusstrebe, Herzkasten-Seitendeckel, Fußrasten (rechts etwas länger) und der Bremshebel

    Fahren wird es auch nur mit geändertem Auspuff, aber etwas umständlich - Fußhaltung etc. Ich würde zumindest den ausgestellten Bremshebel mit wechseln...
    Der Umbau ist kein großer Akt. Gerade wenn Du nur Auspuff und Halter wechselst. (könnte wetten dazu gibts auch was auf YouTube)

    Legal? Ich denke ja... Im Prinzip tauschst Du einen originalen Auspuff gegen einen Originalen . Aber natürlich könnten genau genommen die fehlenden Anbauteile zum Problem werden.


  • Legal? Ich denke ja... Im Prinzip tauschst Du einen originalen Auspuff gegen einen Originalen .

    Allerdings genau genommen, einer der zwar von selben Fahrzeugtyp (S51) ist, aber von einen Modell mit einer anderen Betriebserlaubnis
    BE (siehe KTA-Nummer).

    Es gibt Heft wo alle Umbauten aufgeführt sind die ohne extra Abnahme so zugelassen waren, ua. der Auspuff Umbau.
    Das Heft hat allerdings seine Gültigkeit mit dem Mauerfall verloren.
    Heute zu tage, muss fast jede technische Veränderung abgenommen werden, damit auch ein Auspuff Umbau.
    In der Praxis werden die meisten Umbauten die in den Heft stehen im allgemein meist so toleriert.
    Speziell wenn es um Umbauten geht, die es so original bei diesen Fahrzeugtyp, bei einen anderen Modell Ausführung gibt.
    Das wäre ja bei einen Umbau auf Enduro-Auspuff der Fall.

    Selbst Prüfer sind sich da nicht einig ob der eingetragen werden muss oder nicht.
    Fragste drei Prüfer dazu, bekommst mindestens zwei verschiedene Antworten. :blink:  
    Ein Prüfer sagte mal zu mir, bei einer 21er Abnahme Sinngemäß,
    zu was soll das eingetragen werden, das gibt es doch so original bei dem Fahrzeugtyp.
    Den S53 Enduro Lenker der da auch verbaut war, den hat er eingetragen, weil er von ein anderen Fahrzeugtyp (S53) ist.
    Übrigens, auf die Frage, ob ein Umbau einer S50 auf S51 Motor Abgenommen/Eingetragen werden müsste, beantwortete der selber Prüfer sowie ein weitere, mit Ja. Begründung ist von ein anderen Fahrzeugtyp (S50)

    Also mach jetzt für dich was daraus. :thumbup:

  • Die Liste der Statthaften Umbauten gibts im WWW als PDF. Diese gilt auch heute noch, aussage vom Dekramensch als er den Umbau auf Enduro eintragen lassen wollte.

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