Wenn mann das hintere Schutzblech (nicht gekürtzt) etwas weiter hinten befestigt ich meine das das Schutzblech so angebracht wird das man von hinten nichts von Schutzblech sieht aber so anbringt das man höchstens noch das Rücklicht hinten anbringen kann. Das Vorderteil von Schutzblech hengt dann etwa bei der Schwinge.
Ist das legal ![]()
legales Simsontuning
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Da kannstes auch so lassen und bloß um die paar cm kürzen ansonsten musste ja neue Löcher bohren
wenn ich dein Post richtig verstanden hab -
Schau mal auf seite zwei da siehst du was erlaubt ist und was nicht. :wink:
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alles ist erlaubt... nur nicht im Bereich der StVO!
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Zitat von Nr_5
dass mit ab 1990 stimmt nicht! Es gibt soviele Motorräder wie zB die RGV250 bj89 wo dies auch gilt. informier dich mal richtig! Und nicht über solche halbwahrheiten wie in deinem Link!
Simson ist ja auch kein Motorrad. Klar gibt es MOTORRÄDER die älter sind.
Bei Simson ist das aber sicherlich anders. Haste bestimmt was verwechselt :wink: -
Was issn die S51 überhaupt?
Krad?
Mofa?
Lkrad? -
Kleinkraftrad!
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nochmal zurück zu den blinkern. es hieß ja: "ja, die müssen ja so nen paar cm auseinander sein..."
wieviele cm sind das genau??
mfg
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Das die mindestens 350mm über dem Boden angebracht sein müssen.
Grossi
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noch mal zu euern blinkern. hab letztens meinen bock kompklett abnehmen lassen: -verchromte miniblinker von louis(e-zeichen)*
-17" vorne/hinten
-sportlenker
alles drine neue betriebserlaubnis fertig 22€.
*die blinker ,darauf hab ich den prüfer angesprochen, sind total legal soweit sie e-zeichen haben und zwar für alle modelle die vor und nach der wende gebaute sind (meine bj:1975). -
wieder ein beweiß! ich danke dir!
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Ist ja alles etwas komisch...
Bei Miniblinkern hatte ich immer nur das Problem das daß Prüfzeichen meist nix mit Motorrädblinkern zu tun hatte, ansonsten gabs nie Probleme. Eintragen wollte sie mir auch mit passendem Prüfzeichen(e oder Wellenzeichen) keiner, weils angeblich überflüssig ist.
Wenn's für Simson andere Regelungen gibt ist das natürlich blöd, aber bei unserer Bürokratie durchaus denkbar.
Was mich bei meiner Simme wundert ist das e15 Prüfzeichen, das bei meiner,BJ88, original an allen Lampen zu finden ist, wenns doch erst ab 1990 gilt. -
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is schon ne weile her wo ich die bestellt habe, waren restposten. kamen auch so um die 4-5@. vllt sind sie das
da hat der prüfer nix gesagt und er hat auch nicht gesagt das ich was beachten muss.
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wo wir grad so bei eintragen und papierkram sind, was is wen in der "betrieberlaubnis für Kleinkrafträder" nich mein name drin steht??
(ich weiß is ne blöde frage)Mfg Lenny
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auf deinen vater angemeldet oder was? das iss kein problem... usser wenn der nachnahme nich überein stimmt dann wäre nen besitztnachweis net schlecht!
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naja da steht immernoch die erstbesitzerin von 83 drin... was kann ich da machen? neue beantragen oder gibs ne andere lösung?
(sorry wegen Offtopic :arrow: wollte aber keinen neuen thread öffnen)EDIT: wegen besitznachweis, kaufvertrag oder was?
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ja kopie des kaufvertrags!
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