• Wenn mann das hintere Schutzblech (nicht gekürtzt) etwas weiter hinten befestigt ich meine das das Schutzblech so angebracht wird das man von hinten nichts von Schutzblech sieht aber so anbringt das man höchstens noch das Rücklicht hinten anbringen kann. Das Vorderteil von Schutzblech hengt dann etwa bei der Schwinge.
    Ist das legal :?:

    team uckerfelde - simson-waaaaahnsinn der uckermark

  • Da kannstes auch so lassen und bloß um die paar cm kürzen ansonsten musste ja neue Löcher bohren
    wenn ich dein Post richtig verstanden hab

    Projekt 08 kann kommen
    - M951 :mrgreen:
    - SB
    - Vape
    - StiNo Lack

    -Wolf im Schafspelz-

  • Schau mal auf seite zwei da siehst du was erlaubt ist und was nicht. :wink:

    !!! Es ist keine Lieferung von Spezialwerkzeugen mehr möglich. Die Lieferung erfolgt nur noch an Großhändler !!!

  • Zitat von Nr_5

    dass mit ab 1990 stimmt nicht! Es gibt soviele Motorräder wie zB die RGV250 bj89 wo dies auch gilt. informier dich mal richtig! Und nicht über solche halbwahrheiten wie in deinem Link!


    Simson ist ja auch kein Motorrad. Klar gibt es MOTORRÄDER die älter sind.
    Bei Simson ist das aber sicherlich anders. Haste bestimmt was verwechselt :wink:

    !!! Es ist keine Lieferung von Spezialwerkzeugen mehr möglich. Die Lieferung erfolgt nur noch an Großhändler !!!

  • nochmal zurück zu den blinkern. es hieß ja: "ja, die müssen ja so nen paar cm auseinander sein..."

    wieviele cm sind das genau??

    mfg

    S51 Enduro
    Mz ES 150/0 KLICK
    Mz ES 250/2 Trophy deLuxe
    Triumph Daytona 955i 02
    Suzuki GSX-R Kilo K7
    Yamaha Maxster
    Golf IV TDI

  • Zitat von LennyFfo

    nochmal zurück zu den blinkern. es hieß ja: "ja, die müssen ja so nen paar cm auseinander sein..."

    wieviele cm sind das genau??


    Abstand hinten zueinander mindestens 240 mm, vorn mindestens 340 mm bei je mindestens 100 mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350 mm.


    Grossi

    Fuhrpark:
    1x S50 Neuaufbau
    1x Kr51/2 stino
    2x MZ TS 150
    1x Yamaha XT 350
    1x BMW 318i E30

  • mist das haut ja bei mir hinten und vorne nich hin...

    Zitat von Grossi

    Mindesthöhe 350 mm.

    wie meinst du das?

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  • noch mal zu euern blinkern. hab letztens meinen bock kompklett abnehmen lassen: -verchromte miniblinker von louis(e-zeichen)*
    -17" vorne/hinten
    -sportlenker
    alles drine neue betriebserlaubnis fertig 22€.
    *die blinker ,darauf hab ich den prüfer angesprochen, sind total legal soweit sie e-zeichen haben und zwar für alle modelle die vor und nach der wende gebaute sind (meine bj:1975).

    simme4ever

  • Ist ja alles etwas komisch...
    Bei Miniblinkern hatte ich immer nur das Problem das daß Prüfzeichen meist nix mit Motorrädblinkern zu tun hatte, ansonsten gabs nie Probleme. Eintragen wollte sie mir auch mit passendem Prüfzeichen(e oder Wellenzeichen) keiner, weils angeblich überflüssig ist.
    Wenn's für Simson andere Regelungen gibt ist das natürlich blöd, aber bei unserer Bürokratie durchaus denkbar.
    Was mich bei meiner Simme wundert ist das e15 Prüfzeichen, das bei meiner,BJ88, original an allen Lampen zu finden ist, wenns doch erst ab 1990 gilt.

  • Zitat von suhl

    noch mal zu euern blinkern. hab letztens meinen bock kompklett abnehmen lassen: -verchromte miniblinker von louis(e-zeichen)

    meinst du die aus der aktuellen werbung für 4,95/stück??

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  • wo wir grad so bei eintragen und papierkram sind, was is wen in der "betrieberlaubnis für Kleinkrafträder" nich mein name drin steht??
    (ich weiß is ne blöde frage)

    Mfg Lenny

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  • naja da steht immernoch die erstbesitzerin von 83 drin... was kann ich da machen? neue beantragen oder gibs ne andere lösung?
    (sorry wegen Offtopic :arrow: wollte aber keinen neuen thread öffnen)

    EDIT: wegen besitznachweis, kaufvertrag oder was?

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