S50 N zu einer S53 E umgebaut

  • Hallo zusammen,

    mein Winterprojekt ist fertig. Bei meiner S53 war der Hauptrahmen defekt, ich habe diesen verschrotten lassen. Mein Zweitmoped die S50 N war ein Bastlerfahrzeug.

    Ich habe nun aus 2 Mopeds, eins gemacht. Da mir die Optik und das Fahrgefühl der S53 gefiel, baute ich die S53 zu einer S53 E mit dem Hauptahmen der S50 N mit DDR Papieren zusammen.

    Moped läuft, Probefahrt wurde auch absolviert.

    Nun, aber die entscheidende Frage: Muss ich diesen Umbau vom TÜV abnehmen lassen?

    Technisch habe ich alles bei 50 ccm3 gelassen!


    Vielen Dank im Voraus.


    Liebe Grüße

  • Ja, du hast an einer S50 von einen Typenfremden

    Fahrzeug/Modell , der S53 den Obergurt, Sitzbank usw. verbaut.

    Daher ist der Umbau Abnahme-/Eintragungspflichtig.

    Habe selber eine S51 die optisch eine S53N mit Enduroauspuff ist, aufgebaut

  • Das Moped steht gerade in einer Werkstatt. Der Inhaber sagte mir, das die Eintragung nicht sein muss, da ich Simson Originalteile verwendet habe und diese sind Eintragungsfrei.

    Will die DEKRA einfach nur Profit machen?! Eine Eintragung macht für mich auch wenig Sinn. Es wurde hier nur die Optik verändert!

    Lieben Gruß

  • Deine Werkstatt liegt da ganz einfach falsch und ob

    es für dich wenig Sinn macht ist uninteressant.

    Wie dir bereits erklärt hatte,

    sind die Teile von einer S53 für eine S50 Typenfremden Teile.

    Die S53 Teile sind ebend keine original Teile bei einer S50, sind ja schließlich auch nicht identisch.

    Eine S50 mit diesen S53 Teilen entspricht nicht mehr seine Betriebserlaubnis.

    Daher muss der Umbau eingetragen werden.

    Ist das selbe wenn von einer S53 die Scheibenbremse inkl. Telegabel in eine S50 oder S51 verbaust, dieser Umbau ist Abnahme/Eintragungspflichtig.sonst ist die BE erloschen.

    Edited once, last by ckich (January 24, 2024 at 7:58 PM).

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!