Vor allem wenn da eine 21er abnahme gemacht wurde, dann sollten die Verkehrstüchtig sein und nicht noch etwas an den Bremsen und der Elektrik gemacht werden.
Sollten aber habe ich schon so oft gesehen, das die Karre weder noch Verkehrstüchtig noch der StVZO/FZV entsprach.
Kein Hupe, dran, kein Tacho, kein Fernlicht, keine Sozius Fußrasten und Halter, dran aber laut Gutachten 2 Sitze usw. ![]()