Keine Paragraph 21 Genehmigungen mehr

  • Ich war letztens mal auf unserer Zulassungsstelle wegen Dekra Zulassung nach 21.

    Dort wurde mir erklärt,das nach und nach bundesweit keine Abnahmen für 60 Kmh Papiere von der Dekra oder verwandten Organisationen mehr durchgeführt werden dürfen.In Sachsen ist das jetzt so. Wer also eine Ablehnung vom KBA hat,und das sind z. ZT. seeehr viele, weil angeblich trotz originaler Plakette und Rahmennr.angeblich nicht geklärt werden kann,ob das Teil wirklich in der DDR zugelassen war der kann sein Ungarnmoped nur noch mit 45 kmh zulassen.oder als Leichtkraftrad mit aller 2 Jahre :hammer:TÜV.

    Habt Ihr da auch schon von gehört?

  • Ist doch ein alter Hut, zumindest hier.

    Eine 21er Einzeiabnahme Erfolg nach bundesdeutscher StVZO/FZV und danach gibt es nun mal kein KKR was 60km/h darf.

    Das die Mopeds die in der DDR auf der Straße waren weiterhin als KKR 60km/h dürfen, ist ein Bestandschutz der im Einigungsvertrag geregelt ist.

    Heißt wenn man nicht nachweisen kann, das das Moped in der DDR auf der Straße war, wird es wie ein Reimport behandelt und kannst daher nur eine BE erlangen mit 50km/h V-max als KKR oder mit 60km/h als LKR.

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