muss mal was loswerden ham einem im dorf dem ich noch was heimzahlen will er ist beruflich so fotograph und vertickt dann die bilder an zeitungen und bekommt kohle für!
darf er wenn ich zum beispiel fusball spiele mich fotographieren und in de zeitung setzten und meinem namen drunter setzen ohne das ich was davon weis oder muss der mich wenigstens fragen?
darf der das einfach so?
will dem eins reinwürgen irgendwie?!
Rechtsfrage
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also eigentlich darf er dich nur fotographieren wenn er deine zustimmung hat mfg
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damit hast du einen grund.....
er braucht definitiv deine erlaubnis für das foto (machen), wenn er es noch veröffentlicht is das noch nen zacken schärfer....
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seid ihr euch sicher?
was kann ich da machen gegen ihn?wäre ja voll cool
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Sach doch ma bitte an was Sache is...
Nen Foto beim Fußballspiel ist jawohl kein Grund. -
will ihm halt wegen was anderem eins reinwürgen ist aber egal wegen was!
mir gehts ums prinzip und darum damit der mal in tritt in arsch bekommt! -
an wem müsste ich mich wenden wegen den bildern und so das der die ohne einwilligung gemacht und in de zeitung hat!und den namen drunter geschrieben hat1
zu wem muss ich da? -
Ich würde mich an die Zeitungsstelle wenden vllt fliegt er ja.
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er arbeitet ja sozusagen privat net direkt für die zeitung eher so paparazi
was soll ich da sagen wenn ich mich beschwere?
denkt ihr das ist verboten aber die promis fotographieren sie doch auch wie die wilden und es regt sich keiner auf? -
Habt ihr keen Anwalt dende fragen kannst?
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Das Fotografieren von einzelnen Personen oder kleinen Gruppen auf dem einzelne Personen direkt im Bild sich befinden und es sich nicht um größere Übersichtsaufnahmen handelt, verletzt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG und unter Umständen das Kunst- und Urheberrecht.
Der vorstehende Artikel stellt keine Rechtsauskunft nach § 1 Rechtsberatungsgesetz dar, und ist lediglich die persönliche Meinung des Autors.
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häääääääääää?
dein zeug raff ich jetzt net! -
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2004, S. 1547 § 22 KUG Rdnr. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.
Bilder von öffentlichen Versammlungen (Aufmarsch, Konzert, Stadtfest, Demonstration) und wenn eine Person zufällig auf einer Landschafts- oder Gebäudeaufnahme (zum Beispiel Kirche) erscheint, ohne identifizierbar zu sein (siehe Beiwerk (Recht)), sind dagegen immer erlaubt.
Quelle: http://%22http//de.wikipedia.…eigenen_Bild%22
Der vorstehende Artikel stellt keine Rechtsauskunft nach § 1 Rechtsberatungsgesetz dar, und ist lediglich die persönliche Meinung des Autors.
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Im Klartext bedeutet das:
Bilder von öffentl. Versammlungen (... Fußballspiel ...) ... ohne indentifizierbar ..., sind erlaubt.
Wenn aber der "Paparrazi" von dem Fußballspiel mit besonders indentifizierbarem Abbild deiner Person und mit Nennung deines Namens dieses Foto veröffentlicht, braucht er von dir eine Erlaubnis.
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an wem kann ich mich da wenden und was wird da passieren?
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an deinen anwalt oder an die zeitungsmafia an die er das bild vertickt hat.
was hat der typ dir getan,dass du ihn so dringend was reinhauen willst^^??? -
kann man sich da nicht an unseren "freund" und "helfer" ( grün-weiß-asso***l) wenden ?
Mfg
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ja sicher warum nicht,aber wozu der aufwand???kann man nicht normal miteinader reden???
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Die Zeitung und deren "Schmierfinken" vermarkten jedes Foto und Artikel, den die in die Hände bekommen.
Man kann nur Strafanzeige bei der Polizei aufgeben, da ja der Fotograf namentlich und wohnlich bekannt sein sollte.
Dann gibt es auch noch das Gewerbeamt und einen Verband, dem der Fotograf angehört.
Da kann man sich auch beschweren.Und ...
...sei doch froh, das du in der Öffentlichkeit bekannt wirst - kostet dir doch nix
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Zitat von F1-Fan
(...)
Und ...
...sei doch froh, das du in der Öffentlichkeit bekannt wirst - kostet dir doch nix
:mrgreen: wohl wahr!
viel schlimmer is das was mir passiert ist: meine internetseite mit MX bildern...kennen einige hier. jedenfalls hab ich hier eines tages im lokalen schmierblatt (amtsblatt) einen beitrag vom MX verein gesehen...geschmückt mit MEINEM bild!! AAAAAAHH!
natürlich gleich zeitung angerufen...sind nich verantwortlich, da verein in eigenregie handelt
naja, mit dem affenhaufen brauch ich mich nich anzulegen...habs dann so hingenommen...als Wertschätzung meiner Arbeit -
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