@Prinz: ist die Frage, ob da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem konkreten Einzelfall (zu dem wir im übrigen zu wenige Informationen haben) höher an zu siedeln ist, als Art. 5GG, der da lautet:
Artikel 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Jetzt geht es darum, ob das Bild den Abgebildeten nachweislich in seiner persönlichen Ehre verletzt, oder gegen das Jugendschutzgebot verstößt.
des weitern sollte auch die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG nicht außer Acht gelassen werden, denn wenn der Herr freischaffender Fotograf ist, dann ist das der rechtlichen Definition nach meines erachtens ein Beruf. (Beruf ist eine legale Tätigkeit, die der Erziehlung von Gewinn und der Schaffung oder Erhaltung eins Lebensstandartes dient.)
Artikel 12 [Berufsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
zum Themenersteller:
Das ist ein nicht ganz unkniffliger Fall und zu kompliziert, wenn man einfach mal jemandem eins "reinwürgen" will. Letztendlich müßtest du dafür unter Wahrung der üblichen Fristen Klage einlegen (dafür Anwalt bemühen). Such dir was anderes, aber das ist zu hoch und zu ungewiss vom Ausgang her. Gibt genug halblegale "Streiche", die man jemandem spielen kann ohne gleich große Folgen hervor zu bringen, die einem dann am Ende mehr Ärger machen, als man denkt.
Der vorstehende Artikel stellt in keinster Weise eine Rechtsauskunft nach § 1 Rechtsberatungsgesetz dar, und ist lediglich die persönliche Meinung des Autors.