• Moin,

    wollte mal fragen ob es illegal is wenn man alle blinker gleichzeitig leuchten lässt. also dass die anbleiben net blinken. natürlich das nur als special, die normalen blink funktion gibt es immernoch. würden die bulln da was sagen wenn die mich irgendwann mal anhalten und sehen da ein schalten und fragen was des is? und wie kann man sowas am besten bauen?

    Simson, you hear this name, you think dirty!

  • beim PKW isses ja nun schon gerade "Trend" sowas zu haben... die Blinkgeber funktionieren einfach anders. werden eifnach gegen andere erstzt... die leuchten halt dauerhaft und unterbrechen beim blinken nur den strom während die normalen blinkgeber den stromkreis erst schließen beim blinken. so erklär ich mir das jedenfalls... die anderen blinkgeber für PKWs gibts massenhaft bei ebay

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • oder du baust dir n zweiten schaltkreis parallel zum ersten, in den du dann einen schalter einbaust.
    beim blinken drückste n blinker, beim leuchten n schalter.

  • ähem? woher die elektrische leistung nehmen bei moped?

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • daß das wirklich 'illegal' ist wag ich mal zu bezweifeln. Weil Deine Blinker ja trotzdem noch normal funktionieren. Ich könnte mir doch auch einfach ne Mehrtonhupe zusätzlich ins Auto bauen, solange ich nicht auf den Knopf drücke und auch ne normale Hupe drin habe die ich 'offiziell' benutze.

    Gruß
    k

  • Alles was mit Beleuchtungseinrichtungen zu tun hat darf NICHT geändert werden. Es ist 100% illegal zumal:
    1. die serienmäßigen Blinker dazu verwendet werden und
    2. es ein Eingriff in die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen ist.

    Bei einem Unfall bist du damit 100% schuldig, egal obs stimmt oder nicht wenn die Bullen das entdecken.
    Ist doch dasselbe wie mit der UBB...bei nem Unfall bist du schuld egal ob die an war oder nicht.


    Mfg Erlie

  • Zitat von beaver

    oder du baust dir n zweiten schaltkreis parallel zum ersten, in den du dann einen schalter einbaust.
    beim blinken drückste n blinker, beim leuchten n schalter.


    genau das wollte ich auch machen. aber ich denk das lass ich lieber ^^

    Simson, you hear this name, you think dirty!

  • ich hatte auch gestern mal aus spaß nen trabbi-geber 4x21 watt.....dann leucten die blinker wie dein fernlicht^^......aber aus den gründen die erlie nannte is dat halt net erlaubt

    "unterbrich deinen gegner nie,wenn er dabei ist einen fehler zu machen"
    Napoleon Bonaparte

  • hmm... alle blinker als pos leuchten...?
    ist richtig da ist die batt ruckzuck leer da sich die leistung addiert...
    ne 11 Ah Batt macht da keine 10 min mir und dürfte vlt. sogar etwas warm werden...
    von der schaltung her würd ich einfach n schalter (2pol ein) zwischen die versorgungsleitung vor den blinkgeber (von der batt aus) und die anschlüsse für rechts und links nach dem blinkerschalte... darum ists wichtig das es ein 2 po schalter ist damit bei schalter aus nich r und l verbunden sind

    also

    Code
    batt+  ________/______+r
    _______|
           |_______/______+l


    das parallel zu den beschriebenen punkten...

    mit LED blinkern wär das auch kein problem ;)

  • also nochmal zum rechtlichen... denke schon, dass es gestattet ist...

    denn StVZO §54 I besagt...

    "[...]Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.[...]"


    Also es ist hier die Blinkfrequenz, bzw. der Blinkfrequenzbereich festgelegt. Es steht ausdrücklich nach dem Einschalten da. Das heist erst, wenn man sie benutzen will müßen sie blinken. (Logisch erstmal). Das Blinken wird als "wechsel zwischen hell und dunkel" bezeichnet. Es ist nicht beschrieben, dass die Blinkleuchte mit dunkel beginenn muß.

    So lange sie halt nicht blinken sind sie so zu sagen nur Begrenzungsleuchten des Fahrzeuges... dazu steht bei Krafträdern in der StVZO aber nicht so viel drin...

    Wie ich schon bemerkte gibt es LEGALE Umrüstblinkgeber für PKWs bei denen das dann so funktioniert. Beim Kraftrad müßte man sich im Zweifel mal an eine TÜV-Prüfstelle wenden (oder ähnliches).

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Eindeutig NEIN !!!

    Richtig ist:
    Positionslampen sind seit einiger Zeit erlaubt. Jedoch gibt es eine Einschränkung.

    Vorne - Weiß
    An den Seiten - Gelb
    Hinten - Rot

    Alles andere ist nicht zulässig !!! Schon gar nicht das dauerhafte glimmen oder leuchten der Blinker.
    Alles was damit herum fährt ist nicht zugelassen (ausgenommen US Streitkräfte, die unterstehen nicht deutschen Zulassungsvorschriften, aber nicht mehr lange :mrgreen: ), geschweige denn hat eine Eintragung die das Papier wert ist auf dem sie steht.

    Weiterhin gilt, das alle Leuchten mit nach außen wirkender Lichtstrahlung eine E-Zulassung vorweisen müssen. Wird eine E- zugelassene Leuchte verändert, mechanisch umgebaut, ein anderes Leuchtmittel (Glühlampe) als deren vorherige Leistung und/oder Farbe sowie andere Funktionen als ursprünglich vorgesehen (Blinker als Standlicht) verwendet, verfällt deren E-Zulassung und damit die Betriebserlaubnis (BE) des Fahrzeugs.

  • okay, das mit der batterie war zu fix überlegt :oops:
    hab da nicht an die schwache batterie gedacht.

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