Ich habe kein Problem damit, die Aussage der Zulassungsstelle zu akzeptieren – wenn man mir sagen kann, auf welcher Verordnung oder welchem Gesetz diese Aussage basiert.
Es gibt Zulassungsstellen, denen ist dieser Punkt egal, und andere legen Wert darauf. Irgendwo muss es doch eine Verordnung oder ein Gesetz geben, in dem klar festgelegt ist, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Meine Zulassungsstelle kann (oder will) mir jedoch keine entsprechende Grundlage nennen – und genau das ist mein Problem.
Ich möchte nicht unnötigerweise ein halbes Jahr warten, wenn das eigentlich gar nicht erforderlich ist. Wäre die Zulassungsstelle bereit, mit mir offen zu kommunizieren, wäre das für mich kein Thema.
Mir selbst ist im Gesetz bisher kein Paragraph aufgefallen, der den Sachverhalt anders regelt, als ich es verstanden habe bzw. bisher herausfinden konnte.
Ich könnte mir vorstellen wenn was in der Hand hättest, wie ausländische Papiere, das dann nichts vom KBA bringen musst.
Na ja, es ist schon ein unterschied ob du eine BE wieder erlangst, weil an den Fahrzeug was verändert wurde oder eine deutsche BE erstmalig für das Fahrzeug erlangen willst.
Die Aussage bezieht sich ausschließlich auf KBA-Papiere oder eine Ablehnung – andere Dokumente wurden gar nicht erwähnt.
Für mich ist der Fall eindeutig: Ob eine KR51 aus dem Ausland oder dem Inland stammt, spielt keine Rolle – in beiden Fällen handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Es gibt keine KR51, die ab Werk als Leichtkraftrad ausgeliefert wurde.
Da ich mein Fahrzeug ohnehin zu einem Leichtkraftrad umbaue, sollte das unerheblich sein – zumindest habe ich nichts Gegenteiliges gefunden.
Ich verstehe deinen Punkt: Es gibt eine ABE sowohl für Inlands- als auch für Auslandsfahrzeuge, und diese bildet die Grundlage. In diesem Fall gleichen sich die Fahrzeuge jedoch weitgehend, abgesehen von möglichen Unterschieden bei Sitzplatzanzahl, Höchstgeschwindigkeit oder – je nach Modell – Leistung.
Anhand dieser Merkmale kann außerdem niemand mit Sicherheit feststellen, ob es sich um ein DDR-Fahrzeug handelt oder nicht. Die Regelung wirkt auf mich deshalb etwas schwammig.