Das man für hinten noch welche benötigt, weil moderne Lenkerendenblinker nur für vorn geprüft sind, habe ich nicht angezweifelt,
Nicht benötigt, sondern zwingend erforderlich, weil bei ein Kraftrad ab 1.1.1987 die Blinker für hinten nicht an beweglichen Fahrzeugteile angebracht sein dürfen.
Das was ich bezüglich nach von Blinkleuchten geschrieben habe, wurde so von einen Prüfer dargestellt/erklärt, was mir persönlich auch schlüssig erscheint und nebenbei macht es kein Sinn extra Lenkerendenblinker zubauen, die nur nach vorne leuchten wenn sie auch nach hinten leuchten dürften.
Gut möglich das es bezüglich der Abstrahlens nach hinten wieder Auslegungssache ist, damit meine ich, das die Blinker zwar ausgelegt sind nur in eine Richtung zu leuchten und bedingt durch den Bauform dem Klarglasring auch von hinten wahrnehmbar sind. Ist jetzt aber nur reine Mutmaßung von mir.