Beiträge von kaihh

    Re: Gasmaske als frontlich und stromversorgung

    Der Trick ist, dass du dir zwei kleine Rundscheinwerfer "ganz normal" am Mopped befestigst. Dafür gibt es die vielfältigsten Halter für diverse Rohrdurchmesser und auch diverse Halter mit denen du zwei Scheinwerfer nebeneinander befestigen kannst (auch bei Louis, Polo usw. für kleines Geld).

    Dann Spannst du die Maske einfach vor die Doppelscheinwerfer. Die Scheinwerfer leuchten dann durch die Maske. Die Maske selber hat keine tragende Funktion sondern ist quasi nur Ladung oder Gepäck, welches du zufällig genau dort befestigt hast...

    Gruß

    Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von enrico-82

    Quatsch, der SR 2 hatte vieleicht kein Bremslicht aber der ist auch BJ 50 !!!! :strange:

    Wenn du die Bremslichter und Blinker abbaust, und diese an deinem Fahrzeug drann waren, dann erlischt die ABE, du müßtest dir den Schei...(ß) austragen lassen, aber wer das überhaupt abbaut hat se nimmer alle und sollte sich besser gleich den Motor austragen lassen :crazy: :heuldoch:

    Du kannst ja auch nicht sagen mein Möp ist BJ 35, 50 oder 80 aklso setzte ich keinen Helm auf und schalte kein Licht ein - austragen !!!! :hammer:

    Fakt ist: §53 StVZO in Verbindung mit "Übergangsvorschriften für Krafträder" bei Erstzulassung vor dem 01.01.1988 kein Bremslicht erforderlich, bei Erstzulassung vor dem 01.01.1983 auch gelbes Bremslicht erlaubt - wenn man denn eines anbauen möchte. Für die "Ungläubigen" hier noch beispielhaft einer der vielen Links zum Thema: http://%22http//www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim%22 ... geID=61098
    Das bedeutet im Klartext, dass der Gesetztgeber für alle Krafträder vor EZ 1988 KEIN Bremslicht verlangt.

    Fakt ist: In meinem ersten Beitrag habe ich auf eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO hingewiesen - das ist scheinbar das, was Du unter "den Schei...(ß) austragen lassen" verstehst.

    Fakt ist: Einen Helm zu tragen regelt nicht die StVZO. Infos zur "Helmbefreiung" bekommst Du hier: http://www.google.de/search?q=helmbefre ... =firefox-a
    Wenn Du mich nett fragst, bekommst Du von mir einen Vordruck für den Arzt und eine Argumentationshilfe für Dein zuständiges Amt.

    Fakt ist: Nicht "BJ 35, 50 oder 80" ist entscheidend, ABER die frühen EZ und der geringe Hubraum der meissten Simsons machen das legale Umbauen relativ einfach.

    Fakt ist: So wie beschrieben sieht es der Gesetzgeber. Besuch doch mal ein Altersheim in Deiner Umgebung - die alten Menschen freuen sich bestimmt auf Deine Meinung zu diesen und anderen Themen und sind einem kleinen Schwätzchen nicht abgeneigt. Gerade über jugendliche Raser auf lauten Moppeds ohne Licht und Blinker findet ihr sicherlich gemeinsame Ansichten.

    Fakt ist: "und sollte sich besser gleich den Motor austragen lassen " - habe ich schon ausgebaut, nur noch nicht eintragen lassen :D
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    (DDR-Mifa-Klappfahrrad; ich suche noch "Ost"-Sattel und -Rücklicht sowie einen Pneumant-Reifen)

    Bitte nicht immer Meinung/Ansicht/... mit geltendem Recht verwechseln.

    In diesem Sinne und bitte alle wieder lieb haben.

    Gruß

    NACHTRAG:
    SR2/E und SL1 von 1971 "ohne"
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    "Gelbes" Bremslicht
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    (JA, es ist im Neuzustand; NEIN, es ist schon verkauft - ich habe aber noch viele andere Original-Neuteile... :D )

    Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Zitat von g33k0

    Woher nimmst du das, dass Bremslicht nicht vorgeschrieben ist? Blinker OK aber Bremslicht hat jede Simson seit spätestens den 70ern...wüsste nicht, warum es dann auf einmal nicht vorgeschrieben sein sollte...

    §53 StVZO in Verbindung mit "Übergangsvorschriften für Krafträder" bei Erstzulassung vor dem 01.01.1988 kein Bremslicht erforderlich, bei Erstzulassung vor dem 01.01.1983 auch gelbes Bremslicht erlaubt - wenn man denn eines anbauen möchte. Für die "Ungläubigen" hier noch beispielhaft einer der vielen Links zum Thema: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098

    Allgemein: die meisten Simmen sind so alt (ab 1989 bzw 1995 wurden die "ichbaumeinmoppedum-Auflagen" deutlich härter") und haben so wenig Hubraum, dass hier diverse Umbau-Freiheiten gelten :mrgreen:

    Hinweis: SR2, SR2/E, SL1 und andere Simmen hatten NIE ein Bremslicht verbaut und Blinker kennen die nur vom Hörensagen.

    Kennzeichenbeleuchtung und Standlicht fordert der Gesetzgeber darüber hinaus auch nicht...

    Gruß und viel Spaß beim Basteln

    Re: was kostet der 125er-lappen bei euch?

    Zitat von Enduro-Schrauber

    Also ich finde M dodal Hohl, weil 1. hast du bei A1 de Probezeit weg, und 2. gibbet bei Motorrad ja ne Niedrigere Schadenfreiheitsklasse wenn ich mich net irre , die überträgt sich ja dann auch auf spätere fahrzeuge

    Wenn Du Dir mehr als zwei Jahre hintereinander das Versicherungskennzeichen bei der selben Versicherung holst, kommen Dir viele Versicherer auch mit einer niedrigeren Schadenfreiheitsklasse entgegen.

    Gruß

    Re: was kostet der 125er-lappen bei euch?

    Zitat von S60Rider

    Gibt hier auch 14 jährige die ohne Lappen fahren, egal ob Straße oder Feld ^^ :lol: :roll: :mrgreen:


    Wo sind denn hier die Smilies mit dem erhobenen Zeigefinger versteckt... :D

    Für diejenigen, die noch gar keinen Führeschein haben, gibt es ja auch noch denSparfuchs-Tipp mit der Mofa-Bescheinigung mit 15 (da kosten ja nur die Prüfung und der Papierkram auf dem Verkehramt Geld - und selbst das ist noch sehr wenig) und mit 17 den Pkw-Schein für "Begleitetes Fahren" zu machen - der M ist da ja gleich "unbegleitet" mit enthalten. Wenn man dann noch so rechtzeitig vorher mit dem Pkw-Schein anfängt, dass man den zum 17ten Geburtstag gleich fertig hat...
    Wenn die Kollegen mit 16 A1 oder M machen, können sie zwar ein Jahr früher 50ccm oder 125ccm fahren, haben aber auch deutlich höhere Kosten.

    Gruß

    Re: was kostet der 125er-lappen bei euch?

    A1 darfst Du IMMER nur 11Kw/15PS fahren - egal wie alt. Unter 18 darfst Du nur 80 Km/h fahren.

    Gruß

    NACHTRAG: Wieso interessieren sich hier eigentlich einzelne für den M-Führerschein - den sollte man doch haben, wenn man Simme fährt...

    Re: Aus Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad machen mit Dekra Segen

    Zu Abgasgutachten: Welches Baujahr ist denn dein Mopped? Bis EZ 01.01.1989 reicht doch eine Nachmessung von Geräusch und Motorleistung...

    Zum Eintragen von 81 Km/h: Sucht Euch einen vertrauenswürdigen Prüfer und besprecht Euer Anliegen mit ihm - im Vespa-Bereich ist es gang und gäbe, dass bei der Vollabnahme alter 80er-Vespen die Höchstgeschwindigkeit mit 81 Km/h (statt 80 Km/h) eingetragen wird - einen Rechtsanspruch gibt es darauf natürlich nicht...

    Geeignete Prüfer findet man übrigens allgemein, wenn man gezielt nach "Oldtimer"-Prüfern fragt bzw. eine Streetfighter-/Harley- oder Oldtimerwerkstatt aufsucht. Wer einen "Standard"-Prüfer fragt, welcher nur weiße-Golf-Diesel-Kombi prüft, darf sich über mangelndes Hintergrundwissen/Lust nicht wundern.

    Sparbrötchen-Tipp: Bei diversen Versicherern (z.B. Kravag-Logistik) gibt es die Möglichkeit, vertraglich die Überlassung des Moppeds, welches weniger als 81 Km/h hat, an unter 18-jährige Fahrer auszuschliessen. Dann zahlt man nur den niedriegeren Beitrag. Konkret bei der Kravag bei 50% in der Haftpflicht nur ca. 45€ im Jahr... :D

    Fazit: Gleich bei der Versicherung vorsprechen und ohne Aufwand billig fahren!

    Gruß

    Re: weiße blinkerkappen und rückleuchten

    Abbauen - und gut, weil Blinker an S51/50 und Schwalbe nicht vom Gesetzgeber verlangt werden (Bremslicht auch nicht); kann man sich auch eine Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZo holen, wenn man auf der sicheren Seite sein will - da hat der Wachtmeister bei der Kontrolle auch was zu lesen.

    Zu Lampen ohne Prüfzeichen o.ä.:
    Bei Scheinwerfern gibt es nur sehr wenig Spielraum, aber bei Blinkern und Rückleuchten attestiert einem der Prüfer seines Vertrauens gerne eine "in-etwa-Wirkung", das gibt es häufig im Bereich US-Oldtimer.
    Hier haben die Rückleuchten auch kein "deutsches" Prüfzeichen und zusätzlich, zumindest bei meinem 67er Jeep, Rücklicht, Bremslicht und Blinker in einem Lampengehäuse (Seitenmarkierungsleuchten übrigens auch noch integriert).
    Einfach mal beim netten Prüfer Vorsprechen und auf (alte) US-Fahrzeuge verweisen - schon sollte das ganze als "in-etwa-Wirkung" eingetragen werden, wenn die Lampen nicht total funzelig leuchten...

    Gruß

    Re: S 51 B1-4 1986 hellgrün HAMBURG ST. PAULI GESTOHLEN 03.06.

    Dankeschön - Anzeige ist erstattet und die Nachbarschaft abgeklappert... im Schwalbennest wiederfinden wäre wohl zu einfach :mrgreen:

    eBay werde ich mal im Auge behalten.

    Nachtrag:
    Zum Zeitpunkt des Diebstahls waren die Stoßdämpfer mit den verchromten Ferdern wie auf dem oberen Bild verbaut.

    Gruß

    hellgrün
    Kennzeichen: VZC 854
    Rahmennummer: 5712460
    BJ.: 1986
    Raum: Hamburg St. Pauli Detlef-Bremer-Straße

    Heute, 03.06.2008, im Tagesverlauf gestohlen

    Bilder:

    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1027803.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1027804.jpg]


    Entgegen den Fotos ist die Anhängerkupplung demontiert und die Schutzbleche silberfarbend neulackiert - einzelne Anbauteile sind unauffällig markiert.

    Danke und Gruß

    Re: S51: Rahmen an Schweißnaht gebrochen

    Wenn Du wenig Platz zum Schrauben hast, solltest Du bei eGay nach einem gebrauchten Rahmen schauen - wenn er mit Papieren ist, bietest Du etwas mehr, wenn er ohne Papiere ist, etwas weniger.

    Vorteil für Dich: einfaches Teiletauschen - innerhalb von einem Nachmittag hast Du alles an den neuen Rahmen umgebaut und kannst gleich wieder fahren. Im Sommer will ja auch niemand alles zerlegen und tagelang schrauben, wenn draussen die Sonne lacht... Danach Dein Kennzeichen bei der Versicherung auf den neuen Rahmen umschreiben lassen.
    (Oder bei einem Blanko-Rahmen die Rahmennummer vom alten Rahmen einschlagen - dann aber den alten Rahmen entsorgen.)

    Deinen alten Rahmen kannst Du dann entweder sofort verkaufen oder ohne Zeitdruck schön herrichten und im Winter noch einmal zurückbauen und bei der Gelegenheit auch gleich die Anbauteile aufarbeiten.

    Gerade wenn Du keinen Schweißer an der Hand hast und auch keinen Platz zum Basteln, fährst Du mit einem anderen Rahmen wohl am besten - in der Bucht gibt es die mit etwas Glück immer wieder für kleines Geld.

    Gruß

    Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Einen Kettenschutz benötigst Du nur, wenn Dein Mopped als "Zweisitzer" eingetragen ist. Bei einer Eintragung als "Einsitzer" benötigst Du keinen Kettenschutz - der Prüfer Deines Vertrauens wird dann allerdings die Demontage der Soziusfußrasten verlangen und Dich eventuell über Vorgaben betreffend die Länge einer Sitzbank für einen "Einsitzer" aufklären.

    Was Arbeiten am Rahmen angeht, gilt auch hier, dass Dir der Prüfer Deines Vertrauens vieles abnehmen kann - die hier erwähnten 500€ entbehren natürlich jeglicher Grundlage. Die Prüforganisationen haben Übersichten in Tabellenform, welche die Preise für verschiedene Dienstleistungen ausweisen.
    Die Prüfer, welche regelmässig Abnahmen in Fighter-Schmieden o.ä. durchführen, werden in Bezug auf solche Umbauten sicherlich mehr im Thema sein, als jene, die hauptsächlich Golf3-Diesel-Kombis in der Hauptuntersuchung sehen. Aber auch die Fighter-Prüfer arbeiten nicht exklusiv für den Fighterladen - bei der Prüfstelle Deines Vertrauens kannst Du gezielt nach Prüfern mit Erfahrung im Bereich Oldtimer/Umbauten/... fragen. Auch freuen sich die Prüfer, wenn man vor -dem Umbau mit ihnen über seine Pläne spricht und können auch hier schon Tipps geben.

    Die Kopie einer Abnahme bei einem anderen Mopped hilft übrigens meistens - ebenso bei z.B. Schweißarbeiten, wenn derjenige, der sie durchgeführt hat irgendein Zertifikat seiner Fähigkeiten o.ä. in Kopie beifügen kann. Dazu einige Fotos von der durchgeführten Arbeit wirken Wunder. Wer beispielsweise jemanden kennt, der bei "Lufthansa Technik" oder vergleichbaren Unternehmen "Chefschweißer" ist, hat schon einmal gute Karten. Der Prüfer muss schließlich von der Qualität der durchgeführten Arbeit überzeugt sein.

    "Heck hoch" sollte in Kombination mit der "Einsitzer"-Eintragung am einfachsten sein - was hinter der Stoßdämpferaufnahme kommt, braucht dann nur noch als Halterung für das Rücklicht angesehen werden...

    In diesem Sinne
    -Vor Beginn der Arbeiten mit dem Prüfer sprechen
    -Kopien/Belege helfen
    -Sauber arbeiten

    Gruß

    Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Noch einmal in aller Deutlichkeit:
    unabhängig vom Hubraum ist ein Bremslicht erst ab einer Erstzulassung ab dem 1.1.1988 erforderlich - der ADAC-Link http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098
    spricht von keiner Hubraumbegrenzung, nur von einer Erstzulassung ab dem 1.1.1988. Fazit: unaghängig vom Hubraum verlagt der Gesetzgeber bei einer erstzulassung vor dem 1.1.1988 kein Bremslicht.

    Das die Hersteller schon vor 1988 Bremsleuchten verbaut haben, ist einzig und alleine der Kundennachfrage geschuldet - in gewisser Weise ist ein Bremslicht am Zweirad ja auch nicht ganz ohne Sinn; ebenso wie Blinker.

    Was ein jeder an seinem Fahrzeug verbaut oder auch nich, sei einem jeden selber überlassen. Wichtig war mir nur, darauf hinzuweisen, dass es in D, gerade für kleine/alte Moppeds eine Menge Ausnahmen bzw. nur wenige Anforderungen gibt, was wirklich laut Gesetz an einem Mopped verbaut sein muss.

    Gruß

    Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von abbuzze

    Du musst auch richtihg lesen. in deinem Linkt auf der ADAC seite steht Übergangsvorschriften. Übergangsvorschriften findest du dann im §72 und unter den §53 Für Bremslicht steht, das fahrzeuge mit mehr als 50 km/h 1988 ein Bremslicht benötigen. Ganu lesen heißt das Zauberwort

    Dort steht:
    Für Fahrzeuge mit einer ERSTZULASSUNG nach dem 1.1.1988 - also können die meissten Simmen ohne fahren.
    Der Hinweis auf das genaue Lesen ist goldrichtig, aber nicht so, wie Du gedacht hast. Die Spaltenüberschrift EZ in der Tabelle steht natürlich für ERSTZULASSUNG; nicht jedoch bedeutet es, dass ab 1988 alles, was schneller als 50 Km/h kann, ein Bremslicht benötigt!

    Meine SR2 und SR2/E (Baujahr 59 und 63) haben beispielsweise auch kein Bremslicht und ab Werk auch noch nie eines gehabt - genau wie viele andere Mopeds aus der Zeit.

    Fazit: Weg mit dem Bremslicht und den Blinkern sowie 5 Kg Bauchfett abnehmen und ihr habt mehr und legaleres Tuning als mit dem bösen 60 ccm-Satz (Achtung: Satire)

    Gruß

    Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von beaver

    So ganz Unrecht hattest du ja garnicht, aber laut §53 gilt:
    "Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:
    Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h".
    Da steht aber nix von der Erstzulassung vom 01.01.1988.
    Wenn du mir da noch den passenden Paragraphen zeigst, glaub ich dir.

    Aber es sollte jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Bremslicht braucht oder nicht.
    Gerade im Stadtverkehr hat ein funktionierendes Bremslicht sicher seine Vorteile.

    Die "Übergangsvorschriften für Motorräder" regeln hier einige Ausnahmen - ein ganz übersichtlicher Link ist dieser hier:
    http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098

    Dort findet sich auch der 1.1.1988 als Stichtag.

    kleiner_feigling: Wir tragen hier ohne zu Bewerten geltendes Recht und Gesetz vor - was, aus welchen Gründen auch immer sinnvoll ist, bleibt einem jedem selber überlassen. Und jetzt sei bitte, bitte, bitte wieder mein Freund :P

    Gruß

    Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von beaver

    Das glaube ich jetzt aber nicht :strange:

    §53 StvZO nachschlagen - wenn Dein Mopped vor dem 1.1.1988 erstmalig in den Verkehr gekommen ist ODER eine Vmax von 50 Km/h hat, benötigst Du nach geltendem Recht und Gesetz kein Bremslicht. Der 1.1.1988 als Stichtag sollte wohl für 98% der hier anwesenden Simmen zutreffen... also, gleich 'raus in die Garage und weg mit dem Bremslicht.
    Oder, auch §53, wenn vor dem 1.1.1983 ist auch gelbes Bremslicht möglich - das sieht man teilweise noch an ganz alten Star-Modellen.

    Die leidige Spiegelfrage regelt übrigens der §56: Vmax unter 100 Km/h oder vor 1.1.1990 reicht ein Spiegel - dieser muss links verbaut sein.

    Deine Tachobeleuchtung kannst Du auch gleich abbauen - §57 schreibt eine Tachobeleuchtung erst ab 1.1.1991 vor - die werden wohl die wenigsten ausbauen müssen, zumindest bei meinen Schwalben sind die sowieso immer defekt...

    Wer jetzt alles abmontiert hat, kann sich in §60a noch einiges zu den Auflagen zur Anbringung des Versicherungskennzeichens anlesen.

    Ich habe bei mir schon alles abgebaut, das Wetter im Norden ist heute toll - ich werde jetzt Mopped fahren - allen anderen viel Spaß beim Basteln und Gestzestextkaufen (es lohnt sich).

    Gruß

    Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von Luftpumpe

    Keiner weiß was?

    Für die in §54 aufgeführten Fahrzeuge holst Du Dir beim Prüfer Deines Vertrauens eine "Ausnahmegenehmigung" mit der Auflage "Änderungen der Fahrtrichtung sind durch Handzeichen anzuzeigen" o.ä.
    Alle Klein- und Leichtkrafträder kannst Du so von Blinkern befreien.

    Bei der Gelegenheit kannst Du Dir auch gleich das Bremslicht "austragen" lassen - das benötigst Du bei den alten 50ccm-Moppen auch nicht.

    Gruß