Re: unterschied zwischen 50 und 60kmh versionen.
Hi,
Das liegt am Baujahr der Simson hier mal der Text dazu warum ältere Simsons 60 Km/h laufen dürfen.
Simson Fahrzeuge aus DDR-Produktion stellen eine einmalige Besonderheit dar, denn sie dürfen auch heute noch legal 60 km/h fahren.[/b]
Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß Â§ 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren.
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.