Die Frage bekommt jeder Simson-Fahrer irgendwann gestellt – vom Kumpel, vom Rollerfahrer an der Ampel oder von der Polizei: Warum darf ein Moped mit Versicherungskennzeichen 60 km/h fahren, wo doch sonst bei 45 km/h Schluss ist?
Die kurze Antwort
Wegen des Einigungsvertrags. In der DDR galten Simson-Mopeds mit ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h als Kleinkrafträder. Der Einigungsvertrag von 1990 sichert zu, dass Fahrzeuge, die bis zum 28. Februar 1992 nach DDR-Recht zugelassen bzw. mit Betriebserlaubnis versehen wurden, ihren Status behalten. Diese Fahrzeuge sind also bis heute Kleinkrafträder – mit 60 km/h.
Was das praktisch bedeutet
- Führerschein: Es reicht die Klasse AM (in jedem Autoführerschein Klasse B enthalten). Ein Motorradführerschein ist nicht nötig.
- Kennzeichen: Ein normales Versicherungskennzeichen genügt, keine Zulassung, keine Kfz-Steuer, kein TÜV-Termin.
- Der Bestandsschutz hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Er geht beim Verkauf mit über.
Die wichtige Einschränkung: Reimporte
Simson hat zu DDR-Zeiten massenhaft exportiert, vor allem nach Ungarn. Diese Fahrzeuge kommen seit Jahren als Reimporte zurück – und für sie gilt der Bestandsschutz nicht, denn sie hatten nie eine DDR-Betriebserlaubnis. Ein Reimport braucht eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO und wird dabei regulär eingestuft. Beim Kauf also immer die Historie der Papiere prüfen – „ist eine Simson, darf also 60“ stimmt eben nicht pauschal. Mehr dazu im Artikel Rahmennummer und Papiere prüfen.
Übrigens: Ein „Umschreiben auf 60 km/h“ für Fahrzeuge ohne Bestandsschutz gibt es nicht. Entweder das Fahrzeug hat den Status aus seiner Historie – oder nicht.
Titelbild: Max schwalbe, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0