1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Simson Forum
  5. Kaffeekasse
  6. Discord 💬
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ETHS Simson Ersatzteil Shop
3D Tuningwerkstatt
Neuwagen Reimporte - bis 46% Rabatt
Recht & Versicherung
  • Alles
  • Recht & Versicherung
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Galerie
  • Erweiterte Suche
  1. Simson Forum - Simson S50, Simson S51, Simson Schwalbe KR51, Habicht, Sperber, Schwalbe und mehr
  2. Artikel
  3. Recht & Versicherung

Warum darf eine Simson 60 km/h fahren?

  • Thalion
  • 3. August 2026 um 14:55
  • 16 Mal gelesen
  • 0 Kommentare
Blick über den Lenker einer Simson S51 mit Tachometer
Foto: Max schwalbe, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0
Einigungsvertrag, Bestandsschutz und warum Reimporte nicht darunter fallen.
Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Die kurze Antwort
  2. Was das praktisch bedeutet
  3. Die wichtige Einschränkung: Reimporte

Die Frage bekommt jeder Simson-Fahrer irgendwann gestellt – vom Kumpel, vom Rollerfahrer an der Ampel oder von der Polizei: Warum darf ein Moped mit Versicherungskennzeichen 60 km/h fahren, wo doch sonst bei 45 km/h Schluss ist?

Die kurze Antwort

Wegen des Einigungsvertrags. In der DDR galten Simson-Mopeds mit ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h als Kleinkrafträder. Der Einigungsvertrag von 1990 sichert zu, dass Fahrzeuge, die bis zum 28. Februar 1992 nach DDR-Recht zugelassen bzw. mit Betriebserlaubnis versehen wurden, ihren Status behalten. Diese Fahrzeuge sind also bis heute Kleinkrafträder – mit 60 km/h.

Was das praktisch bedeutet

  • Führerschein: Es reicht die Klasse AM (in jedem Autoführerschein Klasse B enthalten). Ein Motorradführerschein ist nicht nötig.
  • Kennzeichen: Ein normales Versicherungskennzeichen genügt, keine Zulassung, keine Kfz-Steuer, kein TÜV-Termin.
  • Der Bestandsschutz hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Er geht beim Verkauf mit über.

Die wichtige Einschränkung: Reimporte

Simson hat zu DDR-Zeiten massenhaft exportiert, vor allem nach Ungarn. Diese Fahrzeuge kommen seit Jahren als Reimporte zurück – und für sie gilt der Bestandsschutz nicht, denn sie hatten nie eine DDR-Betriebserlaubnis. Ein Reimport braucht eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO und wird dabei regulär eingestuft. Beim Kauf also immer die Historie der Papiere prüfen – „ist eine Simson, darf also 60“ stimmt eben nicht pauschal. Mehr dazu im Artikel Rahmennummer und Papiere prüfen.

Übrigens: Ein „Umschreiben auf 60 km/h“ für Fahrzeuge ohne Bestandsschutz gibt es nicht. Entweder das Fahrzeug hat den Status aus seiner Historie – oder nicht.

Titelbild: Max schwalbe, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0

Originale DDR-Betriebserlaubnis für eine Simson S51

Vorheriger Artikel Einzelabnahme nach §21: Wenn die Simson neue Papiere braucht

Drei Moped-Versicherungskennzeichen in Schwarz, Blau und Grün

Nächster Artikel Was kostet die Versicherung für eine Simson?

Kategorien

  1. Grundlagen 2
  2. Tuning 2
  3. Recht & Versicherung 3
  4. Technik & Reparatur 3
  5. Kaufberatung 3
  6. Simson S51 6
  7. Filter zurücksetzen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™