Nabend
weiß zufällig jemand wie weit man seine Schutzbleche kürzen darf? Und muss man sich das eintragen lassen?
Wie weit habt ihr eure gekürzt?
(Bevors jemand erwähnt: In der "Suche" habe ich nischt jefundn!!) :roll:
Nabend
weiß zufällig jemand wie weit man seine Schutzbleche kürzen darf? Und muss man sich das eintragen lassen?
Wie weit habt ihr eure gekürzt?
(Bevors jemand erwähnt: In der "Suche" habe ich nischt jefundn!!) :roll:
wenn du vorne bei der achse im 90° winkel hoch gehst bis dahin muss das schutzblech gehn, hast au kein stress mit bullen oder so.
[Blockierte Grafik: http://simson-umbau.de/Bilder/galerie/picture2690_serie1143.jpg]
...bei mir wars grad so an der grenze. eintragen musst da nix!
das wollte ich damit sagen ![]()
DANKE! :mrgreen:
stimmt net ganz... mitlerweile ist es so, dass es "ausreichenden spritzschutz" gewähren muss... was das is liegt im ermessen deines tüv-prüfers (wenn de überhaupt dahingehst...) sonst würd ich dir raten, mach es nicht zu extrem, dann sagen die bullen auch nix.
motocross-freak sein (bzw. jetz ushi (kumpel) seins) find ich schon iwi zu extrem. is vorallem nix für nasse straßen ![]()
naja, das sollte aber eher länger sein runterwärt, weils se stark in luftansaugraum spritzt....oben spritzts genau bis zum scheinwerfer ![]()
ja, das is lustich, wenn du so n kleine springbrunnen vor dir hast beim fahren xD
damit hab ich aber kein problem^^.
aber den motor un luftansaugraum un so dreckts halt zu...
Gibnts da auch ne regelung wie weit das Schutzblech nach hinten reichen muss?
ALso wegen dem Spritzschutz?
sieht man auf dem bild.... aber mitlerweile heisst es nurnoch, er muss "ausreichend" sein.
ich stütze diese these auf diesen kleine ausschnitt
ZitatRadabdeckung
Glücklich, wer ein Fahrzeughat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.
von jener seite:
http://%22http//www.cmb-tour.de/regeln.htm%22
O.o Ist denn die Simme nach EG-Richtlinien gebaut und zugelassen? :roll:
Und da steht eindeutig das, was Schwalbefreund schon mit dem Bild ausdrücken wollte!
mfG Grossi
nein, das steht da nicht un das nehm ich auch nich an, aber ich denke, die werden die länge eines schutzis nicht an an seinem baujahr festmachen... also ein polizist wird verständnis für ein kurzes schutzblech haben, wenn der spritzschutz ausreicht. ich denke, der spritzschutz is mit schwalbefreunds bild an ner simme gut ausreichend.
Zitat von Schwalbefreund
Man möge sich dieses Bild angucken.
Zitat von http://www.cmb-tour.de/regeln.htm[...]Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten).[...]
Nun mal lesen was da steht und vergleichen :roll:
Achja und vertrau darauf das ein Polizist Verständnis dafür hat, daß du dein Schutzblech absägst ![]()
mfG Grossi
"theoretisch"... aber ok... besser isses, wenn nach bild gebaut wird...
Ähm hi, hier bei uns (Mgn, Landkreis SM und Shl) kriegt man n Mängelzettel wenn man die Schutzbleche kürzt und sins auch nur 2 cm.
ich denk hinten muss doch gar nicht unbedingt nen schutzblech hin oder? Da ja die Sitzbank schon wie ein schutzblech wirkt? Naja, ich hatte nie probs wegen schutzblech oder ähnliches
naja, eigentlich schon, ausserdem is dein heck ziemlich "sportlich"
bin ma gespannt, wass die grünen hier nächstes frühjahr zu dem mopped sagen werden ![]()
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