Grüne Polizei

  • also ahm habe ma so mit den beamten in grün geredet bei ner allg. verkehrskontrolle...

    rahmen biegen is verboten... vape zündungen sind auch verboten (laut dem polizisten) und nochn paar andere dinge nun die frage sagen die polzisten im westen was wen man sowas macht?^^

  • Vapezündungen kamen nach der wende bei paar s53 und MS50 zum einsatz, somit ist es ein ganz normales simsonersatzteil.

    Projekt:

    Ein neues jahr kommt, eine neue waffe wird entstehen 154ccm ... ;)

  • Obergurt biegen ist klar das das regelwidrig ist.

    Vape Zündung würd ich sagen nein, da sie ja in Simson Fahrzeugen früher auch schon eingebaut wurden.

    Mein Fuhrpark:
    >KR51/2: - 5Gang, 70er SZ by Bomberpilot
    >E280T

  • und wie siehts eig mit klarsicht rücklichter und klarblink glas aus ? hat jemand sowas kann mir der mensch auch sagen ob dan ein E prüfzeichen drauf ist?

  • naja des muss drauf sein sonst isse sja nich zulässig inser STVO weiss nua net ob da eins drauf is^^

  • vape sieht man he ne..

    wenn man die bullen fragt dann.. kucken die erst recht....

    meine karre sieht schmandig aus wegen den bullen...
    da dauert die kontrolle nie lange....
    es sei denn die habn plan..
    dann fleppe und die karre weg!!!

  • wenn du fragst ob eine Vape Tuning-Zündung erlaubt ist, dann werden die das logischerweise immer verneinen.

    allerdings sind unsere Vape Zündanlagen an sich ja nicht wirklich leistungssteigernd. zwar haben sie vorteile bei leistungsgesteigerten motoren, die wir ja eh nicht im straßenverkehr verwenden, aber sie steigern die maximalleistung eines originalfahrzeuges ja nicht wirklich.

    daher sehe ich die vape als moderne, störunanfällige ersatzzündanlage, die nebenbei eine höhere lichtleistung bringt und die passive sicherheit des fahrzeuges somit erhöht. es ist nämlich NICHT verboten diese sachen zu verbessern. es ist allerdings verboten leistungssteigernde, oder in unserem fall auch geschwindigkeitssteigernde teile zu verwenden. die vape fällt meiner meinung nach nicht darunter.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Zitat von Dorfraaser

    vape sieht man he ne..

    wenn man die bullen fragt dann.. kucken die erst recht....

    meine karre sieht schmandig aus wegen den bullen...
    da dauert die kontrolle nie lange....
    es sei denn die habn plan..
    dann fleppe und die karre weg!!!

    Die Bullen können dir doch nicht de Papiere wegen nem bissll Tuning entziehen! Das höchste Strafmaß sind 3P. So kenne ichs...

    Simson: gebremst wird später..

  • Zitat von Lotus

    Das höchste Strafmaß sind 3P. So kenne ichs...

    Nein es geht auch mehr.

    Anlage 12 FeV

    Die im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen sind zu bewerten:

    1
    mit sieben Punkten folgende Straftaten:
    1.1
    Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c des Strafgesetzbuches),
    1.2
    Trunkenheit im Verkehr (§ 316 des Strafgesetzbuches),
    1.3
    Vollrausch (§ 323a des Strafgesetzbuches),
    1.4
    unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 des Strafgesetzbuches) mit Ausnahme des Absehens von Strafe und der Milderung von Strafe in den Fällen des § 142 Abs. 4 StGB;
    2
    mit sechs Punkten folgende weitere Straftaten:
    2.1
    Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21 des Straßenverkehrsgesetzes),
    2.2
    Kennzeichenmißbrauch (§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes),
    2.3
    Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger);
    3
    mit fünf Punkten folgende andere Straftaten:
    3.1
    unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern das Gericht die Strafe in den Fällen des § 142 Abs. 4 StGB gemildert oder von Strafe abgesehen hat,
    3.2
    alle anderen Straftaten;
    4
    mit vier Punkten folgende Ordnungswidrigkeiten:
    4.1
    Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat,
    4.2
    Kraftfahrzeug geführt unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels,
    4.3
    zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten um mehr als 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder um mehr als 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, beim Führen von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder von Kraftomnibussen mit Fahrgästen zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten um mehr als 40 km/h,
    4.4
    erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, gefahren mit einem Abstand von weniger als zwei Zehntel des halben Tachowertes, oder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, gefahren mit einem Abstand von weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes,
    4.5
    überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277 der Straßenverkehrs-Ordnung) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296 der Straßenverkehrs-Ordnung) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297 der Straßenverkehrs-Ordnung) nicht gefolgt oder mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug,
    4.6
    gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt, auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen oder auf der durchgehenden Fahrbahn von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen,
    4.7
    an einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt,
    4.8
    in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil als Kraftfahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet oder rotes Wechsellichtzeichen bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase nicht befolgt,
    4.9
    als Kraftfahrzeug-Führer entgegen § 29 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung an einem Rennen mit Kraftfahrzeugen teilgenommen oder derartige Rennen veranstaltet,
    4.10
    als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören,
    4.11
    Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert;

  • Zitat von aeroheinz

    und wenn du deine gurcke tjunst, dann ist das fahren ohne fahrerlaubnis. und gibt 4 P

    nur wenn man dafür keinen FS hat...

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • hmme s gibt auch eraubtes tuning *gg*^^ zb klarglas kappen und lichter und etc solag da nen e prüfzeichen drau is ^^ ahja wen man tuning gemacht hat gibt des 50 eus und 3 punkte ausdem is ein polizist berächtigt bei den verdacht uf tunign de karre einzu ziehen und auseinander basteln zu lassen

  • Nochmal zur Vape!!! Auf ner Messe hat ein Vertreter beraten über die Vape. Die gibt es für alle Möglichen Fahrzeugtypen Sogar SR2 und Zündapp usw. Das ist einfach ne Verbesserte neumodischere Zündung.

    Deswegen kann ich mir echt nicht Vorstellen das die verboten sein soll

    Sortiment: Spatz/ 3x S51/Jawa/KR51

  • naja wie gesgat der nette mensch in grün aht gemeint des die nur in simson modellen nach bj 90 erlaubt sind genau wie die s53 reile man nich an s51 oder sowas basteln darf

  • @Eisenherz: Ich meinte das mit den Punkten auf Tuning bezogen. Das man 7P bekommen kann weß ich. Hat mir mein Kumpel erst bewiesen

    Simson: gebremst wird später..

  • wegen so einer Kennzeichen-Sache, also Kennzeichen auf einem Moped haben welches für ein anderes eingetragen ist, haben die mir mal Urkundenfälschung aufgebrummt...

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