kann man sich hinten blinker dran bauen und vorne weg lassen? oder halt nur komplett dran oder komplett ab?
Rechtsfrage: Blinker
-
-
du darfst sie runterdrehen wenn die Blinker nicht gehen oder du machst alle ab musst aber bei beiden Varianten die Hand raus halten...
-
-
Is aber komisch haben die mir gestern wo wir angehalten wurden gesagt weil das noch in DDR-Zeiten festgelegt wurde und bis heute noch nicht abgeschaft wurde.
-
Quatsch, da wussten die was nicht. Vale hat schon recht.
Mich ham se genau deswegen mal angehalten. -
also das mit dem runter drehen hab ich auch gehört das das quark is, aber hinten solln se funktionieren, weil vorne siehts halt meiner meinung bisl blöd bei meiner aus und hinten fahr ich nicht gern ohne da hat ich schon böse erlebnisse wenn man abbiegt und man hörts quietschen hinter einem
deswegen die frage
-
Runterdrehen verboten.
Was dran ist oder war muss gehen. -
1. Wenn Moped ab Werk mit Blinkern (S51 B) ausgerüstet ist müssen sie auch funktionieren.
Abbauen ist nicht erlaubt, da die Blinker weiterhin in der Betriebserlaubnis eingetragen sind.2. Wenn Moped ab Werk ohne Blinkern (S51 N) ausgerüstet ist müssen nachträglich auch keine Blinker angebaut werden.
3. Defekte Blinker nach unten Drehen
Dies ist gesetzlich NICHT erlaubt, denn wenn angebaut müssen sie funktionieren (siehe Punkt 1)
Aus DDR-Zeiten war dies eine Kulanzregelung. Da die nicht funktionierenden Blinker meist auf defekte Batterien zurückzuführen waren, und damals Battereien nur sehr sehr schwer zu bekommen waren; bürgerte es sich ein die Blinker nach unten zu drehen, damit es beim nachfolgenden Verkehr keine Verwirrungen gab.Heutzutage dürfte es für keinen ein Problem sein eine neue Batterie zu bekommen, auch die Polizei drückt heut kaum noch ein Auge bei abgedrehten Blinkern zu. Gibt meistens einen Mängelschein und evtl. noch ein Verwarngeld.
-
Wie nun? Darf man sie abmachen auch wenn man zb ne "B" hat? Oder dürfen/müssen die nur bei der "N" ab sein? Weil ich denke sie dürfen bei jedem mopped ab sein egal ob "B" "E" etc.Aber dann muss halt die Hand rausgehalten werden. mfg
-
ich darf selbstverständlich die blinker abbauen, auch wenn sie sereinmäßig dranne waren darf ich zurückrüsten.
ich darf doch auch in meiner marea nen 1.6 16v rein hängen wo sereinmäßig der 1.8 16V drinne war. do you verstehen venturina ?
-
Die Diskussion hatten wir schon öfters. Wenn Blinker ab werk dran waren, müssen die auch dran sein. Nur bei der N und bei der E/4 kann man sichs raussuchen ob Blinker oder nicht.
So ist es normalerweise, oftmal wollen aber die Polizisten die Betriebserlaubnis nicht sehen und somit können sie nicht wissen was es für ein modell ist, da bei der S51 immer nur "S51" aufen Typenschild drauf steht. Von daher kann man so mit ner "B" ohne blinker fahren, weil die Plozisten nicht wissen, dass es eine "B" ist.
Meinen Kumpel ham se nen Mängelschein verpasst, weil er keine blinker dran hatte und auf seinem typenschild "S50B" draufstand, die BE wollten se nicht sehen, er hat auch garkeine. Mein anderer Kumpel fährt ohne blinker mit ner S51 B2-4, den ham se noch nicht angehalten. Wenn se ihn mal rausziehen und dann die BE sehen wollen, hat er eventuell ein problem, wenn se nur aufs typenschild gucken, dann nicht.
Mir isss egal ich hab meine "N" und hab trotzdem blinker dran. -
mach se doch einfach an den lenker wie bei der schwalbe.....dann hat sich die sache
-
Das ist ein Auszug aus der StVZO:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5. folgenden Arten von Anhängern:
a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
verwendet werden;- 76 -
b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die
Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d) Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung).So das ist Gesetz und da ne Simme als Kleinkraftrad zählt brauch man also keine Blinker egal ob mal welche dran waren oder nicht. Alles andere ist Quatsch aber klar wenn welche dran sind müssen die auch fruchten. Ansonsten einfach abbauen, wenn ihr Kopie mit dem obenstehenden Auszug dabei habt seit ihr auch bei ner Kontrolle auf der sicheren Seite. Den das Schnittlauch weiß selber selten 100%ig bescheid.
Steht im §54 der StVZO...
Grüße Victörchen
-
Zitat von venturina
1. Wenn Moped ab Werk mit Blinkern (S51 B) ausgerüstet ist müssen sie auch funktionieren.
Abbauen ist nicht erlaubt, da die Blinker weiterhin in der Betriebserlaubnis eingetragen sind.2. Wenn Moped ab Werk ohne Blinkern (S51 N) ausgerüstet ist müssen nachträglich auch keine Blinker angebaut werden.
3. Defekte Blinker nach unten Drehen
Dies ist gesetzlich NICHT erlaubt, denn wenn angebaut müssen sie funktionieren (siehe Punkt 1)
Aus DDR-Zeiten war dies eine Kulanzregelung. Da die nicht funktionierenden Blinker meist auf defekte Batterien zurückzuführen waren, und damals Battereien nur sehr sehr schwer zu bekommen waren; bürgerte es sich ein die Blinker nach unten zu drehen, damit es beim nachfolgenden Verkehr keine Verwirrungen gab.Heutzutage dürfte es für keinen ein Problem sein eine neue Batterie zu bekommen, auch die Polizei drückt heut kaum noch ein Auge bei abgedrehten Blinkern zu. Gibt meistens einen Mängelschein und evtl. noch ein Verwarngeld.
genau...
deshalb haben wir meinem kumpel seine s50 einfach als s50 N angemeldet...ab werk keine blinker,also auch jetzt nicht^^!
ti
-
Viktor hat eindeutig bewießen das man KEINE Blinker braucht!
Weil ein Moped ein Kleinkraftrad ist!MFG
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!