Servus,
wollt mal fragen wie dasn genau ist mit der Polizei...
Wenn die jetzt ne Heiße Karre finden z.B nen Automatik Roller der 80 fährt oder so un der fahrer nur klasse M hat!
Was kann passieren? Wieso? und aus welchen Ermessen?
Der Kontakt mit der Polizei?
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Re: Der Kontakt mit der Polizei?
Zitat von Rhymen_SymenWas kann passieren?
§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...Zitat von Rhymen_SymenWieso?
§ 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Zitat von Rhymen_Symenund aus welchen Ermessen?
§ 163 StPO Strafverfolgungszwang
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
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Jurastudent?
swinw proffwaoren würden sich freuen
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