Der Kontakt mit der Polizei?

  • Servus,
    wollt mal fragen wie dasn genau ist mit der Polizei...
    Wenn die jetzt ne Heiße Karre finden z.B nen Automatik Roller der 80 fährt oder so un der fahrer nur klasse M hat!
    Was kann passieren? Wieso? und aus welchen Ermessen?

    Meine Simme verliert kein Öl, sie markiert nur ihr Revier ;)

  • Re: Der Kontakt mit der Polizei?

    Zitat von Rhymen_Symen

    Was kann passieren?

    § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat ...


    Zitat von Rhymen_Symen

    Wieso?

    § 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz


    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.


    Zitat von Rhymen_Symen

    und aus welchen Ermessen?

    § 163 StPO Strafverfolgungszwang

    (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

  • Jurastudent?
    swinw proffwaoren würden sich freuen :lol:

    Irgendwann darf eine Simme nichtmehr im Bereich der StvzO fahren, da die Schönheit andere Verkehrsteilnehmer zu sehr ablenkt

  • Zitat von Tommy

    und das heisst auf deutsch? :strange:

    das würde mich nun auch mal interessiren

    umbrella.. ella... ella, ich mag mortadella.. della.. della
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