Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :-(

  • Hallo,

    ein kumpel von mir haben die vor ein paar Tagen raus gezogen mit der Simson S53

    So nun hat er eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein, obwohl er Klasse B und M hat, die meinen der Führerschein muss vor 1992 gemacht worden sein, sonst darf man nicht mit ein Rollerführerschein eine Simson bewegen...


    so was soll er jetzt machen?? er hat bei der Führerschein stelle angefragt die meinten das gleiche, für Simson trotz versicherungskenzeichen benötigt man mindestens a1 sagen die....


    achja raus gezogen wurde er in Berlin, also nicht irgendwo im ausland oder so^^

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    falsch für simson braucht man m nichts anderes hab ich schon in der Fahrschule gelernt

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    ja schön bloß wo bekommt man das schriftlich???

    wenn ich in die stvo schaue sind die immer so komisch geschrieben das man das immer drehen kann bis es passt^^


    und die sache ist, ich meine wenn das einer wissen müsste dan die führerschein stelle und die sagt genau das gleiche das er a1 haben muss :(

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Holla,

    ich würd abwarten und Tee trinken..........zwischenzeitlich mal die paragraphen hier im Forum in der Suche oder in Googel ergooglen und wenn was kommt zum Anwalt meines Vertrauens mitsamt den paragraphen und texten, den nen Brief schreiben lassen und fertig ist!

    kann ja nich sein das er ne Anzeige bekommt obwohl tausende so rumfahren!

    mfg

    Zitat von Milchmann

    jaja, wer mag es schon gefesselt zu werden

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    In §76 der Fahrerlaubnisverordnung heißt es:
    Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (die man ja auch mit M fahren darf) gelten auch:

    [...] c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt ...

    Da die Simson nach den Rechten der Deutschen Demokratischen Republik als Kleinkraftrad galt, gilt es den Übergangsrecht zufolge auch in der BRD als Kleinkraftrad, und darf somit mit der Führerscheinklasse M bewegt werden.

    @ blueberlin: Es geht nicht darum, was die Polizei oder die Führerscheinstelle sagt. Dann lebten wir ja nicht in einem Rechtsstaat. Polizei und Führerschinstelle sind natürlich an Gesetze gebunden die sagen, dein Freund darf mir M ne Simson fahren.

    89'er Simson S51 B1-4
    91'er Kawasaki GPZ 500S (A)
    04'er Ford Fiasco TDCI 1.4 :thumbup:


    Simson ist kein Luxus. - Aber immerhin Vergnügen.

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    wenn das moped mit versicherungskennzeichen gefahren werden darf braucht man nur die M--------.......ANWALT EINSCHALTEN..und denen mal richtig dampf machen,die anzeige wird sowieso fallen gelassen,ausser natürlich das moped ist getunt dann haste schlechte karten,dann brauchte nähnlich wirklich mindestens a1 fs

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    sofern vor februar 1992 erstmalig zugelassen gilt die ddr-sonderregelung!

    die steht sogar meistens auf dem versicherungswisch drauf....

    ich zitiere Zusatz 2) zur angekreuzten Höchstgeschwindigkeit von 60kmh:

    "[...] bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h, brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 29.2.'92 erstmals in Verkehr gekommen sind.

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Also erstmal keine Panik.
    >HIER< sind die beiden Gesetzstellen, die Du benötigst.
    Das sind FeV §6 Klassse M und FeV §76 (8) zur Klasse M
    Wie das oben schon richtig geschrieben wurde gilt das mit 1992 für die Fahrzeuge. Die Frage ist jetzt ob die S53 vor 1992 zugelassen wurde oder nicht. Könnte natürlich sein, dass die das nicht ist und dann darf die Karre keine 60 laufen. Sondern 50 km/h wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 angemeldet wurden (siehe §76 (1)).
    Es hängt jetzt also vom Baujahr des Fahrzeuges ab.

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Zitat von blueberlin

    ne karre war ori... er ist damit ja auch wieder nach hause gefahren^^

    blueberlin kann es sein das du uns mit der ganzen geschichte hier verarschen willst???
    Glaube wohl kaum das du weiterfahren darfst, wenn oben gennate Anschuldigung vorliegt.

    Wenn ich mit meinem M Führerschein in einem 40-Tonner angehalten werde, werden di ePolizisten kaum sagen: "Sie haben keinen entsprechenden Führerschein, fahren Sie jetzt mal lieber schnell nach hause!"

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    das soll wirklich keine verarschung sein, ich kann es ja nur berichten wie er es mir erzählt hat, ausserdem hat der bulle natürlich gesagt das er nicht weiterfahren darf...


    aber als der weg war ist er natürlich nach hause gefahren und hat nicht geschoben...

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Naja,

    fahren vielleicht ABER die Frage ist ja auch wie schnell sie Fahren darf.
    Bis Feb. 92 =60km/h
    Ab März 92 =50km/h
    Hat er jetzt ne S53 von 1993 (Beispiel) fährt sie aber nicht mit dem gedrosselten 50km/h Motor. Ist die Karre schneller als erlaubt. Ergo Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Versichungsschutz und und und...

    Weisst Du was ich mein?

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    olmone hat recht .... wenn die karre jetz wirklich 60 fährt bräuchte er bei bj.93 fahrerschein a1 um die karre mit 60 km/h bewegen zu dürfen.

    -Habicht Bj.73 78/3M-läuft, 63/5M [9,8PS@9370U/min], 50/5M-in planung
    -Rennmopet Suzuki RG80 im Aufbau

    Code
    Alle vernünftigen Rollermotoren haben original eine Drehschiebersteuerung und eine Schaltung...
  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Aber da es sich um ein original moped handelt :wink: ist jegliches frisieren ausgeschlossen und die karre fährt so schnell, wie sie halt darf.

    Das heißt er darf sie in jedem Fall fahren.

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