Hallo ihr Lieben.
Ich weiss, dass ihr bestimmt oft solche posts bekommt, aber es liegt mir echt am Herzen.
ALso ich bin am 22.04.2008 mit meiner Simson S51 B1 gefahren. Und da hatt mich ein Polizist angehalten " Dir ZA 1. BPA ZDHFE " also sprich Ziviler Eu Hundeführer ...
So nach knapp 20 min, kam er aus seinem Auto und meinte ich dürfe mit meinem Führerschein die S51 nicht fahren. Ich habe einen B Führerschein da ist ja der M Führerschein mit inbegriffen. habe auch lange mit ihm diskutiert, aber er blieb bei seiner Meinung. So Meine S51 wurde Sichergestellt, also hat der bulle mit genommen.
Ich habe eine Anzeige wegen " Fahren ohne Fahrerlaubnis " bekommen.
und durfte dann nach hause laufen. Papiere schlüssel etc hat er alles mit ein gezogen...
So nun frage ich euch, es steht zwar überall im Gesetzt das Die Simmis vorm 28.02.1992 erbaut wurden, fahren dürfen. So ja sie dürfen fahren, aber dürfen wir fahren mit unseren Führerscheinen ? Denn der Bulle meinte, hätte ich den Führerschein vor 2002 gemacht, wär alles kein Ding. Aber da ich ihn 06 gemacht hab, darf ich nicht fahren ...
Leute bitte Helft mir, ich bin ratlos ..