Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

  • Hallo ihr Lieben.

    Ich weiss, dass ihr bestimmt oft solche posts bekommt, aber es liegt mir echt am Herzen.

    ALso ich bin am 22.04.2008 mit meiner Simson S51 B1 gefahren. Und da hatt mich ein Polizist angehalten " Dir ZA 1. BPA ZDHFE " also sprich Ziviler Eu Hundeführer ...
    So nach knapp 20 min, kam er aus seinem Auto und meinte ich dürfe mit meinem Führerschein die S51 nicht fahren. Ich habe einen B Führerschein da ist ja der M Führerschein mit inbegriffen. habe auch lange mit ihm diskutiert, aber er blieb bei seiner Meinung. So Meine S51 wurde Sichergestellt, also hat der bulle mit genommen.
    Ich habe eine Anzeige wegen " Fahren ohne Fahrerlaubnis " bekommen.
    und durfte dann nach hause laufen. Papiere schlüssel etc hat er alles mit ein gezogen...
    So nun frage ich euch, es steht zwar überall im Gesetzt das Die Simmis vorm 28.02.1992 erbaut wurden, fahren dürfen. So ja sie dürfen fahren, aber dürfen wir fahren mit unseren Führerscheinen ? Denn der Bulle meinte, hätte ich den Führerschein vor 2002 gemacht, wär alles kein Ding. Aber da ich ihn 06 gemacht hab, darf ich nicht fahren ...

    Leute bitte Helft mir, ich bin ratlos .. :?

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    das thema hatten wir bereits etliche male.

    du kannst eine simson offen (also eingetragene höchsthgeschwindigkeit 60km/h) mit einem B-Führerschein (also M inbegriffen) fahren, sofern das Moped erstmals vor Februar 1992 zugelassen wurde.

    Das steht auch auf deinem Versicherungsschein mit drauf.

    siehe auch hier nochmal:

    anzeige-wegen-fahren-ohne-fuhrerschein-t42474.html


    mfg marci

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Alles klar, dann weiss ich bescheid. Werde ich mir ausdrucken und immer bei mir führen. Leider hab ich jetzt keine karre mehr... Naja die ganzen kosten, kommen dann auch auf mich zu... Irgendwie hasse ich den Staat ^^

    Leute herzlichen dank..

    wünsch euch schöne fahrt.

    PS: wohne in berlin ...

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    die kosten würde ich dann aber auch nicht auf mir beruhen lassen.man kann ja sagen das du dann per öffentliche verkehrsmittel vorwärts kommen musstest, abschleppgebühren und am besten auch gleich wieder nach hause bringen lassen.

    -Habicht Bj.73 78/3M-läuft, 63/5M [9,8PS@9370U/min], 50/5M-in planung
    -Rennmopet Suzuki RG80 im Aufbau

    Code
    Alle vernünftigen Rollermotoren haben original eine Drehschiebersteuerung und eine Schaltung...
  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Alle Deine entstandenen Kosten einklagen. Hatte einen ähnlichen Fall in näherer Umgebung. Die betroffene Person hatte durch den Anwalt alles eingeklagt und letztlich so gut wie keine Kosten gehabt, zudem noch eine Entschädigung.

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    1. Anwalt einschalten
    2. Eingriff ins Eigentumsrecht (darf dir ohne driftigen Grund nichts enteignen!!)
    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
    Dieser Aspekt wäre gegebenenfalls bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
    Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nichtfunktionierende Lichtanlagen berechtigen die Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

    3. Nutzungsausfall einklagen (Bis zu 14€/Tag!)

    4. Dem Sack gehörig in den Arsch treten!

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Hallo !!!

    Also habe mich total gefreut, dass ich also doch simmi fahren darf .. So heute habe ich beim Berliner Tüv nach gefragt, und er meinte ich darf ich nicht fahren ...
    Irgendwie komme ich mir verarscht vor O_o
    Die sagen ja, gesetz sagt ja, bullen sagen nein O_o Ich versteh garnichts mehr ...

    Naja werde mich dann halt weiter sach kundig machen .. +

    gruß

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    S51_RazEr_: Können das Teil auch sicherstellen, um bevorstehende Straftaten zu verhindern...
    Fahren ohne FE ist ne Straftat.

    in den Augen des Pozilisten isses subjektiv erst mal so, also darf er's machen. Irrtumsprivileg...

    Trotzdem bekommst Du Schadenersatz.

    Aus Hackepeter wird Kacke später

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Ja ... hab ich nur leider schon gemacht ... Die meinten, ich kann da jetzt machen was ich will, die bleiben bei ihrer meinung. Er meinte es ist ihn scheiss egal was im paragraphen steht.

    Ich sags ja ^^ manche leute sind nur noch auf der welt, weil es illegal ist sie zu killen :P

    Naja leute, wär cool, wenn ihr noch was finden würdet.. oder einfach mal nen bulle fragt, wie es aussieht.. Naja kommt denn einer hier aus Berlin oder umgebung ?

    naja bin mal wieder richtig stinkig ehh . :(

    gruß

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Zitat von Starfahrer


    Nicht, dass es da in letzter Zeit mal kurzerhand rechtliche Änderungen diesbezüglich gegeben hat...


    wollen wirs nicht hoffen.... :?

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    So hab mal paar Texte rausgesucht, von Verkehrsportal.de:

    Laut denen ist die letzte Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 01.08.2007 in Kraft getreten (Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen). [is ja hier egal... nur damit wissen wir schon mal, wie aktuell die Homepage ist]

    § 6 Abs.1 der FEV regelt die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen:

    Klasse M:
    Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)


    § 76 Abs. 8 regelt dann aber die Ausnahmen

    § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    1. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    2. dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    3. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    So lang es da im letzten Jahr keine Änderung geb (was nicht anzunehmen ist), darf man eindeutig mit dem M-Führerschein Simsons fahren.

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Hallo ich bins mal wieder !!!

    Also ich war gerade bei meiner Fahrschule. So mein Ex Fahrlehrer ist fast ausgeflippt.
    Wir dürfen fahren !!!!!

    Das besagt der §76 Abs. 8 c im FeV !!! hat mir meine Fahrschule ausgedruckt.
    Also von daher.. Ich glaube meiner Fahrschule ... was sagt ihr ?

    gruß :rockz:

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Ich kenne das Problem auch von einem Bekannten, der wurde auch von der Polizei angehalten und ein junger Beamter wollte ihn gleich die Karre einziehen. Zum Glück war sein älterer Polizeibeamter mit dabei und hat seinem Kollegen nur den Kopf geschüttelt und gute Fahrt gewünscht. Da fragt man sich doch was die heutzutage auf der Polizeiakademie lernen. Soviel wie ich weis wurde die Sonderreglung deswegen eingeführt um die alten Simson zu erhalten. Sollen doch froh sein das die Begeisterung für Simson noch so groß ist und uns in Ruhe fahren lassen. Ist doch immer wieder eine Augenweide im Straßenverkehr :P ...

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