??? Polizei darf roller vernichten?!

  • [url="http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,558782,00.html"]http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 82,00.html[/url]
    und das original:
    [url="http://cms.justiz.rlp.de/justiz/sub/672/67230efb-3ff0-7a11-a3b2-1716169740b3,,,fff70d73-d8a9-51fc-889b-3bb63b81ce4a.htm"]http://cms.justiz.rlp.de/justiz/sub/672 ... 81ce4a.htm[/url]

    wo kommen wir da hin??? sry wenns schon ma gab, gerade erst entdeckt...

    Zitat von loodecnc


    Aber hört bitte auf eure Eltern wenn sie sagen das ihr nicht so viel saufen solltet, denn professioneller Penner ist kein Traumjob :mrgreen:
    MfG LT

    RT77/4+gekürzter Ansaug+21erAmal+RT Straße

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    bitte waaaas???

    das kann doch nicht sein

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    hmmm wenns so weiter geht, werden demnächst alle mopeds und autos geschrottet,welche nicht eingetragene anbauteile dranhaben, oder wie???
    *kopfschüttel*

    Zitat von loodecnc


    Aber hört bitte auf eure Eltern wenn sie sagen das ihr nicht so viel saufen solltet, denn professioneller Penner ist kein Traumjob :mrgreen:
    MfG LT

    RT77/4+gekürzter Ansaug+21erAmal+RT Straße

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    solangs keine simmen sind :heuldoch:

    is schon heftig, aber ne satte geldstrafe wäre besser find ich.

    S51: Hobel @ T-S-I
    S70: läuft

    Hanomag Perfekt 400

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Alter Falter :shock:


    DAS DARF DOCH NICHT WAHR SEIN...
    Is ja wo der Hammer....

    Meine gute Simme:
    70/4K
    5 Gang
    AOA2
    Vape
    H4 Super Withe, Led Standlicht
    Sitzheizung

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    wenn das bei meinem moped gemacht werden würde würde ich zum gwalttäter werden
    (ohne punkt und komma^^)

    die solln das moped ruhig still legen un dann wieder hinbringen. wird er wieder erwischt dann halt immer ne saftigere strafe, aber einem sein liebstes stück nehmen is doch wahnsinn...

    es geht unseren obrigkeiten einfach zu gut, jedentag hört man von irgendwelchen neuen sinnlosen gesetzen.
    (die idioten wollten das bananenkrümmungsgradgesetz wirklich nicht aufheben obwohl das ziel der tagung war sinnlose gesetze außer kraft zu setzen :crazy: )

    MfG steini *kopfschüttel*

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Sowas darf doch nicht wahr sein! :motz:
    Der Roller ist/war schließlich sein Eigentum!

    Rock rock rock rock Rock 'n Roll Highschool

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Wenn nenn bulle zu mir sagen würde "So dann werden wa deine S51 Enduro mal verschrotte!"
    Den würd ich aus lachen :lol:

    Fuhrpark:

    S 51 Enduro Bj.88

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Zitat

    Nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten die Beamten den Roller sicher.


    Wenigstens haben sie es nicht ganz so einfach gehabt an das Teil zu kommen. Aber Deutschland hat auch gesetzlich gesehen gute Seiten, zum Glück können wir noch teilweise auf der Autobahn rumblasen, wie es einem beliebt.

    S50N
    *OS 85/4
    *VAPE
    *OS Spezial Reso
    *20mm Mikuni
    *Fehling Dragbar
    *100/80 Sava hinten

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Zitat von Möchtegernatze;)

    Aber Deutschland hat auch gesetzlich gesehen gute Seiten, zum Glück können wir noch teilweise auf der Autobahn rumblasen, wie es einem beliebt.

    Bloß wie lang noch ???


    ICh denke mal ein KFZ zu verschrotten ist rechtswidrig. Wäre nicht das erste mal, dass eine skurile Entscheidung von so einem popeligen Amtsgericht durch eine höhere Instanz wieder wet gemacht wird.
    Das ist doch Eigentumsberaubung - Soll denn jetzt jedes Rennsportgerät geschrottet werden ? So ein Hirnstuss...

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Zitat von beaver

    Bloß wie lang noch ???


    ICh denke mal ein KFZ zu verschrotten ist rechtswidrig. Wäre nicht das erste mal, dass eine skurile Entscheidung von so einem popeligen Amtsgericht durch eine höhere Instanz wieder wet gemacht wird.
    Das ist doch Eigentumsberaubung - Soll denn jetzt jedes Rennsportgerät geschrottet werden ? So ein Hirnstuss...

    In der Schweiz is das meines Wissens nach gang und gebe das z.b. getunte Mofas verschrottet werden..

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Das passt ja...

    Wer hats erfunden, die Schweizer :lol:

    Aber wenn die das mit mein Hirsch machen wollten würde ich durchdrehn.

    Meine gute Simme:
    70/4K
    5 Gang
    AOA2
    Vape
    H4 Super Withe, Led Standlicht
    Sitzheizung

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    Ihr seid ja sehr klug. Immer schön körperlich dagegen wehren.
    Dann wird aus einer Banalität ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB was eine Straftat darstellt.
    Tolle Idee. :crazy: :crazy: :crazy:

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    find das durchaus richtig....werden die straßen wieder etwas sicherer...wenn manche von euch beim fahren mal den kopf einschalten würden würde man längst nicht so gegen tuning vorgehn,aber einige üpbertreibens und dann auch so fahren...

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • Re: ??? Polizei darf roller vernichten?!

    kann eigentlich einer von euch lesen?

    Das moped ist zb von einem 16 jährigen wiederholungstäter gefahren worden daher ist eine rückgabe des fahrzeuges an ihn nicht möglich da dies eine erneute wiederholung unterstützt. so kommt das moped dann zur versteigerung findet sich dort kein geeigneter käufer wird das moped vernichtet.
    udn so läuft das zb auch mit fundsachen nur das dader aspekt mit der wiederholungtat nicht gegeben ist.

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