Wie weit, in welchen Winkel darf man die SSchutzbleche kürzen?
Wie viel Grad darf man den Obergrut biegen?
Pics wären nicht schlecht. Danke schonmal.
Mfg
Wie weit, in welchen Winkel darf man die SSchutzbleche kürzen?
Wie viel Grad darf man den Obergrut biegen?
Pics wären nicht schlecht. Danke schonmal.
Mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
Wenn es dir darum geht keinen ärger mit Grün weis zu bekommen gar nicht ...
mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
Doch!
Obergurt nein, aber Schutzbleche ja! Vorn ist egal (keins vorgeschrieben) und hinten 15cm über horizontalem Radmittelpunkt.
Re: Was kann legal "tunen"?
Beim Obergurt hab ich immer gedacht 8° wären legal.
Meinen Bruder haben die Bullen mal angehalten und das ganze Moped unter die Lupe genommen. Da kam einiges zusammen, u.a. auch dass das vordere Schutzblech zu kurz war (wegen Verletzunggefahr ).
Mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
Mein Obergurt ist doch auch eingetragen :mrgreen:
Und das SChwingenschutzblech, das zeimlich kurze und auch spitze Vorderschutzblech.....
Ich muss sagen das kann man so nicht verallgemeinern. Es hängt wie ich schon oft erfahren musste stark vom Prüfer ab, wenn du es eintragen lassen willst....Man muss halt an die Richtigen geraten sag ich mal :wink:
Wenn du nichts eingetragen hast, musst du halt auch auf nette Grüne hoffen falls du angehalten wirst.
mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
Es kommt immer auf den an der dich anhält wenn sie wissen wie ne simson original aussieht und sie streng sind hast du pech, kannst jamal nem Polizist erklären wie weit man die schutzbleche kürzen darf:)
mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
Naya gut, ich wollt ja nur nochmal fragen, hätte ja sein können.
Mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
warm lasst ihr euch anhalten ?? de grün -weißen warn doch früher genauso drauf!!
Re: Was kann legal "tunen"?
au man wie mich aussagen wie " warum biste net abgehaun" nerven -.-
ich vermute das 65% der leute die so eine aussage von sich geben 15 jährige pubertierende schwarzfahrer mit sicherlich krassen 20 kilometer fahrerfahrung sind.wenn ihr doch so geil fahren könnt und so geile karren habt, macht doch mal n video während ihr abhaut, ihr macht sowas ja öfters, wieso nicht ma vor laufender kamera
der zeig uns pix sonst glauben wir euch nichts smile ist leider down
legal ist nur das vordere schutzblech zu kürzen/ wegzulassen wie speedfreak schon sagte. bei einer normalen simsongabelbrücke (keine klemmgabel) ist dies jedoch aus stabilitätsgründen schlecht, es wabbelt.
obergurt biegen is nie legal
Re: Was kann legal "tunen"?
ich glaub es kommt einfach auf die region und auf den polizisten an...manche haben eben von sowas mehr ahnung und manche sehen ne simson das erste mal...manche sind eifnach nett und verständnisvoll und manche eben einfach arschlöcher...
ich wurde mal mit nem svi und angehalten der ja vom motor her ziemlich auffällig ist und eben noch mit kurzem schutzblech usw usf hab mich bissl auf dumm gestellt (hatte ja nichtmal funktionierendes licht) dann hamse bissl gelacht und mich fahren lassen...
Re: Was kann legal "tunen"?
legal darf man das tunten:
- geprüfte lampen (blinker rücklicht usw)
- schutzblechen sind nach meinen infos nich genau geklärt ob oder ob man die nich kürzen darf...
aber dran müssen vorn und hinten welche sein!!!
- blinker abbauen -> verboten (ausser S50N S51N S51E/4 da die orihginal ohne blinker waren)
- obergurt bieben -> streifrage... die einen sagen ja weil ist hilfsrahmen, darf daher ohne weiteres modifieziert werden, die anderen nein weil rahmenteil... andere sagen bis x° is es egal usw.... andere wieder biegen, und wird problemlos als einzelabnahme eingetragen
... kumpel war beim TÜV deswegen -> kann man eintragen kost 500€ weil muss geröntgte werden wegen mircorissen.
- änderungen am motor... grundsätzlich verboten, da mit negativen einflus auf lautstärke, abgaswerte zu rechnen ist... sowie leistungssteigerung, bei denen die 60KM/h zulassung überschritten wird (größeres ritzel.. verboten z.b.)
- FW dürfen offiziel nur geprüfte oder teile die original simson sind verwendet werden
- Lenker nur originale, oder welche mit ABE... sowie lenker mit gutachten (müssen eingetragen werden)
LINK:
tabelle von simson was von werk her zulässige umbauten sind
http://www.frickler.net/allesfuerdieho…er=mutschy&id=4
Quelle mutschy.de -> http://www.frickler.net/allesfuerdiehom ... tschy&id=4
Re: Was kann legal "tunen"?
Zitat von PsycoFunlegal darf man das tunten:
- obergurt bieben -> streifrage... die einen sagen ja weil ist hilfsrahmen, darf daher ohne weiteres modifieziert werden, die anderen nein weil rahmenteil... andere sagen bis x° is es egal usw.... andere wieder biegen, und wird problemlos als einzelabnahme eingetragen
... kumpel war beim TÜV deswegen -> kann man eintragen kost 500€ weil muss geröntgte werden wegen mircorissen.
hehe Mircorisse
naja also mein bruder wurde auch mal angehalten...da haben die bullen auch wegen dem schutzblech vorn gemeckert
zitat: "es darf gekürzt werden, aber dann muss man es tiefer machen und mit so einem Gummirand versehen, weil wenn da mal ein Kind mit der hand runter kommt is die ab!"
->das haben die zu ihm gesagt :mrgreen:
Re: Was kann legal "tunen"?
Zitat von Kaczi27zitat: "es darf gekürzt werden, aber dann muss man es tiefer machen und mit so einem Gummirand versehen, weil wenn da mal ein Kind mit der hand runter kommt is die ab!"
->das haben die zu ihm gesagt :mrgreen:
Genau das haben die Grünen auch mal zu einem Kumpel von mir gesagt! Man könne dann jemanden damit "aufspießen"....Da hats mich auch weggehaun... :mrgreen:
mfg
Re: Was kann legal "tunen"?
wer verbreitet so nen schwachsinn das man vorn kein schutzblech brauch.... das is an jedem möp bzw motorad pflicht!
Re: Was kann legal "tunen"?
vorderes schutzblech ist freilich pflicht und es muss so lang sein das der tangential weggeschleuderte Dreck nicht die lampe trifft,der hintere teil der vorderen schutzis is theoretsich egal,aber praktisch ne veränderung am Fahrzeug muss also zur dekra. hinten gabs auchn spezielles maß.obergurt muss wenn eingetragen werden als 1 sitzer weil nach der biege aktion is fraglich ob das noch hält,grade wenn kalt gebogen wurde,jedoch auch beim warm biegen,weil ihr werdet denke kaum das material und die dafür eigentl. nötige umformtemperatur kennen.rot glühend is nich immer das richtige...
Re: Was kann legal "tunen"?
dass ihr immer die armen moppeds zerflexen, verbiegen und anderswie verschandeln müsst..
Re: Was kann legal "tunen"?
Zitat von PsycoFunwer verbreitet so nen schwachsinn das man vorn kein schutzblech brauch....
DEKRA Automobil GmbH... :wink:
Ich war eben aus diesem Grund dort. Ein Dipl.-Ing. meinte nur: "Nach neuer EG ist vorn sowieso kein Schutzblech mehr vorgeschrieben. Hinten darf der Spritzschutz maximal 150mm über dem horizontalem Radmittelpunkt liegen, aber das wird bei dir [ich kannte ihn] durch die Nummernschildhalterung gewährleistet, wüsste nicht was ich da eintragen sollte. Wenn du in einer Kontrolle Probleme bekommst, geb denen meine Nummer und wenn nötig stell ich dir dann halt irgendwas aus."
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