• Ich bin am 9.09.08 um 20.00 Uhr von Arbeit nachhause gefahren und würde von einem Streifenwagen aufgehalten. Das ich ein Kaputte Scheinwerfer hab und meine Nummernschild fehlt den ich bei Wildunfall verloren. Dann hatte die beraten ob ich weiter fahren kann oder nicht. Dann hatte gefragt ob ich mit Drogen Test einverstanden bin. Dann hat er kleine Taschenlampe raus geholt und in die Augen geleuchtet hat und gefragt warum ich mit Auge so zwinge und ich gesagte das ist bei manche Menschen normal ist. Dann sagte er ab ich in die Bescher Pinkel kann und ich sagte ich kann probieren aber von 5 Minuten war ich schön in Toilette dann sind wir hinter ecke von Tankstelle gegangen und ich probierte in die bescher nein zumachen aber nicht geklappt 5 Minuten später hat er gesagt ob ich noch mall probiere kann aber wieder nicht geklappt dann hat er angeboten in Tankstelle Toilette was zu trinken ob danach Klatt das ich auch gemacht hab aber nicht geklappt hat dann hat er gesagt probiere noch mall wasser zu trinken sonst muss ich mit auf Polizeiwache zum Blut abmahne und ich muss 150 Euro für die Arzt zahlen ich habe probiert zu pinken ader nicht geklappt. Dann haben sie mit auf die wache mit Genomen. Auf die Wache muss ich nochmal probieren zum wasser zu trinken und pinkeln und wieder nicht geklappt dann hat Polizist gesagt ich muss mich endspannen und ob ich Zigarette rauchen kann und aufmerksam gesagt wenn ich nicht pinkle dann rufen die Arzt und ich muss 150 Euro zahlen dann probierte letzte mahl ader nicht geklappt dann musste ich 1 halb stunde auf die Arzt waten. In denn zeit muss ich fragen beantworten und Protokolls unterschreiben dann habe die wider leise beratet ob ich 12 oder 24 stunde Auto nicht Fahren kann dann haben sie gefragt ob ich mein schlüssel selber abgebe oder die müssen beschlagnahme machen. Darauf hab ich geantwortet das ich mein Schlüssel nicht freiwillig gebe warum ich habe nicht gemacht dann hat Polizist beschlagnahme Protokoll ausgeführt
    Nach anlas § 316 StGB Zweck Gefahrenabwehr §22 POG und beschlage Autoschlüssel Führerschein und Fahrzeugschein. Um 21.15 Uhr bin ich von Polizeirevier entlassen nach frage wie ich nachhause komme und das ich kein Geld hab und mein Haus 26 Km weg ist sagt er nicht mein Problem bei raus gehen von Wut hab ich große einkaufschild mit Fus gekickt und werde fast verhaftet darauf hab ich Polizist geschimpft dann bin ich zum Bahnhof gelaufen. Auf den Bahnhof haben sie Polizeistreifenwagen kurz begleitet und gewinkt dann am Bahnhof habe ich erneut Streifenwagen gesehen die sind jeder 15 Minuten vorbei gefahren und aus dem fenster gegrinst bis ich in der Zug angestiegen und schwarz nachhause gefahren nach fast 2 stunde in Revier und 5 mal versuche in Bescher zum Pinkel und Blutentnahme
    Und halb gefroren bin ich endlich zuhause gewesen.
    Am nächste Tag bin ich mit Kollege wieder zum Revier gefahren und mein schlüssel abgeholt ich fragte dann nach Telefonnummer und Name von Vorgesetzte sagt er mir ganz Frech stein in Telefonbuch
    Unterfahr Zwei Woche später ist Ruf Telefon Polizei …. Auf ihre Name werde Anzeige gemach gegen Beleidigung auf Beamte
    Am 23.11.2008 ist Einstellung des verfahren wegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit
    „aufgrund ihrer Einlassung bzw. Tatsachen Beweismittel wird das Verfahren eingestellt auf verdacht des Verbotswidrigkeit Führens eines Kfz unter den Wirkung von Betäubungsmittel“
    An den nächsten Tag am 24.11.08 ist noch nächste Brief gekommen Strafbefehl

    Vergehen nach §185 ,52 StGB andere in 2 tateintlichen Fällen beleidig haben gegen sie wird daher folgende Geldstrafe festgesetzt 15 Tage in Hohe von 30 Euro in gesamt 450 Euro
    Kostenrechnung Kostenverzeichnis §3 GKG
    450 Euro Geldstrafe
    60 Euro Gebühren für den Strafbefehl 3118
    Gebühre für Entziehung der Fahrererlaubnis 3116
    Auslage andere Behörden 9013
    3,50 Euro Zustellungskosten
    Also Gesamt 513,50 Euro
    Kann mir eine helfen, was soll ich jetzt machen
    Wer hat recht warum haben Polizisten nicht andere schnell Test gemach
    z.b Streicher oder schweißtest dürfen sie auch beschlagname die haben auch keine Beweise gehabt
    ich habe auch nie Drogen Genomen

  • Re: drogen kontrolle

    Man schwankt aber auch sehr zwischen "Troll" und "echt".

    Übrigens noch ein Tipp, was man nicht macht: ohne Nummernschild und Scheinwerfer fahren. Weil, das is nämlich verboten.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: drogen kontrolle

    Also ich habe verstanden was er meint.

    Wer den Autor aufgrund seiner Schreibweise angreift sollte sich schämen. Denn der Text ist ziemlich lang
    und ich kann mir kaum vorstellen das er absichtlich falsch schreibt.

    Und der Artikel steht im BLA...BLA... es muss also nicht zwangsläufig etwas mit Simson zu tun haben.
    Allerdings hat er sich im Straßenverkehr bewegt und da bewegen wir uns schließlich auch.

    Entweder nimmst Du Dir einen Anwalt oder Du versuchst es mal beim ADAC.


    Und es klingt nach Willkür der Polizei. Das kann jeden Treffen. Ob es sinnvoll ist ohne Kennzeichen zu
    fahren sei mal dahin gestellt. Ob eine getunte Simson unbedingt legaler ist, überlasse ich mal euch.

    KR51/2 kein Funke
    S 51 kein Motor

    Welche Chance hatte Bill Gates eigentlich, der reichste Mann der Welt zu werden?

  • Re: drogen kontrolle

    das ist mit Abstand der schlechteste text den ich je gelesen habe.Das ist ja nichtmal ansatzweise normales Deutsch , geschweige denn deutsche Rechtschreibung.Schreib dich nicht ab , lerne Schreiben.

  • Re: drogen kontrolle

    mein gott ihr seit aber wieder nett heute, nur weil der herr vieleicht die sprache noch nicht so gut kann und eventuell ein migrant ist und nicht wusste wo er sich mit seinem problem hinwenden sollte, müsst ihr nicht gleich so über ihn herfahren :rolleyes:

    andererseits kann man auch nicht mit ner zerfrikelten karre nach einem wildunfall einfach so rumfahren, daher ist es eventuell sogar gerechtfertigt das

    Zitat

    § 316 StGB Zweck Gefahrenabwehr

    sie seinen wagen stillgelegt haben, da es zu der uhrzeit ja auch dunkel gewesen ist und er ja durch den unfall ohne scheinwerfer gefahren ist.

    ansonsten wie schon geschrieben, mal mit einem anwalt in verbindung setzten.

  • Re: drogen kontrolle

    Zitat von Awtowelo

    migrant ist und nicht wusste wo er sich mit seinem problem hinwenden sollte, müsst ihr nicht gleich so über ihn herfahren

    Migrant hin Migrant her, deswegen hat er die Polizisten nicht zu beschimpfen, nur weil er Scheiße gebaut hat.
    Ein deutscher wäre genau so bestraft worden.
    Und einen Anwalt zu nehmen bringt überhaupt nichts, bei Beleidigungsdelikten sind deutsche Gericht -zur recht- ziemlich hart!

    Dieser Post ist 100% biologisch abbaubar!
    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
    Für Leute,die unnötig Fragen stellen:hier klicken!

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