Re: angehalten mit LT85M
Also Steuerhinterziehung isses nich, da Krafträder bis 125ccm Steuerfrei sind
Re: angehalten mit LT85M
Also Steuerhinterziehung isses nich, da Krafträder bis 125ccm Steuerfrei sind
Re: angehalten mit LT85M
Trotzdem!
Dann eben schnell zurückbauen und fertig.
Wenn sie dann ankommen kannste ja sagen, guckt euch die karre an, is stino!
Am besten ist, zurück basteln und direkt da hin kurven....sachste irgendne ausrede vonwegen, dass du reflexartig gas gegeben hast und fertig.
Dann kriegste vll. ne belehrung oder so.
Re: angehalten mit LT85M
lol, reflexartig Gas gegeben- tolle Ausrede^^
Abhauen ist schön und gut aber kann auch kräftig ins Auge gehen, wie alle wissen hat man durch das Tuning keinen Versicherungsschutz und wenn was passiert, ob beim abhauen oder normal, ist man am Arsch.
Wirst ja sehen was kommt, entweder wirds fallen gelassen oder das volle Programm mit Nachschulung, Punkte usw.
Re: angehalten mit LT85M
Wenn man bei einer Kontrolle abhaut gibt das 3 Punkte und 50 Euro, wenn nicht inzwischen schonwieder mehr, also wäre bei Probezeit aufjedenfall auch wieder eine Nachschulung fällig.
Re: angehalten mit LT85M
Zitat von SCARFACEWenn man bei einer Kontrolle abhaut gibt das 3 Punkte und 50 Euro, wenn nicht inzwischen schonwieder mehr, also wäre bei Probezeit aufjedenfall auch wieder eine Nachschulung fällig.
das ist doch billig
versicherrungsbetrug und fahren ohne FS fällt ja weg (keine beweise vorhanden)
Re: angehalten mit LT85M
ja und wenn die schnell eine Halterabfrage machen oder wenn du denen schon bekannt bist und die schon bei dir vor der Haustür warten?
Re: angehalten mit LT85M
wäre ja dumm wenn er nach ner fahrerflucht nach hause fährt
ne halterermittlungist ja gut und schön... doch ist der halter auch gefahren ? (beweislast)
die strafe wäre interessant für den halter wenn er den fahrer nicht angibt.
(allerdings sollte das Möp sofort umgebaut werden (motor) den bei der flucht werden geschwindikeiten der 60 bestimmt überschritten)
tatbestand wären dann
fahrerflucht ! aber wer wars ?
Re: angehalten mit LT85M
Ach ihr Kinnings immer mit "abhauen"... na, wer's braucht.
Die Threads häufen sich im Moment, was auf dich zukommen könnte kannst du in div. anderen nachlesen
Re: angehalten mit LT85M
Zitat von LGWAch ihr Kinnings immer mit "abhauen"... na, wer's braucht.
Die Threads häufen sich im Moment, was auf dich zukommen könnte kannst du in div. anderen nachlesen
wir spielen das mit dem abhauen ja nur mal spaßenshalber dursch wenns richtig durschdacht ist ,kann mann ein sehr einfaches strafmaß abfassen...
auch die führerscheinbehörde hat keinen tatbestand um zu handeln ...
Bsp. entziehung einer verkehrskontrolle !
fahrzeug und fahrer werden nicht gestellt ,flucht erfolgreich.halter konnte an hand des vesicherungskennzeichen ermittellt werden.
halter sagt : ich mein versicherungszeichen jemandem gegeben,diese person kann ich aus persönlichen gründen nicht angeben.
Folgen ?
ich baue das tatfahrzeug sofort um - andere farbe und diverse teile,auch motor...
nun zeige ich mein fahrzeug den beamten.dies entspricht nicht dem tatfahrzeug.
1. werde ich bestraft weil ich mein kennzeichen jemandem gegeben habe
2. werde ich bestraft weil ich den täter nicht bekannt gebe
und nun
Re: angehalten mit LT85M
Zitat von BCFMwenn du es abstreitest und sagst das fahrzeug ist für jeden zugänglich und es war das erstemal das du aufgefallen bist wirds fallengelasse !
Allgemeiner Irrtum,
es liegt der Verdacht auf Versicherungsbetrug vor und somit haben sie das Recht was ihnen die Rechtslage gibt um das Moped sicher zu stellen.
Desweiteren, wenn du auf einen Beamten stößt wie meinen Vater und dann versuchst abzuhauen. Bestätigst du ihm ja das du was zu verbergen hast. Und mein alter Herr meinte immer zu mir.
"Jeder der vor mir abhaut, erleidet Verluste, ob es nun an seinem Fahrzeug ist oder der Führerschein, wenn bei meinem Funkwagen i.was beschädigt wird, ich aber dennoch den Flüchtling fasse, dann war es der Schaden wert!"
Re: angehalten mit LT85M
Zitat von oldschoolmuss man mir in deutschland net alles nachweisen ? und mich nich für was bestrafen was sie ent nachwesein könn ?
wen willst du denn angeben ? wenn du selber geflohen bist ....
also die ausrede das es ein anderer war...du bist verpflichtet diesen anzugeben,bei verweigerung ist es strafvereitelung (strafbar)
Re: angehalten mit LT85M
Tommy: Mal schauen ob dein papi noch genauso denkt wenn mal jemand beim fluchtversuch (der übrigens durchaus in einer affektreaktion geschehen kann ohne dass man eigentlich vor hatte zu verschwinden) durch ihn schwer verletzt wird.
Für nen Polizisten ziemlich schwach Personenschäden hinter Sachschäden zu setzen. Klar ist es ihr Job, aber ich behaupte einfach mal das viele nach zig Jahren den Blick für die Verhältnisse schlichtweg vergessen haben. Und dein Satz trägt nicht zum Gegenteil bei.
Re: angehalten mit LT85M
Zitat von LeerhuelleTommy: Mal schauen ob dein papi noch genauso denkt wenn mal jemand beim fluchtversuch (der übrigens durchaus in einer affektreaktion geschehen kann ohne dass man eigentlich vor hatte zu verschwinden) durch ihn schwer verletzt wird.
Für nen Polizisten ziemlich schwach Personenschäden hinter Sachschäden zu setzen. Klar ist es ihr Job, aber ich behaupte einfach mal das viele nach zig Jahren den Blick für die Verhältnisse schlichtweg vergessen haben. Und dein Satz trägt nicht zum Gegenteil bei.
Ich meine nicht im Sinne von Angefahren werden, sondern....wenn Jugendliche mit ihren Moppeds übers Fed fahren das er dann insofern möglich die Verfolgung weiter aufnimmt...
Personenschäden riskiert er in keinem Falle!
"Jeder der vor mir abhaut, erleidet Verluste, ob es nun an seinem Fahrzeug ist oder der Führerschein, wenn bei meinem Funkwagen i.was beschädigt wird, ich aber dennoch den Flüchtling fasse, dann war es der Schaden wert!"
vllt falsch ausgedrückt. Moped weg(Beschlagnahmung), nicht zerstört!
durch Führerscheinentzug
Re: angehalten mit LT85M
und was sagt eigentlich dein werter herr wenn der sohnemann selber tuner ist?
Re: angehalten mit LT85M
hmm in dein avatar bild ist doch ein kennzeichen dran , naja auch egal..
Re: angehalten mit LT85M
Nur wenn bei einer Verkehrskontrolle alles steht... Sprich der Streifenwagen und alle Polizisten sind draußen, ist die Chance wohl verschwindend gering, das sich der Polizist innerhalb dieses Bruchteiles in seinen Wagen setzt und dich verfolgt... Bevor er auf der Straße ist, sind mindestens 10 Sekunden vergangen... Und wenn man nun mit angenommen 100 km/h weiter rauscht, währen das knapp 28m pro Sekunde, sprich du bist schon 280 Meter weg bevor der Polizist hinterher kommen kann... Ich weiß, alles nur Theorie aber meiner Meinung nach ist es ziemlich unwarscheinlich bei solch einer Situation gefasst zuwerden.
Anderst sieht das ganze natürlich aus wenn der Streifenwagen im Rückspiegel auftaucht. Dennoch bin ich der Meinung wenn man nach Hause fährt und den Motor wieder umbaut, sollte man gute Chancen haben relativ unbeschadet aus der Sache rauszukommen, natürlich nur mit passender sinnvollen und logisch nachvollziehbarer Ausrede... Also nicht einfach es war ne Affekthandlung oder so...
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!