Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Innere Kante soweit ich weiß.
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Innere Kante soweit ich weiß.
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
bei dem ersten link mit freenet steht, das die blinker einen mindestabstand von 10cm zum scheinwerfer haben müssen. scheinwerfer is ja aber nur vorne. ist dann hinten egal, hauptsache 24cm?
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Ja! Denn es gibt nur die Regel deswegen, weil vorn die Blendwirkung vom Scheinwerfer die Blinklichter "schlucken" könnte, wenn sie zu nah am Scheinwerfer sind.
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Hallo,
hab mal ne Frage.
Wie siehts den aus wenn der Obergurt hochgebogen ist, da macht die Poliz ei bestimmt blöd rum, wie ich die kenne, oder? kann man den auch eintragen lassen?
peace Mexx
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Bis 15° darf man es glaub ich so machen! Obwohl das schon wieder gepfusche am Rahmen ist ...
Eintragen kann man es lassen, dann aber nur als Einsitzer! Und ob der TÜV da wirklich mitspielt is ne andere Sache!
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
ich glaube es ist garnicht erlaubt, nicht mal 1° wenn man es nicht als einsitzer eingetragen hat. also laut rechtslage. ob man die 1° sieht sei jetzt mal dahingestellt
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Das mit dem Einsitzer hat Rasor89 ja schon erwähnt
Verschandelt euch doch eure schönen Rahmen nicht!
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
hallo erstmal
also ich muss sagen ein schön zusammen gestellter bericht ... da hat sich mal jemand etwas arbeit gemacht *freu*
weil es einfach wichtig is zu wissen was man darf und was nich, weswegen sie einen anpissen können und weswegen nich!
habe da auch einige fragen :
zur Auspuffanlage : soweit klar - darf eben nich zu laut werden .... wie sieht es mit der optik aus??? kann aussehen wie sie will???
Blinker : was ist da mit der mindesthöhe gemeint??? (350mm) ... von wo aus sind die gemessen???
und ist es nicht auch so dass laut Stvzo ein mokick keine blinker brauch???
Lenker : gibt es beim lenker auch ein mindestmaß???? (hatte auch mal einen geraden lenker verbaut -> 56cm breit......???)
desweiteren : mit den fußrasten meintest du sicherlich "nach hinten legen" ...
wie sieht es eigentlich mit den fußrasten aus???? kann man die einfach ändern .... wenn man die umbaut auf klappar?? das sind ja dann schon wieder schweißarbeiten an rahmenteilen??? auch müßten sie ja in die richtige richtung klappen .... also wie sieht es damit aus???
scheibenbremse - wenn man jetzt eine größere scheibe verbaut und anderen sattel usw .... gibt es dafür grenzen nach oben????
Lenkkopf - gefräster lenkkopf mit kegelrollenlager - dafür muss man ja auch veränderungen am rahmen vornehmen .... was ist damit????
und Drake hat recht : lasst es uns Nr-Schild-Beleuchtung nennen und nicht kz......
und zum obergurt wollt ich auch noch was sagen : wenn du ihn einfach so biegst - "verbiegst" du ja ein rahmenteil ... (veränderung der struktur im rohr) das geht nich so einfach ... hab mal sowas gesehen : da wurde der sauber abgetrennt und unter einem bestimmten winkel wieder angeschweißt - von einem Schlosser-Meister mit Gutachten über die schweißnähte ....
und jetzt nochmal zum thema zurück : ist ja schön und gut die simmi auf 70 oder 75 eingetragen zu bekommen oder ganz und gar auf 70-80ccm
aber wie sieht das ganze aus wenn man 105ccm fährt??? gibt es da überhaupt noch möglichkeiten????
gruß
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Alles kann ich dir nicht beantworten aber ein paar sachen soweit ich darüber bescheid weiß ist aber ohne Gewähr:
Zitat von HD
Blinker : was ist da mit der mindesthöhe gemeint??? (350mm) ... von wo aus sind die gemessen???
und ist es nicht auch so dass laut Stvzo ein mokick keine blinker brauch???[
Mindesthöhe vom Boden ab
Wenn keine orginal dran sind brauchst du keine sost schon
Zitat von HDscheibenbremse - wenn man jetzt eine größere scheibe verbaut und anderen sattel usw .... gibt es dafür grenzen nach oben????
Wenn sie für das Fahrzeug zugelassen ist kein Problem sonst Einzelabnahme und die kostet richtig Geld.
105ccm keine Chance denk ich da der komplette Rahmen nicht für die auftretenden Kräfte zugelassen bzw gemacht ist
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
ja das mit den 105ccm dacht ich mir schon ... das es da keine chance gibt
hab aber gehört bis 85ccm bekommt man ... (natürlich nur bis zu einer best. leistung)
nagut greetz
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
105 ccm sind doch möglich, siehe:
http://www.simson-umbau.de/index.php?site…e&serienid=2008
http://www.myvideo.de/watch/6175591/…on_S51_Mit_TUeV
MfG Franz
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Ja wenn der Tüver dein Papa ist schon aber ansonsten gibt es rein rechtlich keine Chance.
Es kann dir auch bei jedem mal zum Tüv gehen passieren das es dir aberkannt wird und dann ist der Tüver der es abgenommen hat mit dran!
Ist irgendwo sein Fahrzeugschein abgebildet das man sehen kann ob alles eingetragen ist?
Ich hab bis jetzt noch keinen Fahrzeugschein gesehen...
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
danke für die liste. macht hoffnung
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Vielleicht kann ich sie ja noch erweitern wenn das Anubis Projekt beim TÜV war
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Hier noch paar Grundliegende TÜV Begriffe und Informationen:
Allgemeines
Prinzipiell müssen nahezu alle Veränderungen am Fahrzeug genehmigt sein. Diese Genehmigung kann je nach Art der Modufikation oder des Umbaus verschieden aussehen. Immer wieder kommt es zu Problemen beim TÜV - vor allem bei neuen Umbau- oder Tuningmaßnahmen.
Fahrzeug Betriebserlaubnis
Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Einzelabnahme
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden. Diese erfolgt nach StVZO §19.2
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung uns tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab und können sehr kostenspielig werden.
Vollgutachten zur erstellung eine Betriebserlaubnis
Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die länger wie 7 Jahre abgemeldet waren muss ein Vollgutachten nach StVZO §21 (Gutachten zur Erstellung eine BE=Betriebserlaubnis)erstellt werden. Dies dürfen auch die aaS/aaSmT der TP machen. Dabei geht es nicht um technischen Änderung sondern es dient nur als Hilfe für das Straßenverkehrsamt, damit die generelle BE (Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug erstellt werden kann mit den tech. Daten zGG, V-Max, Geräusche usw.
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.
siehe auch (§ 20-22 StVZO)
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Zitat von obtampon105 ccm sind doch möglich, siehe:
http://www.simson-umbau.de/index.php?site…e&serienid=2008
http://www.myvideo.de/watch/6175591/…on_S51_Mit_TUeV
MfG Franz
Wie der redet! Geil!
Die hat ja sogar fernstarter per fernbedienung un ne alarmanlage!
Hat mich da mal übelst erschrocken aufm Harri 2008!
gruß
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Zitatund zum obergurt wollt ich auch noch was sagen : wenn du ihn einfach so biegst - "verbiegst" du ja ein rahmenteil ... (veränderung der struktur im rohr) das geht nich so einfach ... hab mal sowas gesehen : da wurde der sauber abgetrennt und unter einem bestimmten winkel wieder angeschweißt - von einem Schlosser-Meister mit Gutachten über die schweißnähte ....
Schweißen ist aufjedenfall [meine Meinung] die schlechtere Lösung.
Wäre ich TÜVi würde ich das niemanden ohne Weiteres abnehmen.
Ansonsten weiß ich nicht, warum diese Liste Hoffnung macht.
Eigentlich steht doch nur das dort, was man eh schon weiß.
Will man etwas Umbauen kann man mit dem Moped innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des Augenmaßes des TÜVis etwas machen.
Das Augenmaß ist die Unschärfe und die ist je nach TÜVi und Beziehung anders.
Also alles wie gehabt.
Kennzeichen an der Seite - die sind meist so schlecht befestigt, das ich die schon wegen möglicher Selbstverletzungsgefahren gleich demontieren lassen würde .
Die kleinen Umbaumaßnahmen, die keinen Umbau ausmachen, wie andere Blinker, Lenker, Spiegel etc. sind relativ unproblematisch (Teile mit E-Zeichen, ABE).
Die schwierigen Umbauten (Rahmen, Motor, Auspuff, Räder) bleiben problematisch bis unlösbar (legal - nicht legitim).
Eigentlich wäre es schön, wenn MuZ da aus seiner Sicht ein wenig berichtet, wie in seinem Alltag damit umgegangen wird - mit "Basteleien" oder mit erkennbar gutgemachten Umbauten - wieviel Augenmaß habt ihr zum Entscheiden!?
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Moin, ich wollte mich mal erkundigen...
Angenommen ich hab jetzt ne 60er simson kr1/2, und möchte die mit dem autoschein B17 fahren... das sit ja soweit alles schön und gut und legal, aber angenommen ich wollte da jetzt nen resonanz Auspuff dranbasteln, mehr für optik als für leistung, kann ich das dann eintragen lassen und auch fahren?
Und wie ist das wenn meien schwalbe 70 kmh läuft, ohne das ich was dran geamcht hab, also im technischen orginal zusand... was kann da passieren, weil man hat ja normal 10% tolleranz nur, also 66 kmh, ich könnte mir vor stellen, das mcih mit ner simson die Bullen ganz schön auf dem kicker haben werden^^
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
Mit BF17 (=M) kannst du nur Stino 50ccm und max. 60kmh fahren! Nix sonst!
Re: Wichtiger Leitfaden für die Abnahme von Umbauten
ZitatAnbau:
Da der Topf oder die Anlage für das jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er ohne “Umbauarbeiten†angebaut sein. Keine Veränderungen!
versus:
ZitatBei Eigenbauanlagen gilt folgendes :
Grundsätzlich ist bei Motorrädern bis Bj. 1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich. Bei Fahrzeugen ab Bj.1989 kommt eine Abgasuntersuchung hinzu. Bei Eigenbaumotorrädern sollte man daher die Wahl des Rahmens und somit des dazu gehörenden Briefes wegen des Baujahres gut überlegen.
Mitunter wird die Anlage aber auch ohne Leistungs- und Geräuschmessung eingetragen. Ist der Auspuff leise und gut verarbeitet, kann der Prüfer von einem Test absehen und sich mit einer Probefahrt zufrieden geben.
ja, wat denn nu?
ich wollt mir ja eigtl aus dem yamaha dt50-puff und dem originalen enduro-puff was zusammendengeln.
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