Richtlinien-Thread (Blinkerabstand) ?

  • Re: Richtlinien-Thread (Blinkerabstand) ?

    Hier bitte schön:
    Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:
    Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen
    worden, gelten die folgenden Maße:
    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
    mm.
    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
    1200 mm.
    Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
    bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
    • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
    • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
    Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
    Scheinwerfer (Kante-Kante)
    • Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
    • Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
    festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
    Minute aufleuchten müssen.
    • Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
    nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
    nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
    daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.

    MfG Franz

  • Re: Richtlinien-Thread (Blinkerabstand) ?

    Mal ne Frage zur Zulassung,zwecks VOR bzm. NACH 98 : Da ich eine neue Zulassung (nach 4 Wochen Wartezeit!) habe,also sprich 2009,welche Regelung greift denn dann? Original wäre 89. Mir würde die ab 98 aber besser in die Karten spieln...

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