ist mein Obergurt erlaubt?

  • Hey Leute,

    ich habe ja im Forum schon gelesen das es verboten ist, denn Obergurt zu ziehen.
    Und meine Simson hat auch einen leicht gezogenen Obergurt (schon vom Vorbesitzer), jetzt wollte ich fragen ob ich damit ärger bekommen könnte und ob ich dadurch sogar meinen Führerschein verlieren könnte.

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  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Das fällt glaube ich kaum auf... es ist allerdings eine Veränderung am Fahrwerk und sollte theoretisch eingetragen sein

    Ich würde mir mehr sorgen um die Schutzbleche machen ;) Und eventuell der Lenker, ist das einer mit Teilgutachten? Auch sieht dein Endtopf irgenwie komisch aus...

    lg

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Erlaubt isses nicht.
    Aber der Obergurt wurde vom Winkel her sehr schön gebogen, so find ich das gut.

    Sieh zu das alles an deinem Moped funktioniert - Licht, Blinker, Bremsen - dann wird so etwas bei einer Kontrolle auch gern mal wohlwollend übersehen.

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Zitat von Till


    Ich würde mir mehr sorgen um die Schutzbleche machen ;) Und eventuell der Lenker, ist das einer mit Teilgutachten? Auch sieht dein Endtopf irgenwie komisch aus...

    Der Vorbesitzer meinte das er 2x mal wegen dem Schutzblech angehalten wurde aber wieder davon gekommen ist, er sollte dann nur das Orginale Schutzblech wieder ran machen. Der Lenker hat kein Teilgutachten (also habe nur die Moped Papiere bekommen) und der Entopf ist nen Orginaler.

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Zitat

    was ist denn daran so schlimm? o_O

    Nun ja, einmal ist es pauschal ziemlich verboten irgendetwas am Rahmen zu machen.

    Und dann konnte der Gesetzgeber halt nicht einordnen mit wem er es zu tun hat.
    Denn es gibt ja immer 2 Seiten.
    Einmal die die das ordentlich machen und dann noch so eine Art Vollhonk wo alles einfach nur Rotze ist.

    Da die Polizei keinerlei technische Ausbildung mit Grundlage genießt und man nicht jeder Kontrolle nen Sachverständigen daneben stellen kann, wird halt wieder pauschal gesagt - ne ist nicht.

    Du kannst mit dem Teil also bspw. legal draußenrumfahren, wenn du einen Tüvi findest der dir das als Einzelabnahme einträgt.
    Für mich wäre da schonmal klare Vorraussetzung das es nicht geschweißt wurde.

    PS: Mach das Kennzeichen wieder dorthin, wo es hingehört...

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Ich denke mal, das erste, was wirklich bemängelt werden würde, wäre das dicke Hinterrad bzw der Reifen.


    MfG :cheers:

    Alltagsgefährt: S51 B2-4
    Momentane Motorisierung:
    70/2

    Zitat

    Solange es noch fossile Brennstoffe gibt, haben wir auch das Recht sie zu verbrennen.

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Das Schutzblech und den Lenker vielleicht, aber beim gebogenen Rahmenteil könnte es Probleme geben.


    MfG :cheers:

    Alltagsgefährt: S51 B2-4
    Momentane Motorisierung:
    70/2

    Zitat

    Solange es noch fossile Brennstoffe gibt, haben wir auch das Recht sie zu verbrennen.

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Schutzblech ist so eine Sache, da gibt es eine Mindestabdeckung der Reifen (die kenn ich jetzt nicht auswendig).
    Der Obergurt - ja, je nach Tüvi gibt es da wohl 4 Möglichkeiten:

    1. als Einsitzer
    2. ganz normal mit halt eben einer Eintragung darüber
    3. er verlangt ein Festigkeitsgutachten (sprengt sofort den Kostenrahmen) = d.h. er will es dir nicht abnehmen
    4. er sagt so nen Mist macht er nicht

    So kann das laufen.
    Es bringt da auch nichts groß im Internet herumzufragen, du mußt vorort zu den jeweiligen Instituten gehen.
    Ost = DEKRA
    West = TÜV

    Die Rolle des GTÜ kann ich bei Einzelabnahmen nicht einordnen.

    Dann gehst du dort hin und trägst sachlich dein Anliegen vor.
    Alles weitere wirst du dort erfahren.
    Ich würde allerdings nicht empfehlen dort beim ersten Mal mit dem jeweiligen Fahrzeug zu erscheinen und auch immer davon reden...ich möchte gern an meinem Moped das und das verändern, könnte das eingetragen werden - wenn ja, mit welchem Aufwand... usw.

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    den lenker kriegste sehr warscheinlich nicht eingetragen, da du kein teilegutachten hast... lieber dann das geld in einen lenker mit gutachten investieren und dann abnehmen lassen... wäre dann billiger als wenn du das versucht, ohne gutachten übern tüv zu bringen

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    $$__$____EIN BRIEF FÜR_____$__$$
    $$____$_______DICH______$____.$$
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  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    ...achherje, wenn dein Lenker von einem Hersteller mit Namen ist und es eine Nummer darauf gibt, würde ich erst einmal versuchen die ABE vom Hersteller zu bekommen - das ist der günstigste und erste Weg, erst wenn das nicht klappt kann man über den Neukauf nachdenken (...man das ist manchmal hier so von hinten ins Auge gefaßt :strange: :D )

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    oh man, oh man ^^ soviel stress für nen bisschen Fahrspaß...


    EDIT:
    also ich hab gerade mal geguckt. Es ist nur ganz wenig angehoben (sieht man am Rahmen kaum) und man sieht keinerlei Schweisspuren, beim Obergurt (deswegen denke ich das es da keine großen Probleme geben wird). Mit den Schutzblechen ist es nach meiner Recherche so, das die Schutzbleche ca. 35 cm lang sein müssen und das sind beide (das hintere sowie so, das Vordere aber auch). Mit dem Lenker muss ich mal gucken, ob ich den so eingetragen bekomme oder mir einen neuen zulege, ich habe nämlich keine Nummer geschweige denn Name gefunden. Bei dem Nummernschild ist es auch laut meiner Recherche so, das dies 30 cm vom Boden entfernt angebracht sein muss und es genau 30 cm entfernt ^^

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Zitat von chriiS

    oh man, oh man ^^ soviel stress für nen bisschen Fahrspaß...


    EDIT:
    also ich hab gerade mal geguckt. Es ist nur ganz wenig angehoben (sieht man am Rahmen kaum) und man sieht keinerlei Schweisspuren, beim Obergurt (deswegen denke ich das es da keine großen Probleme geben wird). Mit den Schutzblechen ist es nach meiner Recherche so, das die Schutzbleche ca. 35 cm lang sein müssen und das sind beide (das hintere sowie so, das Vordere aber auch). Mit dem Lenker muss ich mal gucken, ob ich den so eingetragen bekomme oder mir einen neuen zulege, ich habe nämlich keine Nummer geschweige denn Name gefunden. Bei dem Nummernschild ist es auch laut meiner Recherche so, das dies 30 cm vom Boden entfernt angebracht sein muss und es genau 30 cm entfernt ^^

    Deine Quelle würde mich gern mal interessieren ;)

    * ~ * ~ * ~ * ~ Rock 'n' Roll ohne Rußpartikelfilter! ~ * ~ * ~ * ~ *

    S51 B2-4 ...... LT 95 SO ~ Neuaufbau ~
    KR51 / 1K ..... S 78
    SR 4-2/1 E ... NOZ 63/3 M

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Ich würde mich ja auch sehr für ein an der Seite angebrachtes Versicherungskennzeichen interessieren - nur ist das überhaupt erlaubt?
    Ausgeleuchtet muss es ja glaub ich nur bei Motorrädern sein :strange:

    Vielleicht hat ja da jemand mehr Dunst oder nen Text dazu...


    Könnt natürlich auch mal zum TÜV fahren u. einfach nachfragen :idea:

    Danke

    S51 Enduro
    KR51/1
    SR500
    HD Street Bob

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Mein Quelle ist Google :p
    u.a. steht auch was im Forum darüber.


    Also Kennzeichen an der Seite ist erlaubt, da es ja trotzdem gut sichtbar ist.
    Es muss nur mehr als 30 cm vom Boden entfernt sein (beladener zustand) und darf nicht weniger als in einen 30° Winkel angebracht werden (also 30° gekippt).

    Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege. Jedoch habe ich und meine Kumpels wegen dem Kennzeichen noch nie ärger bekommen.

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    in Deutschland ist alles laut ist und was Spaß macht verboten, WEIL es gefährlich ist.
    Stell dir mal vor wenn alle auf den Straßen mit Bierkasten umherfahren weil es erlaubt ist, einmal ein großen traktor damit überholen und der übersieht dich und will selbst ausscheren und schon biste platt oder von der Straße.

    Nebendeinem Obergurt sind viele andere Sachen auch nicht erlaubt ^^

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: ist mein Obergurt erlaubt?

    Zitat

    in Deutschland ist alles laut ist und was Spaß macht verboten, WEIL es gefährlich ist.


    Was ist an einem leicht gezogenen Obergurt gefährlich?
    Ist es nicht viel gefährlicher ohne Blinker zu fahren (was erlaubt ist).

    Zitat von toffel44

    Nebendeinem Obergurt sind viele andere Sachen auch nicht erlaubt ^^


    zum Beispiel?

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