Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Aber ehrlich mal, sowas ist echt daneben! Ich will mir gar nicht ausmalen was hätte passieren können, wenn jemand auf dem Standstreifen gestanden hätte! Hoffentlich hast du daraus gelernt!

    mfg

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Ich kann beide Seiten verstehen muss ich sagen. Ich versteh den LKW Fahrer der seit Ewigkeiten das Heck vom Vordermann sieht, aber andererseits verstehe ich auch der/die Autofahrer. An deiner Stelle würde ich den LKW Fahrer auch ma ns Bein pissen. Einerseits darf man nur mit einer Geschw., die 20% höher ist, als die des Überholten. Außerdem dürfen die Brummis nicht auf der linken Spur fahren. Also auf 2 spurigen Autobahnen fahren die rechts und fertig. Zwar ist klar, der Junge hat nen Fehler gemacht, aber Fehler macht jeder. Ich mache auch Fehler im Straßenverkehr und bin daher recht tolerant eingestellt. Daher sollte man einfach mal auch Fehler anderer tolerieren und nicht immer sofort zu den Kollegen gehen und Stress schieben. Die Sache mit dem Zeitdruck und dem Familie ernähren etc. Wenn dann müsst ihr das beiden Seiten gewähren. Der Gutste wird seinen Wagen auch brauchen und hat nun Fahrverbot. Wie macht er das jetzt an der Arbeit, falls er dafür ein Fzg. braucht? Andererseits hatte auch er Zeitdruck und Zeitdruck = Zeitdruck. Denkt doch einfach mal hin und wieder daran, dass die Straßen net euch allein gehört und nehmt ein bisschen Rücksicht. Sowas wie hier ist genauso sinnfrei wie irgendwelche Nachbarschaftskriege als Beispiel.

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Dem kann man gut zustimmen!
    Wie gesagt kein Verständnis für die aktion aber verständnis das man sich darüber aufregt wenn die Brummis überholen!


    Meine Frage steht noch im Raum ob der Threadsteller denn nun wirklich schneller war?


    Und MuZ die Gefährdung ist in dem Moment erreicht als das der LKW-Fahrer aus Schreck hätte das Fahrzeug verreissen können, oder rechts rüberziehen muss aus irgendeinem Kühlen Grunde. Also der Tatbestand der Gefährdung ist definitiv gegeben.

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik

    "Und jetzt nicht gleich runterschlucken, sondern schön im Mund damit spielen"

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Haltet doch mal den Ball flach. Er hat doch eingesehen das es ne scheiß Aktion war und bestraft genug ist er ja auch. Als seit(wart) ihr alle Unschuldslämmer... . Und wer den kürzeren gezogen hätte ist ja auch klar. Bin mir nicht sicher aber glaube das die Brummifahrer nur noch 45s zum überholen haben.

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von Eisbaer

    ...
    Und MuZ die Gefährdung ist in dem Moment erreicht als das der LKW-Fahrer aus Schreck hätte das Fahrzeug verreissen können, oder rechts rüberziehen muss aus irgendeinem Kühlen Grunde. Also der Tatbestand der Gefährdung ist definitiv gegeben.

    Definitiv nicht!

    Das dick gedruckte ist ersteinmal die Alternative, die hier zutreffen könnte. Aber wie er geschrieben hat, lag in dem Sachverhalt keine Gefährdung vor. Gefährdung ist ein Zustand, der die Sorge begründet, dass ein Schadenseintritt kurz bevor steht. Und dies ist hier nicht so. Glaub mir, ich muss es wissen ;) Ich kann es dir auch nicht weiter begründen, denn es ist vom Gesetzgeber eine konkrete und keine abstrakte Gefahr verlangt.


    Was mich interessieren würde, ob es nun schon zu einer Verhandlung kam oder nicht. Wenn nicht, poche dort auf die fehlende Gefährdung! 50€ und Pünktchen reichen für so ein Verhalten, finde ich.

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Was sind den hier für heuler drinn? mich bringen LKW mit ihren scheiß Elefanten rennen zu weißglut :motz: ich versuche auch dann zu überhollen wo es geht, drecksäcke sollen da auf ihre LKW spur bleiben und gut ist, dann gibst auch keine auseinander setzungen von beide seiten

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    1. gibt es auf AB keine LKW Spuren

    2. Wer schonmal in seinem Leben einen LKW gefahren ist weiß wie es ist

    3. jeder der sich in Logistic Ketten eindenkt wird schnell merken: die Fahrer sind die Mülleimer - mach hin oder geh Lenkzeiten interessieren mich ne Katz

    4. kotzen mich solche Drängler an - son Typ kann auch warten bis ich vorbei bin, ich und auch die LKW Fahrer haben die selben Nutzungsrechte der Strasse wie ihr.

    Und überlegt mal was wir ohne LKWs hätten - nichts.

    Mein Gott wo ist das so schlimm zu bremsen und zu warten bis der Brummi vorbei ist?

    Wobei es auch unter denen Arschlöcher gibt - wie überall

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Gut Fehler hat er gebaut.

    Aber an seiner Stelle würdch die Sache abstreiten.

    Lkw Fahrer sind doch keine Bullen.und wenn manns abstreitet,steht Aussage gegen aussage oder?

    7 Punkte und Fahr verbot ist auf jeden Fall ne hart sache

    würds jeden Falls probieren

    ---Simson for ever!!!

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    ja keine LKW Spuren aber wenn LKWschön auf rechte Seite fahren würde, dann gebe auch weniger stress für PKW Fahrer weil er nicht prowoziert wird zum überhollen wenn die ihre Elefantenrennen veranstalten und länger als die gesetzliche 45 sec brauchen

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    ich find es auch manchmal zum kotzen wie skrupellos manche lkw fahrer sind
    auf relativ freier autobahn ziehen da manche spezialisten ohne ein bisschen die linke spur zu beobachten raus
    vor kurzem hatte ich mal wieder so eine aktion ich war nachts auf der autobahn unterwegs und hatte dabei so um die 180 km/h drauf (flottes dauertempo halt) auf einer langen geraden dann zieht ein lkw von dem ich ca 100 meter entfernt war schlagartig nach links raus um einen anderen lkw zu überholen und setzt dabei den blinker erst als er schon links war
    da musste ich schon bis kurz vors abs bremsen um nicht mit dem auflieger bekanntschaft zu machen
    leider war das meiner erfahrung nach kein einzelfall sondern ist die traurige normalität denn sowas ist mir schon ein paar mal passiert und hab es schon öfter als langsameres auto das kurz zuvor überholt wurde bzw als mitfahrer auf der autobahn erlebt
    ich will damit jetzt nicht alle lkw fahrer schlecht machen da ich sie schon verstehen kann mit dem zeitdruck und allem und die meisten fahren ja auch vernünftig aber leider gibt es doch auch viele idioten die mal die augen auf machen sollten während sie fahren bzw mal vor nem spurwechsel nachdenken und beobachten sollten bevor sie rüber ziehen
    genauso gibt es auch einige lkw fahrer die extrem übermüdet (meistens dann noch mit gefälschten scheiben unterwegs sodass ihnen die polizei nichts direkt kann) oder/und alkoholisiert vollkommen sinnesabwesend die autobahn fahren allerdings gibt es bei den autofahrern genau diese spezialisten das ist doch wesentlich schlimmer als wenn einer mal rechts überholt (wenn die situation zu überblicken ist)
    will mir nicht vorstellen wenn mir das ganze auf dem motorrad bei noch höherem tempo passiert wär, denn ich mein wer denkt sich denn was böses dabei wenn er bei weitestgehend freier autobahn mal die leistung/geschwindigkeit abruft für die er bezahlt hat

    und was das rechts überholen auf dem standstreifen angeht
    ich find das net soo tragisch solange man für den kompletten überholweg und noch mehr einsehen kann und nicht allzu rasant vorbei rauscht find ich für sowas 7 punkte nicht gerechtfertigt 1 punkt und 70€ geldstrafe bei erstverstoß würdens auch tun solang man nicht andere direkt in ernsthafte gefahr bringt (kann man allerdings auch als notausgang sehen wenn man mal in die zuletzt genannte situation kommen sollte und es noch schafft rechts rüber auf den standstreifen zu ziehen)und selbst unter schlimmsten zeitdruck solang wird man doch wohl noch die 30 sekunden haben bis zum schluss bei dem überholmanöver zu warten (wenn jetzt nartürlich ne hoch schwangere dabei hat die ins krankenhaus muss oder ähnliches ist das nartürlich eine andere situation dabei könnt ich sowas schon verstehen und würde es nicht weiter schlimm finden)

    Eisbaer
    aha sobald der lkw fahrer erschreckt wird
    also ich würde mal sangen wenn man mal mit dem motorrad mit z.b. 280km/h auf der autobahn lang donnert (zum glück darf man das in deutschland ja noch ganz legal tun) glaubst du das erschreckt sich net ab und an mal einer leicht wenn man da vorbei schießt theoretisch könnte der durch den schreck da ja auch das lenkrad verreißen

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von Slim-Andi

    ...Lkw Fahrer sind doch keine Bullen.und wenn manns abstreitet,steht Aussage gegen aussage oder?
    ...

    es haben ihn aber beide lkw-fahrer angezeigt, also stehts 2 gegen 1 ;)

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von -TraxX-

    Eisbaer
    aha sobald der lkw fahrer erschreckt wird
    also ich würde mal sangen wenn man mal mit dem motorrad mit z.b. 280km/h auf der autobahn lang donnert (zum glück darf man das in deutschland ja noch ganz legal tun) glaubst du das erschreckt sich net ab und an mal einer leicht wenn man da vorbei schießt theoretisch könnte der durch den schreck da ja auch das lenkrad verreißen


    Und am liebsten stelle ich mich mit scary Movie-Maske auf ne autobahn brücke und schreie "BUH" wenn ein LKW vorbeifährt... :crazy: :D

    Nein aber recht hast du...schau dir doch mal an was durch drängeln für Unfälle passieren...ist auch meistens ein erschrecken, huch wo kommt der denn plötzlich her! Glaub mir, hab ich gestern nacht auf der Autobahn wieder erlebt! Glücklicherweise ist nichts passiert


    Zitat von MuZ

    Definitiv nicht!


    Das dick gedruckte ist ersteinmal die Alternative, die hier zutreffen könnte. Aber wie er geschrieben hat, lag in dem Sachverhalt keine Gefährdung vor. Gefährdung ist ein Zustand, der die Sorge begründet, dass ein Schadenseintritt kurz bevor steht. Und dies ist hier nicht so. Glaub mir, ich muss es wissen ;) Ich kann es dir auch nicht weiter begründen, denn es ist vom Gesetzgeber eine konkrete und keine abstrakte Gefahr verlangt.


    Was mich interessieren würde, ob es nun schon zu einer Verhandlung kam oder nicht. Wenn nicht, poche dort auf die fehlende Gefährdung! 50€ und Pünktchen reichen für so ein Verhalten, finde ich.

    Also den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit wenn nciht sogar des Vorsatzes erfüllt er denn er nimmt fahrlässig in Kauf das was passieren könnte durch seine Aktion! Und da zählt auch der abstrakte Vorfall.
    Und in dem Paragraph steht mitnichten das der Tatbestand eingetroffen sein muss, denn dann wäre es Sachbeschädigung wenn nicht gar grob Fahrlässige Körperverletzung. Also sieht der Gesetzgeber auch eine Strafe für den abstrakten Vorgang vor.
    Wenn auch wahrscheinlich schuldmindernd zuzugestehen ist, das ja glücklicherweise nichts passiert ist.


    Zitat

    In Absatz II werden die "7 Todsünden" bezeichnet. Hierunter werden besonders gravierende Verkehrsverstöße subsumiert. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung. Die hier aufgeführten Verstöße müssen weiterhin grob verkehrswidrig und rücksichtslos (subjektiver Tatbestand) begangen werden.

    * grob verkehrswidrig handelt jemand, der besonders schwer gegen eine Verkehrsvorschrift verstößt, wie beispielsweise beim Überholen in unübersehbaren Kurven.
    * rücksichtslos handelt derjenige, der sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt.

    Es reicht also aus, dass es zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder von Sachen von bedeutendem Wert (ab ca. €1.500) gekommen ist. Es muss also zu einem „Beinahe-Unfall“ gekommen sein, der „gerade noch mal gut gegangen“ ist. Passiert dieser Unfall dann doch, hat sich die Gefahr realisiert, eine Strafbarkeit liegt dann natürlich erst recht vor.


    Hab das entsprechende Stichwort mal fett gemacht
    Und jetzt kommt es auf die Aussagen der LKW-Fahrer an...Wenn sie sauer sind werden sie den armen ordentlich verknacken.

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik

    "Und jetzt nicht gleich runterschlucken, sondern schön im Mund damit spielen"

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Nochmal kurz zu den LKW Fahren und dem raussziehen.

    Sehen wir uns mal die Situation an wenn sich der Fahrer jetzt an das Gesetz halten würde.

    Er hat einen Mindestabstand von 80 Meter (nicht cm wie oft zu sehen) zum Vordermann.
    Er fährt seine erlaubten 80 km/h, vor ihm der LKW jedoch 75km/h.
    Er hat nunmehr die Möglichkeit den Kollegen zu überholen - er blickt in den Spiegel, es kommen PKWs mit Geschwindigkeiten von 81km/h bis open End - er hat keine Möglichkeit zu Überholen.

    Wer ist nun genötigt?

    Richtgeschindigkeit auf der AB ist 130km/h wer schneller fährt geht wissentlich ein Risiko ein.
    Was unseren Brummifahren bleibt - blinken rausziehen und gut, wenn ein Fahrzeug mit 160km/h von hinten kommt ist das weit weg, jedoch unser LKW hat zwar den größeren und besseren Motor jedoch auch leicht mehr Gewicht, so dass er nur knapp auf 90 km/h beschleunigt (Abgeriegelt) die Differenz dieser Geschindigkeiten ergibt eine zeitliche Indeskrepanz und der Rückwärtige Wagen muss bremsen.

    Nun ist der Kollege im Frontwagen aufgewacht!
    Er beschleunigt nun auf 81km/h !!! der Überholende hat nunmehr 3-4 km/h Unterschied.
    zurück kann er nicht - er kann den Mindesabstand nicht mehr erzeugen weil ihm ein Hirni bis auf 3 meter auffährt. Also bleibt die Flucht nach vorn.

    Dies kann man auch als PKW Fahrer beobachten, man wird meiste im Vorfelde bedrängelt, der Typ überholt dann bei 130 mit 145 - setzt sich vor einen und fährt 120 ....
    Oder er fährt einem bei 140 im Kofferaum obwohl links alles frei ist ...

    Sorry aber jetzt die Schuld den Brummis zu geben ist dumm.
    Vielmehr ist hier die Toleranz aller gefragt.

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von enrico-82

    ...zurück kann er nicht - er kann den Mindesabstand nicht mehr erzeugen weil ihm ein Hirni bis auf 3 meter auffährt. Also bleibt die Flucht nach vorn.
    ...

    wenn er sich dazu nötigen lässt...
    klar kann er zurück. muss halt der hirni hinter ihm noch mehr bremsen oder aufm standstreifen überholen.

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Dem 1. LKW fahrer ist sowas egal, der macht keinen Platz, dem 2. ist es nicht egal, da er nirgendwo hin kann:

    Hinter ihm ein PKW neben ihm der andere LKW.
    Wer bremst bei 3 Meter Abstand kann sich eines Auffahrunfalls gewiss sein.

    Der Mythos Berufskraftfahrer = "Trucker" ist schon einige Jahrzehnte tot - das was real existiert hat nichts mehr mit Fenstraßenromantik zu tun. Es ist Krieg untereinander.

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von enrico-82

    Dem 1. LKW fahrer ist sowas egal, der macht keinen Platz, dem 2. ist es nicht egal, da er nirgendwo hin kann:

    Hinter ihm ein PKW neben ihm der andere LKW.
    Wer bremst bei 3 Meter Abstand kann sich eines Auffahrunfalls gewiss sein.

    Der Mythos Berufskraftfahrer = "Trucker" ist schon einige Jahrzehnte tot - das was real existiert hat nichts mehr mit Fenstraßenromantik zu tun. Es ist Krieg untereinander.

    Was hast du denn genommen? Berufskraftfahrer sind fast noch eine Seltenheit auf den Straßen. Mal abgesehen von den Arge-Umschulern und den Hirnis die schon 40 Jahre truckern und jetzt 240h GüKG und Ladungssicherung Weiterbildung machen und denken sie können es!?
    Ich könnte selbst immer ausrasten wenn die Polen mitm 7,5 to 3 Sattelzüge überholen und 5 min dafür brauchen! Die A24 ist ein Paradebeispiel für so einen hohlsinn. Irgendwann hol ich mir ne Gotschapistole und dann hagelt es aber auf der Brummischeibe.... ;) ;) ;)

    Achso auf'm Standstreifen überholen ist wirklich leichtsinnig aber manchmal bleibt es nicht aus das man einen gedanken daran verschwendet.

    Und alle die hier rumjodeln vonwegen Kombi mit 27 Kindern an Bord mit Panne auf'm Standstreifen, sollten sich mal an die eigene Nase fassen ob das Sinn macht dem Simsonrahmen mal locker das 3-4 Fache an PS zu gönnen!?

    Ich kann meistens auf Standstreifen genauso weit glotzen wie auf der linken Spur, und wenn ich kein Kamikazefahrer bin überhol ich nur wenn ich mir sicher bin das ich den Überholvorgang überlebe,,,egal auf welchem (Stand)-Streifen... ;) ;) ;)

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von Eisbaer

    ...

    Also den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit wenn nciht sogar des Vorsatzes erfüllt er denn er nimmt fahrlässig in Kauf das was passieren könnte durch seine Aktion! Und da zählt auch der abstrakte Vorfall.
    Und in dem Paragraph steht mitnichten das der Tatbestand eingetroffen sein muss, denn dann wäre es Sachbeschädigung wenn nicht gar grob Fahrlässige Körperverletzung. Also sieht der Gesetzgeber auch eine Strafe für den abstrakten Vorgang vor.
    Wenn auch wahrscheinlich schuldmindernd zuzugestehen ist, das ja glücklicherweise nichts passiert ist.


    Hab das entsprechende Stichwort mal fett gemacht
    Und jetzt kommt es auf die Aussagen der LKW-Fahrer an...Wenn sie sauer sind werden sie den armen ordentlich verknacken.


    Die subjektiven Tatbestandsmerkmale des Vorsatzes, bzw. der Fahrlässigkeit darfst du hier nicht als Einheit sehen. Diese Tathandlung jetzt sich aus 2 Teilbereichen zusammen. Erstens eine rechtswidrige Handlung und dann kausal im Zusammenhang stehend eine Gefährdung. Die Handlung, d.h. das Fahren auf den Seitenstreifen und das Überholen hat er auf jeden Fall vorsätzlich begangen. Keine Frage. Alleinstehend ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit was um die 50€ geahndet wird (müsst ich nachsehen, ist nicht so alltäglich).

    Jetzt verlangt der o.g. § aber eine Gefährdung durch diese Tathandlung. Eine Gefährdung liegt vor, wenn es ohne Zutun eines anderen zu einem schädigenden Ereignis gekommen wäre. Jetzt müsste man sich natürlich die Aussagen der 3 Beteiligten anhören.

    2 Beispiele:

    -Die 2 LKWs machen ihr Elefantenrennen und unser kleiner PKW-Fahrer fährt einfach rechts auf dem Standstreifen an den LKWs vorbei. Platz ist genug. Alles fein. Ordnungswidrigkeit.

    -o.g. Geschichte, bloß fährt in dem Moment ein weiterer PKW auf die Autobahn auf, bemerkt den anderen PKW von hinten und bremst noch rechtzeitig, aber stark auf der Autobahnauffahrt und es kommt dank seines Handelns nicht zum Schaden. Gefährdung-> Straftat, da der eine PKW eine der 7 Todsünden begangen hat.


    Du widersprichst dir hier mit deinem Zitat doch schon selber. "Beinahe-Unfall". Ein hätte und wenn gibt es hier nicht!!!!! Es muss eine Situation eingetreten sein, bei der es bald gekracht hätte, salopp gesagt. Ich weiß ja nicht, was du beruflich machst, aber deine Rechtskenntnisse bestehen aus Halbwissen. Soll kein Angriff sein, das deutsche Recht ist kompliziert, aber logisch und als Außenstehender wirkt das doch mal anders und man reimt sich gern etwas zusammen.

  • Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot

    Zitat von wallbach


    Ich habe auf der Autobahn einen LKW auf dem Standstreifen überholt, da ein Ende des Überholvorgangs des zweiten LKW nicht abzusehen war und ich es seeeehr eilig hatte.

    Hat jmd von euch schonmal ähnlichen Schwachsinn verzapft ?

    gut, das du es als schwachsinn siehst. ist es auch. eile ist kein grund
    zur gefährdung, außer eben bei größerer gefahr für leib und leben.

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