Re: Strafanzeige, 7 Punkte, Fahrverbot
Zitat von MuZAlles anzeigenDie subjektiven Tatbestandsmerkmale des Vorsatzes, bzw. der Fahrlässigkeit darfst du hier nicht als Einheit sehen. Diese Tathandlung jetzt sich aus 2 Teilbereichen zusammen. Erstens eine rechtswidrige Handlung und dann kausal im Zusammenhang stehend eine Gefährdung. Die Handlung, d.h. das Fahren auf den Seitenstreifen und das Überholen hat er auf jeden Fall vorsätzlich begangen. Keine Frage. Alleinstehend ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit was um die 50€ geahndet wird (müsst ich nachsehen, ist nicht so alltäglich).
Jetzt verlangt der o.g. § aber eine Gefährdung durch diese Tathandlung. Eine Gefährdung liegt vor, wenn es ohne Zutun eines anderen zu einem schädigenden Ereignis gekommen wäre. Jetzt müsste man sich natürlich die Aussagen der 3 Beteiligten anhören.
2 Beispiele:
-Die 2 LKWs machen ihr Elefantenrennen und unser kleiner PKW-Fahrer fährt einfach rechts auf dem Standstreifen an den LKWs vorbei. Platz ist genug. Alles fein. Ordnungswidrigkeit.
-o.g. Geschichte, bloß fährt in dem Moment ein weiterer PKW auf die Autobahn auf, bemerkt den anderen PKW von hinten und bremst noch rechtzeitig, aber stark auf der Autobahnauffahrt und es kommt dank seines Handelns nicht zum Schaden. Gefährdung-> Straftat, da der eine PKW eine der 7 Todsünden begangen hat.
Du widersprichst dir hier mit deinem Zitat doch schon selber. "Beinahe-Unfall". Ein hätte und wenn gibt es hier nicht!!!!! Es muss eine Situation eingetreten sein, bei der es bald gekracht hätte, salopp gesagt. Ich weiß ja nicht, was du beruflich machst, aber deine Rechtskenntnisse bestehen aus Halbwissen. Soll kein Angriff sein, das deutsche Recht ist kompliziert, aber logisch und als Außenstehender wirkt das doch mal anders und man reimt sich gern etwas zusammen.
Kein Thema, wie du in meinem Artikel lesen kannst habe ich deutlich geschrieben das es auf die Aussagen der Brummifahrer ankommt. Ich hatte deine Aussage schon verstanden und mit meinem Post lediglich die zwei Seiten bzw möglichkeiten aufzählen wollen.
Nicht jedoch eine endgültige Aussage.
Naja sagen wir mal so vor meinem jetzigen Beruf hatte ich sehr viel mit dem Aspekt Recht insbesondere Recht im Straßenverkehr zu tun. (Jura-Studium usw...)
Einigen wir uns drauf das die Aussage der Brummifahrer entscheidend sein wird?