Körperverletzung, Zivilklage ?!

  • N'abend.

    Komme grad von einem sehr spannenden Abend zurück. War bei nei Freundin. Ihr Ex kam, wollte erst mit ihr reden, dann mit mir. Haben ne Weile gequatscht, und bei der Verabschiedung fängt er aus heiterem Himmel an, mir das Gesicht zu streicheln. In dem Moment kamen auch 2 Kumpels von ihm um die Ecke, die quasi Wachen standen, damit ihm nichts passiert, da der kleiner und schmächtiger ist als ich. Naja jeden falls schlug er mir mehrmals ins Gesicht und trat mir in den Bauch. Hab jetzt ne angeschwollene linke Gesichtshälfte.
    Soo, hab ne Anzeige bei der Polizei gemacht, mit Strafantrag und sowas.

    Die Frage ist nun, sollte ich jetzt zum Anwalt gehen und auf Schmerzensgeld klagen ?! Lohnt sich sowas bei Kopfschmerzen, Übelkeit, Hämatome im Gesicht und Bauchschmerzen, Gehirnerschütterung etc ? Auch wegen so krank, das ich nicht zur Schule kann und so ?


    Ich mein, ich könnt mir jetzt genauso 2 Kumpels schnappen und dem aufs Maul hauen, ohne das polizeilich geklärt zu haben. Nur wenn er dann zur Polizei rennt und mich anzeigt, bin ich ja dann quasi vorbestraft, neee das muss nicht sein. Ich will mich im Sommer fürs Studium bewerben. Außerdem gibts dann wohl drastische Sanktionen bei ihm zu Hause (Auto wegnehmen, Geldhahn zudrehen etc). Das ist Bestrafung genug ^^


    Was würdet ihr machen ? Zivilklage ja oder nein ? Was würde denn an Schmerzensgeld dabei rausspringen (ist der nächste gute Effekt daran) ?


    Grüße

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Also ich komm zwar auch grad vom B-Day, hab auch einen drin, aber selbst jetzt würde ich dir zu einer Zivilklage raten. Es ist immer klüger mit rechtlichen Mitteln gegen ihn anzugehen, als ihn eine zu verpassen, das kannste danach immernoch wenns nichts gebracht hat. Er hat dir ja schon ordentlich eingeholfen, dazu legste es als geplanten Hinterhalt aus, da er seine 2 Möchtegern-Türsteher da hatte. Es war geplant dich zu verletzen in der Überzahl, mit Zeugen deiner seits könnteste da gut was klagen. Wenns dir körperlich gut geht, mache dich lieber in die Schule. Klagen kannst du so oder so, es liegt nur an dir noch was zu lernen.

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Kann man Dem denn überhaupt was wegnehmen?
    Wäre die erste Frage - sonst is zivimäßig nichts gewesen außer Spesen.

    Wenn Du selber nicht "aktiv" werden willst (muss ja keiner sehn) dann wart erstmal ab, bis die normale Verhandlung gelaufen ist.
    Vorher ist eh nichts mit Zivilklage - soweit ich weiß!?

    Und nich vergessen ein Attest zu holen und schööön krank machen. Natürlich gehst Du öfter zum Arzt weil Du ja sooone Schmerzen und Folgeschäden hast.
    Also wenns geht den Burschen kröpfen bis der Kellner bricht...
    Und wenn zivil dann nimm Dir einen Anwalt der genau auf solche Fälle spezialisiert ist um die Rechnung richtig auszukosten.

    Edit: Büffeln kannst Du auch zu Hause...

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Hi

    ich hät mir erstens schon mal nicht aufs maul hauen lassen :p

    aber mal davon abgesehen, wie du selber schon erkannt hast ist es totaler quatsch jetzt dem typen noch eine zu verpassen.

    ich würde entweder nichts machen oder wie du schon erwähnt hast rechtliche wege einleiten was ich in deinem falle als beste lösung impfinden würde.

    nur würde ich mir wegen so einer lapalie nicht die mühe machen extra den anwalt einzuschalten.


    gute besserung ;)

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Naja, kam aus heiterem Himmel, der gibt mir die linke Hand und mit der rechten gibt er mir eine. Bin ja auch nicht der Schlägertyp oder so und konnte den nur ein wenig von mir abhalten. Nur als dann die beiden Kollegen kamen dachte ich mir, liebe fängste noch ne Streicheleinheit von dem (mehr wars nicht) als von den beiden anderen maßgenommen zu werden...

    Ich geh Montag zum Arzt und mach auch erstmal schön krank, brauch ich keine 2 Klausuren schreiben. Aua Aua hab ich genug ;)

    Und zu holen ist da schon was, er ist Azubi und verdient nicht schlecht. Eltern haben haufen Kohle, vllt kann man sich ja außergerichtlich auch mit den einigen, sollen ja ganze patente Menschen sein.

    Achja, extra Anwalt...sowas hat man in der Verwandtschaft ;) da geh ich morgen bzw nachher mal hin.

    Edit: Trotzdem schonmal Danke ^^

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    na wie oben steht exfreundin--->eifersucht---->aufs maul :wallknocking:
    leute gibts aber da ist schon was zu holen da kannst schöne simmis aufbauen :rockz: :rockz:

    DUO im Aufbau!!

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Bevor er nicht rechtskräftig verurteilt wurde brauchst du keine schmerzengeld klage einreichen, seiden er hat das ganze gestanden. Und lohnen tut sich das nicht, dafür sind deine verletzungen zu gerring.

    Fahrzeuge:
    Malossi 19,2PS *Sold*
    S51 noch original
    Honda Civic EG6 Turbo 430PS *Sold*
    Rennmoped in Planung ;)

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Ab zum Arzt, attestieren lassen ;)

    Mal im Vergleich, ich hab für 'nen angebrochenen Fuß schon 1,5 Scheine gekriegt. Da sollte schon was drinn sitzen.

    Suzuki DR650RS, Eintopf für das tägliche :)
    Kawasaki ZXR750J Ninja, Wilbertsfederbein, ZX7R Gabel, Stahlfex, Metallicfarben und ZX9R Maschine für den Sonntagsausflug!

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Oh man, der Junge hat sich grad lächerlich gemacht. Erst erzählt er es unter seinen ganzen Kumpels groß rum. Dann hat er es Mami und Papi erzählt, nun tut ihm alles wieder leid und er will sich entschuldigen. Hat aber nichtmal den Arsch in der Hose, mir das persönlich zu sagen sondern sagts über icq :D
    Er will keine Anzeige und bla. War angeblich auch ne Handlung aus dem Affekt heraus. Deswegen kündigt er das auch vorher bei icq an und kommt mit 2 Kumpels. Is klar...

    Morgen früh geh ich zum Arzt. Gewisse Schmerzen hab ich ja wirklich...

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Verklage ihn auf jeden Fall du wirst nicht glauben wieviel Schmerzensgeld bei soetwas rausspringen kann.
    Aber bedenke:
    1.Wäre es besser eine Rechtsschutzversicherung zu haben weil die Anwaltskosten doch etwas schmerzen könnenm (mehr als ein geschwollenes Gesicht)
    2. Wenn bei dem Typen nichts zu holen ist also wenn er Schüler ist oder Arbeitslos dann würde ich über die normale Anzeige nicht hinausgehen. Denn der Stress der mit mehrmaligen Gerichtsbesuchen verbunden ist, nervt einfach nut tierisch. Und wenn dann nichts dabei herausspringt ärgerst du dich nur.

    Solang es keiner bemerkt ist es auch LEGAL

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Normal hättest du direkt danach zum Arzt gehen sollen...

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem..Bei mir hats die Nase leider nicht so ganz vertragen..
    Die war gebrochen und musste operiert werden..

    Hab den Typen angezeigt und natürlich gleich verklagt..Die Nase hat mir 1.700 € gebracht..Also war schon ordentlich..und der Typ, der mir das Ding verbogen hat, war auch nur irgend ein Azubi mit nem Monatsgehalt von 300 €...
    Gnädig wie ich war hab ich ihm eine Ratenzahlung ermöglicht..bin schließlich kein Schwein :thumbup:

    Aber ne Rechtschutzversicherung solltest du trotzdem haben..Bei mir liefs damals über ne Familienrechtschutz..

  • Re: Körperverletzung, Zivilklage ?!

    Habe gerade selber so einen Fall. Das ganze ist vor einem Jahr passiert, Ostern.
    Morgen ist Gerichtsverhandlung. Ob ich ihn noch auf Schmerzensgeld verklage entscheide ich dann morgen.
    So wie es aussieht muss er in den Bau.

    Ach gute besserung ;)

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