Rahmenveränderung

  • Guten Abend!

    Ich habe eine Rahmenveränderung aus einer alten Simson S51 vor.
    Das heist Teile kürzen und neue Streben mit verbauen.
    Darf ich das eigentlich?
    Auf der Straße darf ich dann aber nicht mehr fahren, mit der Karre oder etwa doch?
    Schreibt mir einfach wenn es dumm ist dann lass ich es!
    Aber ich wollte mal was anderes ausprobieren... :evil:

  • Re: Rahmenveränderung

    Was genau willst du ändern bzw. kürzen?

    Auf der Straße nicht, denn es verfällt die ABE..

    MfG Philipp

    S51 Schönwettermoped
    S50 B2 Alltagshobel

  • Re: Rahmenveränderung

    das darfste nicht machen ausser du hhast nen schweißermeister der dir nen festigkeitsgutachten ausstellt dann kannst es vielleicht per einzelabnahme eintragen lassen

  • Re: Rahmenveränderung

    Mhhmm...manche haben doch auch einen hochgebogenen Obergurt eintragen lassen (als Einsitzer natürlich)...da sollte doch eigentlich auch dein Projekt möglich sein?

  • Re: Rahmenveränderung

    Zitat von tomz188

    Das ist ja einfach..

    Es ist dumm, lass es!


    und ausserdem sieht es scheisse aus! :wallknocking:

    für ne rennstrecke um gewicht zu sparen / sitposition zu verändern etc. ok, aber für die strasse... :strange: :crazy:

  • Re: Rahmenveränderung

    Also bräuchte ich ein Schweißer der mir dann ein Gutachten über die Teile macht?
    Man brauch ja kein TÜV beim Moped, man geht einfach und versichert, dann bekommt man das Kennzeichen?
    Gibt es eine Möglichkeit die Karre, wenn sie feritg ist prüfen zulassen?

    Naja ich finde gerade deswegen, weil das niemand auf der Straße fährt würde ich das mal ausprobieren.
    Und ein gewisser Bastelspaß wäre dabei!
    Und man lernt mal wieder viel!

  • Re: Rahmenveränderung

    Du gehst zum Schweißermeister deines Vertrauens, lässt es von ihm schweißen und dir sowas wie'n Gutachten von dem geben. Anschließend gehst du mit dem Moped und dem Gutachten zum TÜV/Dekra-Menschen. Der trägt dir das ein (wenn er es für verkehrstauglich hält).

    Geh aber bevor du das schweißen lässt zu dem TÜV/Dekra-Menschen und frag erstmal ob das überhaupt möglich ist...


    mfg

  • Re: Rahmenveränderung

    Okay also könnte das vll. klappen...
    aber es wird bestimmt klappen was ich hoffe...!
    Kann man einen Tank auch selber machen?
    Also weil de bestimmt ein anderer drauf kommt...hab schon pläne :rockz:
    Spritzschutz...mh...naja kann man ja was machen

  • Re: Rahmenveränderung

    Ja, kann man. Für die Abnahme beim TÜV musst du aber eine Druckprüfung machen lassen (der Tank muss mindestens 0,3bar oder so aushalten...).
    Ich glaube man kann dafür auch zu 'nem Klempner gehen...bin mir aber nicht sicher.


    mfg

  • Re: Rahmenveränderung

    Guten Morgen,

    also das heißt das der Tank auf Druckfestigkeit geprüft wird!
    Okay da geh ich mal zum Klempner, das Volumen kann ich ja selber ausrechnen bloß das Material?
    Und damit dann zum Schweißermeister, der das zusammenscheißt.

    Wegen dem TÜV:

    Also ich will keine Teile verbiegen oder so, sondern nur austauschen gegen gekürze Streben.
    Die Telegabel zum Beispiel will ich kürzen, sodass die ein Stück runter kommt!
    Gibt es da irgendeinen mindestabstand den ich einhalten muss?


    MFG

  • Re: Rahmenveränderung

    Hatten mal eine S51 auf 25km/h für nen Kunden gebaut, da das dann nen 1 Sitzer sein sollte, haben wir das Teil genau so
    gekürzt.Noch ne geänderte Sitzbank drauf und fertig.Eintragung ging ebenfalls Problemlos.

    Audi 200 20V Turbo
    Audi 100 S4 20V Turbo
    Audi 100 Sport 2,3
    Audi 80 Cabrio
    Simson S 51 85/4
    MZ ES 150/1

  • Re: Rahmenveränderung

    Ich glaube nicht das du eine gekürzte Telegabel so einfach eingetragen bekommst...sprich einfach mal mit 'nem TÜV-Onkel.


    mfg

  • Re: Rahmenveränderung

    Okay

    ich geh einfach mal ins TÜV SÜD Service Center!
    Auf der Homepage von den steht, das man sich bei denen informieren kann zum Thema UMBAU, TUNING usw.
    Ich mach da mal bald hin!
    Weil die Telegabel muss kürzer werden...sonst sieht es doof aus!

    Wieder ein Frage:
    Ich will bei AKF einen M-Lenker bestellen, ist es zwingend notwendig einen mit Teilegutachten zubestellen?
    Ich kenn welche die haben einen normalen und wurden schon kontrolliert...

  • Re: Rahmenveränderung

    Ja, ne, alle denken nur an Polizeikontrollen, selbst wenn die nix sagen, wenn dich einer Umfährt und du hast einen nicht eingetragenen Lenker drauf --> ABE erlöschen -->Du hättest also garnicht am Unfallort sein dürfen --> Teilschuld usw. Teilegutachten Allein reicht übrigens nicht, der Lenker muss trotzdem in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

    Des weiteren muss m.E gewährleistet sein, dass du dem Hintermann nicht Dreck und Steine auf die Scheibe haust, das Schutzblech müsste also dranbleiben, wie soll den das Aussehen????

    Grüße, Matthias
    -
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  • Re: Rahmenveränderung

    Also muss der Lenker trotz Teilegutachten mit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden..?
    Ja mit der Versicherung ist so eine Sache :D

    Naja ich würde eins dran machen, aber das wäre verkürzt. Ist ja erlaubt solange nix zum Hintermann spritzt oder schlägt.

  • Re: Rahmenveränderung

    Ich zitiere mal aus Drake's Tuning-Leitfaden:

    Zitat

    Lenker
    Muß eingetragen werden. Auf freigängigen Lenkeinschlag ist zu achten. Lenker möglichst nicht - und wenn, nur in der Mitte zwischen der Klemmung anbohren, um Kabel zu verlegen. Nur Einseitig anbohren! Am besten vorher mit dem Prüfer absprechen.
    Griffhöhe des Lenkers über der Sitzfläche max. 500 mm. Der Lenker darf bei einem Unfall das Verlassen des Fahrzeugs nicht unnötig behindern.

    Zitat

    Radabdeckung
    Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.

  • Re: Rahmenveränderung

    Zitat von Richard S50

    Also muss der Lenker trotz Teilegutachten mit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden..?
    Ja mit der Versicherung ist so eine Sache :D

    Naja ich würde eins dran machen, aber das wäre verkürzt. Ist ja erlaubt solange nix zum Hintermann spritzt oder schlägt.

    Ja, Teilegutachten ist etwas anderes als Allgemeíne Betriebserlaubis, es sagt nur, dass dieses Bauteil hält, der Lenker muss aber auch Ordentlich angebracht sein, wo kömen wir hin, wenn jetzt jeder aus Schraubfaulheit seinen Lenker mit Panzertape befestigt. Der TÜV/DEKRA/GTÜ und wie sie alle heißen schauen eben, ob er auch Ordentlich angebaut ist. Wenn du ihn nicht eintragen lässt, kannst du dir ansonsten auch ein Wasserrohr aus dem Baumarkt draufschnallen, es kommt auf gleiche raus!

    Ich sag es mal ehrlich, ich halte die Idee für Käse, ich mein Lenker gut, aber Gabel kürzen und Einzelsitz..... :wallknocking:

    Grüße, Matthias
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