Re: Was kann die Polizei machen, wenn man mit BING fährt?
Ich hab mir mal den §19 der StVo, auf den sich das Darf-Blatt ja bezieht, angeschaut und bin selber zu dem Schluss gekommen, dass es Blödsinn wäre den Bing eintragen zu lassen. Immerhin steht dort, dass die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn das eingebaute "Tuning"-Teil den Papieren widerspricht, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder wenn das Abgasverhalten verschlechtert wird. Da ja nichts davon der Fall ist beim Bing, sehe auch Ich mittlerweile keinen Grund den Vergaser einzutragen, oder gar als illegal zu betrachten.
Ich vermute mal, dass Bing Power Systems das einfach zur Sicherheit angegeben hat, so wie Mikrowellenhersteller sagen müsssen, dass man darin keine Tiere trocknen darf. Das macht ja schließlich (kaum) jemand
Wer Lust hat, der kann sichs ja selbst durchlesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Naja, ich hab mir jetzt wieder einen gebrauchten 16N3-2 + Regenerationskit gekauft, aber wenn der schlechter laufen sollte als mein (natürlich zeitgleich auf Herz und Nieren geprüfter) Bing, dann kommt der auf alle Fälle wieder rein
Vielen Dank für eure Tipps, vielleicht kann man den Thread ja als wichtig pinnen? Immerhin dürfte diese Frage ja so einige interessieren, die überlegen auf Bing umzurüsten!
LG