Re: Hilfe : Angehalten : Keine Papiere = 3 Punkte 50€?keine
Zitat von MuZAlles anzeigenTB-Nummer 804600
Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche Typgenehmigung/Einzelgenehmigung *) in Betrieb.
§ 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
-> 50€/3Punkte
Dieser Tatbestand greift, wenn für das Fahrzeug absolut keine Genehmigung vorhanden ist.
In diesem Falle ist dem Hersteller des Fahrzeuges aber eine ABE erteilt worden (KR 51/1S: KTA 950 aus 1967) welche via Einigungsvertrag weiterhin Bestand hat und welche nicht durch das Nichtmitführen des Nachweises darüber durch den Fahrzeughalter (vgl. § 4 FZV) erlöschen kann (siehe § 19/2 StVZO, welche Tatbestände zum Erlöschen der ABE/BE führen). Ausserdem sind meiner Erinnerung nach auf Grund eines Formfehlers die Ahndungsmöglichkeiten bei Erlöschen der ABE/BE immer noch nicht wieder gegeben, wir warten dafür noch auf die Neuverkündung der StVZO.
Gruss von Frank