KBA betriebserlaubnis erhalten!

  • Re: KBA betriebserlaubnis erhalten!

    Es trägt dem Thread oder Forum zwar nicht bei höchstens deinem Counter aber für die Rechtschreibflamer zwecks vertippen SchWeißen mit W...

  • Re: KBA betriebserlaubnis erhalten!

    Habe heute auch das Antragsformular beim KBA ausgefüllt. Da ich aber einen Ersatzrahmen (Nr. beginnend mit 101xxxx bzw. 107xxxx habe, an dem die Nummer auch schlecht gestanzt ist, gab es Probleme.
    Das Typenschild fehlt ja bei diesem Teil. Also habe ich alles angegeben, was ich an dem Moped so gesehen habe und die Felder ausgefüllt.
    Als Antwort kam folgender Textauszug:

    Zitat

    ... Leider musste ich feststellen, dass die von Ihnen angegebenen Daten des Fahrzeugs nicht mit den Inhalten der hier vorliegenden Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge der Marke "Simson" übereinstimmen. ... :cry:


    Naja, habe jetzt mal geantwortet, dass ich das eben alles wie gesehen ausfüllte. Mal sehen was dabei herum springt.

    Fahren Sie mich irgendwohin ... ! Ich werde überall gebraucht !

  • Re: KBA betriebserlaubnis erhalten!

    Zitat

    ... Leider musste ich feststellen, dass die von Ihnen angegebenen Daten des Fahrzeugs nicht mit den Inhalten der hier vorliegenden Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge der Marke "Simson" übereinstimmen. ... :cry:


    Ist ja auch mieß, wenn das ein Ersatzrahmen ist, muss doch aber die Möglichkeit bestehen diesen registrieren zu lassen. Damit man diesen bei Bedarf melden kann.

    Naja bei mir hat es eigentlich recht gut geklappt beim KBA. Meine Mopete ist eine Enduro Baujahr 1985
    Und auf den Papieren steht auch S51 E drauf.

    Auf dem Typenschild steht ebenfalls wie bei den meisten nur S51 drauf.
    Fahrzeugindetifizierungsnummer: XXXXXXXXX

    Was mir aufgefalen ist, auf den S51 B2-4 Typen steht das auch sehr oft auf dem Typenschild mit drauf.
    Allerdings es haben ja einige geschrieben das die Zündung in den Papieren steht. bei mir steht nichts.

    S51 Enduro
    HS1

  • Re: KBA betriebserlaubnis erhalten!

    Kannst du nicht die Papiere mit der originalen FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) beantragen und dann in die erhaltene ABE vom TÜV den Austauschrahmen eintragen lassen? In meinen Augen die sicherste und am wenigsten aufwändige Variante. Und die 60km/h Zulassung bleibt mit Sicherheit auch erhalten.
    Austausch und Eintragung des Rahmens ist ein gängiges Verfahren beim TÜV.

    Pionier_82 mach mal deine Rahmennummer unkenntlich, sonst gibt es bald ein paar davon :D :D :D

    ....nur original ist original....

    SR50 B3 BJ 1987
    S51 B2-4 electr. BJ 1989
    2x KR51/2N BJ 1981
    Ford Mondeo Turnier Titanium S 2.0 TDCI Powershift BJ 2011

  • Re: KBA betriebserlaubnis erhalten!

    Zitat von fuewa

    Kannst du nicht die Papiere mit der originalen FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummer) beantragen und dann in die erhaltene ABE vom TÜV den Austauschrahmen eintragen lassen? ...

    Hab die Papiere erhalten. Nach meiner Mail sollte ich anrufen. Dann habe ich der Dame erklärt, wie das System der Mopeds ungefähr lief, bei uns im Osten.
    Also nach dem Motto erst kam der Golf C dann CL dann GL, GT, GTi, GTi16V, VR6 usw.

    Da ich also ein aus vielen Teilen zusammengebautes Möp besitze, dass keine Blinker hat, kann sie mir nur für S51N ausstellen meinte sie. Das war auch mein Wille, denn so kann ich jetzt legal die Blinker abmachen wenn ich will. Was soll ich mit 'ner Erlaubnis wo S51 E oder C drin steht ? Aufbauen kann ich mir das Teil ja sowieso als E oder C. Steht aber N drin, so hab ich keine Probs mit der Polizei. Ist doch viel cleverer, denke ich.

    mfg

    Fahren Sie mich irgendwohin ... ! Ich werde überall gebraucht !

  • Darf ich mal hier eine Frag stellen?
    Ich hoffe es passt hier herein.....
    (Sorry wenn diese ein bisschen dumm sein sollte, aber ich weiß es wirklich nicht).

    Was heißt hier immer Betriebserlaubnis für 60 km/h?
    Ich denke das dies nur eine Rolle bei Beantragung neuer Papiere spielt, oder?

    Ich habe aber noch die originalen DDR-Papiere (also die DDR-Betriebserlaubnis), nichts weiter.
    Da steht ja auch nichts von 60 km/h drin.
    Aber fahren tut meine Simson die locker.

    Aber meine Papiere reichen doch für den Straßenverkehr aus, oder?

  • Ja die original BE reicht. Über alles andere zB. zum Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) müssen sich die Staatsdiener informieren. Insofern sie es nicht wissen...

    Quelle Ausnahmeregelung:
    http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/html/simson_faq.html#60

  • Danke,
    aber das mit der Zulassung trifft doch auch zu wenn man später "Ersatzpapiere" beim KBA beantragt.
    Dann müssten die Papiere für eine Simson doch immer für 60 km/h ausgelegt sein, bzw. man dürfte damit doch immer 60 km/h fahren wenn sie vor dem 28,02.1992 erstmals zugelassen war.
    Auch wenn die Papiere nachträglich ausgestellt werden/wurden, oder?

    Warum wird das, mit den 60 km/h, dann immer nochmal separat erwähnt?


  • Danke,
    aber das mit der Zulassung trifft doch auch zu wenn man später "Ersatzpapiere" beim KBA beantragt.
    Dann müssten die Papiere für eine Simson doch immer für 60 km/h ausgelegt sein, bzw. man dürfte damit doch immer 60 km/h fahren wenn sie vor dem 28,02.1992 erstmals zugelassen war.
    Auch wenn die Papiere nachträglich ausgestellt werden/wurden, oder?

    Warum wird das, mit den 60 km/h, dann immer nochmal separat erwähnt?

    Nein

    Im Einigungsvertrag wurde geregelte das Kleinkrafträder der DDR, mit 60km/h, Zulassungstechnisch und Fahrerlaubrechtlich den der BRD gleich gestellt sind, wenn sie vor dem 28.02.1992 auf den Gebiet der ehemaligen DDR oder in der DDR selber, erstmalig in verkehr gebracht wurden.
    Sprich alles was im " Westen" vor und nach der Wende an neuen Simson wurde, hat maximal eine 50km/h BE bekommen.

    Die ganzen Simson`s die in Export gingen, haben keine KTA BE der DDR und deswegen gibt es vom KBA auch keine Zweischrift für diese.
    Diese Simson die nach Deutschland zurück geholt werden (Reimporte) müssen bei einer Prüfstelle vorgestellt werden um über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen. Genau da teil ein das KBA nach mindestens 20 Wochen Bearbeitungsdauer mit,
    wenn man für Reimport ein Antrag für eine Zweitschrift gestellt hat.
    Die 21er Einzelabnahmen erfolgt nach bundesdeutscher STVZO/FZV, nach dieser gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h darf,
    nur 50km/h bist Baujahr 2002 ab 45km/h.
    Deswegen gibt es normal für Reimporte "nur" eine BE mit maximal 50km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
    BRD-Modelle zählen auch dazu.

    Deswegen wird das mit den 60km/h erwähnt.
    Übrigens auch nicht alle Simsons mit einer KTA- oder KBA-BE habe eine mit 60km/h, zb. Spatz, KR50 durften nur 50km/h.

    So jetzt darfst du mal raten was ca. 95% der Simson sind, die ohne BE zum verkauf angeboten werden. Reimporte - Richtig.
    Wegen der ganzen Problematik, wechseln auch gerne Reimporte mit gefälschten meist KTA BE, mal die Besitzer.

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