Moin!
bin grade ziemlich geladen und könnte Axtmord begehen!
Also folgendes Problem: ich habe ein Jäckle Plasma 65 Gerät zu einem Schweissfachmann zur Reperatur gegeben. Die Steuerplatine von dem Gerät hat wohl mal zuviel Saft bekommen und den Geist aufgegeben. Habe dann die Bleche vom Gerät abgeschraubt und dem guten Mann das Gerät gezeigt. Er hat mir dann einen mündlichen Kostenvoranschlag von 250 bis maximal 300 Euro gegeben (er hatte mit dem Juniorchef des Herstellers telefoniert)...bei einem aktuellen Neupreis von 2890 Euro plus Mwst. noch absolut okay. Die Steuerplatine wurde ausgebaut und zum Hersteller geschickt. Allerdings war der Schaden wohl so groß, dass nur ein Austauschteil in Frage kam, wurde ihm dann zugeschickt und ich habe von den Kosten von 780 Euro erfahren. Habe dann direkt gesagt dass mir das zuviel ist und ich es nicht zahlen werde...er wollte sich dann noch telefonisch erkundigen und sich bei mir melden. Auf den Anruf warte ich seit ca. 7 Wochen...bin dann zwischendurch paarmal hingefahren und habe bisschen Druck gemacht. Er konnte dann plötzlich die Rechnung nicht mehr finden und solche Spielereien. Letzte Woche habe ich dann nochmal angerufen und er meinte dass das Gerät wiederzusammen gebaut ist, tip top funktioniert und ich es abholen kann - allerdings nur gegen die 780 Euro. Aber von 250 bis 300 Euro zu 780 Euro ist doch ein bisschen Unterschied....kann ich dagegen (rechtlich) irgendwas machen? Auf meinen Hinweis, dass ich auch eine gute Rechtsschutzversicherung habe, sagte er mir trocken ins Gesicht: "Wieso denn?! Du hast doch auch von mir nichts schriftlich...!" Bin momentan auf hundertachtzig....
Problem mit Kostenvoranschlag
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
er hätte zumindest anrufen könnnen und sagen das es teurer wird.
Nun du hast nur n mündl. Kostenvoranschlag und n reparierte Ware...
Was verlangst du denn? das sie das kaputte wieder einbauen ?
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Ich persönlich finde für eine Steuerplatine für ein gerät das knapp 3000€ neu kostet mit 780€ (er hat wohl den einbau nicht berechnet?!) eigentlich OK.
das ist das problem mit mündlichen kostenvoranschlägen.. gerade bei elektronik... ich bin der meinung du hast da wenige chancen, auser du lässt die alte platine wieder einbauen und kommst für 0-0 raus aber halt mit einem gerät was immer noch nicht funktioniert.
und gerade steuerelektronik von schweißgeräten... das ist eine Krux...
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
blöd mit einem mündlichen kostenvoranschlag.
jetzt die sache er sagte dir 300 euro am ende hat er ein teil liegen was 800 euro kosten soll wovon du ja weißt und kein ok gegeben hast für den einbau.
darauf hin hat er es ohne freigabe eingebaut.da sollte rechtlich was gehen.
ist das ein kleiner laden oder ein großer laden?
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Kein einfacher Sachverhalt.
Das Gerät wird er sicherlich nicht heraus geben, zuminest solange nicht, bis er die Kohlen cash in der Täsch hat.
Mir fallen vier Möglichkeiten ein:
1. Vernünftige Klärung- erläuter ihm sachlich den Sachverhalt und nehm einen Zeugen mit, eventuell kannst ja auf 550 runter handeln oder dergleichen.
2. Geh mit paar Kumpels hin und pack das Gerät einfach ein.
3. Wenn das nicht hilft gehst zur Polizei und schaltest ne Anzeige, da zittert er schonmal. Schließlich hast du einen Herausgabeanspruch auf deine Sache. Dein Zeuge sollte dem Gespräch aus 1. natürlich entnehmen können, dass er dich abzogen hat. Eventuell hilft auch ne Gesprächsaufzeichnung.
3. Falls Nr. 1 nicht hilft und du keinen Bock auf 2 und 3 hast drohst ihm erstmal mit negativ Publicity (vor seinen Laden stellen und die Leute vor dem Abzieher warnen). Wenn er nicht dumm ist, gibt er schon nach.Das wichtigste ist jedoch, dass du Zeugen hast, die dein Problem notfalls vor Gericht bestätigen.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Wenn du nix schriftliches von ihm hast, hat er den einen Reparaturauftrag von dir?
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Zitat von Rasor89Wenn du nix schriftliches von ihm hast, hat er den einen Reparaturauftrag von dir?
Nein auch nicht...lief zwischen uns auch nur mit mündlicher Absprache statt.
Er besteht auf seine 780 Euro...habe ihm die Teilung der Kosten angeboten..also 390 Euro für jeden. Was mich aufregt ist, dass es nur seine Schuld gewesen ist und er sich nicht einmal bei mir gemeldet hat.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Hast du nun eine Rechtsschutzversicherung ? Falls ja, müsstest du diese dann wohl in Anspruch nehmen. Denn ich nehme an, keiner von euch hat einen Zeugen. Da könnte es auf einen Vergleich hinauslaufen.
Hast du einer Reparatur überhaupt zugestimmt ? Weil hier immer nur die Rede von Kostenvoranschlag ist...
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Zitat von chris619Hast du nun eine Rechtsschutzversicherung ? Falls ja, müsstest du diese dann wohl in Anspruch nehmen. Denn ich nehme an, keiner von euch hat einen Zeugen. Da könnte es auf einen Vergleich hinauslaufen.
Hast du einer Reparatur überhaupt zugestimmt ? Weil hier immer nur die Rede von Kostenvoranschlag ist...
Was würde Vergleich bedeuten? Ich habe der Reperatur für 250 bis 300 Euro zugestimmt...als dann aber das Teil für 780 Euro kam habe ich direkt gesagt das mir das zu teuer wird! Rechtsschutzversicherung müsste ich eigentlich haben...sonst geht es über die von meinem Vater.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Vergleich bedeutet, dass ihr euch auf einen bestimmten Betragt einigt, der sowohl deinen, als auch den Vorstellungen des Fachmanns entspricht.
Aber rein rechtlich ist der Verkäufer in deinem Fall verpflichtet, die Ware gemäß Kaufvertrag auszuliefern, hat sich also auch an den Preis zu halten (wenn er gesagt hat "ja, machen wir so" o.Ä.). Ansonsten ist der Kaufvertrag nicht gültig, du kannst von ihm zurücktreten und musst logischwerweise die neu eingebaute Platine zurückgeben. Kann übermorgen nochmal in meinen Rechtshefter nachschauen, haben zu einem ähnlichen Thema erst ein Fallbeispiel im Studium gehabt...
Aber auf alle Fälle Rechtsschutz einschalten. Dafür hat man sie ja.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Wenn ich das richtig verstanden habe kostet nur die Steuerplatine 780€. Hinzu kommt seine Arbeitszeit. Biete ihm doch an in seinem Beisein die neue Platine auszubauen und ihm zu geben. Im Gegenzug willst du deine defekte wieder. (Wie er die wieder herbekommt ist seine Sache da du ja der Reparatur nicht zugestimmt hast). Dann zahlst ihm seine Arbeitszeit (da wirst du nicht drumrumkommen), und wenn du Glück hast bist aus dem Schneider. Dann suchst dir nen Elektroniker der was drauf hat und gibts ihm die Platine zum richten.
So würde ich es versuchen. Wie da nun aber die rechtliche Lage ist kann ich dir nicht genau sagen. Ich weiss nur das sich so etwas immer ewig hinzieht
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
blöde sache, rein von der theorie her muss er dir dein schweißgerät wenn du vorbeifährst einfach rausrücken da er keine auftragsbestätigung hat. notfalls mit der polizei vorbeifahren^^. (hast du eventuell ne rechnung von dem gerät wo am besten noch ne seriennummer drauf steht? oder sonst was mit seriennummer?
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Auf die Art hat einer in der Familie sein Auto abgeben müssen, erster Kostenvoranschag war 2000 dann warens 5000 und die Karre schon zerlegt, haben dem das Ding dann für 1000 gelassen, da eh fertig.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Naja, weise ihn doch mal recht freundlich darauf hin, dass er auch nichts schriftliches von dir hat. Im nächsten Schritt forderst du die Ausgabe deines Gerätes, ob mit oder ohne Platine ist seine Sache.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Hey Torsch,
ich hab das gerade gelesen und habe folgende Gedanken.
Bei meiner Rechtsschutzversicherung kann ich kostenlos mit einem Anwalt telefonieren. Der gibt erstmal ein paar Tips in welche Richtung der Fall geht. Das könnte direkt helfen ohne Kosten zu verursachen.
Dann sieht die Sache für mich folgendermaßen aus. Du hast einen mündlichen Vertrag geschlossen. Der ist für beide Seiten bindend. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass eine Reparatur nicht teurer werden darf als im Kostenvorschanschlag angegeben. Eine Verdopplung des Preises ist allerdings nicht hinnehmbar.
Sag aber bitte Bescheid was aus der Sache geworden ist.
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag darf aber maximal 10% von der Rechnungssumme abweichen!
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Zitat von Rasor89Ein Kostenvoranschlag darf aber maximal 10% von der Rechnungssumme abweichen!
Mindestens 10% !Laut Quelle kommt es erst einmal drauf an, ob der KV verbindlich oder unverbindlich ist. Ist er verbindlich, sind Abweichungen bis zu 20% möglich.
http://www.dr-esch.de/download/ESCH_Mer ... schutz.pdf
seite 4-5 -
Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Moin,
und diese 20 Prozent sind selbst auch nur Gerichtsurteile,ndas heißt nicht ler Gesetz festgeschrieben.
Der mündliche Vertrag gilt. In deinem Fall steht sodann Aussage gegen Aussage.
Daher wirds sicher auf nen Vergleich rauslaufen, ABER:Im allgemeinen stellt ein Rechtsanwalt schöne Briefe aus, die böse Buben so hart angehen, dass die sich überlegen, ob es das Risko der Kosten wert ust, vor Gericht zu ziehen.
Soll heißn: gute chancen für dich -
Re: Problem mit Kostenvoranschlag
http://%22http//dejure.org/gesetze/BGB/650.html%22
Ist zwar etwas schwammig formuliert, aber bei einem Sprung von 300 auf 700€ würde ich schon von wesentlich ausgehen!
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Re: Problem mit Kostenvoranschlag
Die Frage ist doch, ob überhaupt nach KV gearbeitet wurde ? Wenn im KV die Reparatur des Teils beschrieben wird, ist es dann trotzdem rechtens, das Teil auszutauschen ?!
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