• Hallo Duobus, Du hast die Stange ja noch durch das Kurbellaufrad verbessert. Gute Idee!
    Mich interessiert noch die Verbindung am Duo. Sind die Winkel mit dem Holzboden verschraubt oder dem Querohr?
    Kannst Du bitte davon ein Foto machen? Muss nicht sofort sein.
    Das Thema scheint doch viele zu interessieren. Es ist halt beruhigend wenn man die Möglichkeit zum abschleppen hat.

    Viele Grüße von Dreikantfeile Norbert.

  • In/am Rahmen wird nix gemacht, das ist frevelhaft.
    Die Winkel sind am Boden befestigt. Bei mir ist es 5mm Riffelblech, also hält es locker das Gewicht, auch bei Schwingungen aus.
    Bild mach Ich bei Gelegenheit.

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  • Rein konstrukttechnisch wären rückrüstbare Rohrschellen oder Vergleichliches verschraubt am DUO-Rahmen denkbar. Hält beim Transport und macht am Rahmen nix kaputt.

    Sowas:

    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/29233791ub.jpg]


    Und daran eben die Aufnahme für die Abschleppstange.

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
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    Hyosung Aquila

  • Hallo Guido, an die Lösung mit den Rohrschellen hatte ich auch schon gedacht. Ich habe den Holzboden drin.
    Schweißen am Rahmen wäre nicht gut.
    Evtl. möchte ich die Rohrschellen am hinteren Querrohr befestigen weil das einen größeren Durchmesser hat. Die Abschleppstange wird dadurch natürlich
    etwas länger.

  • Hallo Duobus, auf dem Foto ist im Hintergrund der TÜV zu sehen. Hast du die Stange begutachten lassen?
    Wie verhält sich das Duo beim abschleppen?
    Bis zu welcher Geschwindigkeit fährst Du das Gespann?
    Benutzt Du einen Leuchtentäger, beim Abschleppen müssen ja beide Fahrzeuge mit Warnblinker fahren? Wenn ich in den Duorückleuchten bzw. Blinkern noch
    jeweils eine 12 Volt-Birne unterbringen kann dann könnte ich diesen Stomkreis direkt mit dem Auto verbinden. Schaun wir mal.
    Noch eine neugierige Frage: Was bedeutet gesendet von meinem GEM 701....? Viele Grüße

  • Hallo Norbertus,
    ja war damit zum TÜV mal vor gefahren :)
    Gute stabile Ausführung, Zugmaul mit ABE, Beleuchtung über mobile Leuchtenträger die mit Magnet einfach angepappt werden können.
    Aber ohne Materialgutachten ect. keine Freigabe, außer man findet einen Tüv'er...;-)
    Angehangen mache Ich das Verdeck runter. Da Ich jetzt auch 12V und nun auch rechts einen Lampenträger für zwei Lampen drin habe, werde ich die Beleuchtung über die vom Duo klemmen. Am Auto geht es über einen 7poligen Stecker.
    Auch suche Ich noch eine gute Möglichkeit die Stange am (unterm) Duo zu befestigen. Hat den Vorteil das im Pannenfall, jeder mit AZV helfen könnte.
    Aber da unten das Ersatzrad ist, fehlt da der Platz für.
    Das “ gesendt mit 701 ect.“ sagt Dir mit welchem tollen Huawei Handy ich gerade geantwortet habe :)

    Gesendet von meinem GEM-701L mit Tapatalk

  • Zitat von Norbertus

    Bis zu welcher Geschwindigkeit fährst Du das Gespann?

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit des Duo`s ist 50km/h, damit ergibt sich die Antwort.
    Abgesehen davon das man eh nicht damit auf die Straße darf.

  • Zitat von ckich

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit des Duo`s ist 50km/h, damit ergibt sich die Antwort.
    Abgesehen davon das man eh nicht damit auf die Straße darf.


    Nein, 55km/h somit konnte man zu DDR-Zeiten auch auf die Autobahn ( da Bauartbedingte Vmax über 50km/h war)
    Ich kann mich aber nicht erinnern je eines auf der Autobahn gesehen zu haben, andere Vögel schon.[Blockierte Grafik: https://uploads.tapatalk-cdn.com/20170522/793439a3e3780f46433b3e7656460466.jpg]

    Gesendet von meinem GEM-701L mit Tapatalk

  • Zitat von Duobus68


    Nein, 55km/h somit konnte man zu DDR-Zeiten auch auf die Autobahn ( da Bauartbedingte Vmax über 50km/h war)


    :sorry: Sorry das ich die 5km/h unterschlagen habe. ;)

  • Hallo Duobus, vielen Dank für die schnellen umfangreichen Antworten und das Foto.
    Die Winkel am Boden sind ja richtig schön massiv. So muß es sein.Eine Stange zum Mitnehmen ,da kommt eigentlich nur eine teilbare Stange in Betracht, ähnlich wie man sie auch zum Abschleppen vom PKW benutzt.
    Nur ob der Aufwand sich lohnt und das zusätzliche Gewicht, ich weiß nicht. So richtig liegenbleiben mit dem Duo passiert selten. Irgendwie fährt das Teil trotzdem
    immer nach Hause. Etwas unglaubliches ist mir vor kurzem passiert:
    Alle 200 bis 300 Meter ist der Zündkerzenstecker der Duo im hohen Bogen von der Kerze während der Fahrt geprungen, ähnlich einem Sektkorken unter Druck.
    Selbst festhalten ging nicht, auch ein Engerklemmen des Metallsteckers brachte nichts- der Druck war zu hoch.
    Offentsichtlich ist die Kerze undicht und lässt Kompressionsdruck vom Motor durch, augenscheinlich ist aber die Kerze OK. Eine neue Kerze löste sofort das
    Problem.
    Viele Grüße von der Dreikantfeile Norbert.

  • Hallo ckich, danke für Deine Antwort, daß man mit dem Duo nicht schneller als 55 km/h fahren darf ist mir bekannt, besitze ich doch selbst eins.
    Meine Frage bezog sich hintergründig auf das Fahrverhalten bei höherer Geschwindigkeit.
    Aber wo steht denn geschrieben, daß man mit dem Gefährt nicht auf die Straße darf bzw. ein Duo nicht abschleppen darf?
    Ich sehe das vollkommen anders.
    In der Stvo ist das Abschleppen geregelt. Man muß unterscheiden zwischen dem Begriff Abschleppen und Schleppen!

    Abschleppen ist das Verbringen eines betriebsunfähigen Fahrzeugs. Hier ist der Gesetzgeber sehr großzügig weil der Notgedanke vorrangig ist. Man will
    ein betriebsunfähiges Fahrzeug schnellstmöglich aus dem Verkehr schaffen.So braucht z.B. der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs keinen Führerschein.
    Auch kommen führerscheinrechtliche Vorschriften nicht zum Tragen. (kein Führerschein BE)
    Anders verhält es sich beim Schleppen. Hier wird ein betriebsfähiges Fahrzeug gezogen welches eigentlich alleine fahren könnte. (z.B. es soll zur Oldtimermesse )
    Dieser Vorgang ist genehmigungspflichtig.(kostet Geld)
    (Wie man ein Duo betriebsunfähig machen kann wissen wir alle)
    Zur Abschleppstange. &22a Stvzo sagt dazu: Abschleppeinrichtungen wie Abschleppstangen, Seile usw. unterliegen nicht der Bauartgenehmigung. Es ist
    egal ob Du ein Hanfseil, Spanngurt oder Drahtseil verwendest. Es muß nur stabil sein wie auch die Abschleppstannge von duobus. (sogar auch wenn nicht nötig, vom TÜV festgestellt)
    Außerdem glaube ich kaum , daß irgendein Polizist sich so genau auskennt. Also meine Meinung ist : Man darf ohne weiteres ein Duo abschleppen. Voraussetzung
    55 km/h+ Warnblinker an. Ich werde es im Falle des Falles bedenkenlos praktizieren.

  • Mit einem Duo darf man (zB bergab, oder mit Rückenwind freilich schneller fahren als 55KMH..sowohl rechtl. (die angegebene V-max ist die bauartbedingte ,nicht die erlaubte) ,als auch tatsächl....echte 70 hatte ich mit dem Duo schon nach Navi drauf ohne Fahrwerksprobs.

    Aber wie soll das mit dem Warnblinker am Duo gehen...was man nicht hat, oder haben muss (Warnblinker ist für Duo nicht vorgeschrieben) kann man nicht einschalten.

    Gruß Guido
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    Hyosung Aquila

  • Hallo Guido,ist aber klar vorgeschrieben.Nimm einen Leuchtentraeger.
    Ich hab nochmal nachgesehen,beim Abschleppen darf max. 50kmh nicht überschritten werden.Gilt für alle.

  • @ Norbertus
    In der Tat, du hast recht, Gesetzgeber macht ein erheblichen unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen, das muss ein erstmal gesagt werden. :o
    Dann ist ja was im § 33 steht nicht relevant http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34182.htm
    Mittlerweile bin ich auch über Abschleppvorrichtung für Trikes gestolpert da habe ich in der Beschreibung gelesen, das mit den Abschleppen zur nächsten Werkstatt zulässig ist und auch das die keine Bauartgenehmigung für diesen zweck benötigen.
    Das ist ein wunder das dies so großzügig geregelt ist im §22a der StVZO , wo man sonst für alles ein Papier braucht.
    Dann sollte das auch bei uns gehen. https://www.motosport.ch/artikel.html?id=8376
    Wieder mal was gelernt.

    Gehört hier zwar nicht ganz hin, aber es gibt ja auch Duo Fahrer die gern mal offen fahren und die Rennleitung ein da gern mit Helmpflicht kommt. Für die durfte das interessant sein.
    http://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/oldtim…oldtimer-cabrio

  • Hallo ckich, hab erst jetzt Deinen Beitrag gelesen mit sehr interessanten Links. Das Motorrad als Abschlepper ist der Hammer. Müßte in Deutschland auch gehen.
    Zwar darf man keine Krafträder abschleppen aber umgekehrt sicher möglich.
    Das Abschleppen so großzügig geregelt ist, ist wirklich nicht zu glauben. Man muß sich mal vorstellen: du schleppst jemanden ab der einen Motorschaden hat.
    Die Lenkung und Bremse funktionieren nur noch mit erheblichem Kraftaufwand weil die Servounterstützung nicht vorhanden ist.Der Fahrer hat keinen Führerschein
    und natürlich auch nicht viel Praxiserfahrung. Den schleppst Du jetzt ab mit einem Seil. Der knallt totsicher drauf.

    Noch besser: Beim, Abschleppen ist keine Zuglänge begrenzt, d.h. der PkW kann noch einen langen Wohnwagen hinten dran haben.
    Oder: Das abgeschleppte Fahrzeug ist eine Zugmaschine mit zwei Anhängern (und der Fahrer hat keinen Führerschein). Jetzt wissen wir auch warum der Warnblinker vorgeschrieben ist.
    Aber vorrangig ist der Notgedanke. Wenn ein Fahrzeug an einer Engstelle liegen bleibt und eine Gefahr darstellt, dann muß jedes Mittel recht sein und darf nicht
    an irgendeine dumme Vorschrift scheitern.
    Grüße von der Dreikantfeile

  • Vor gut 40 Jahren hat mich ein Kohlelaster mit Kohle-Anhänger abgeschleppt...mein Wohnmobil mit großem Segelboot hinten dran...einen ganzen Pass (ich glaube es war das Stilfserjoch) hoch.....

    Gruß Guido
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