Zitat von ElektromenschIm Gesetz steht, daß das Moped bis 28.02.1992 erstmals zugelassen sein mußte, damit die Ausnahmeregelung greift. Aber das Export-Moped wurde vor 1992 ja nicht mit 60 km/h zugelassen, sondern soll erst jetzt mit 60 km/h zugelassen werden. Daher kann hier diese 60-km/h-Regelung nicht greifen, würde ich vermuten.
Genau weil "jetzt" bundesdeutschen Recht zählt, danach gibt es kein Leichtraftrad mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit.
Abgesehen ist da die Rede von Fahrzeugen der ehemaligen DDR, von Vorschriften der ehemaligen DDR
und nicht von Fahrzeugen die in der ehemaligen DDR Produziert wurden.
Zitat von 2t-TunerUnd sobald da Kleinkraftrad steht ist das KBA Amt raus ! Fakt ! Paragraph kannst selbst suchen
Was das für ein Aussage ?
Wie schon so oft oben geschrieben, bundesdeutschen Recht zählt, danach gibt es kein Kleinkraftrad mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit.
Um eine Vollabnahmen zu bekommen als Kleinkraftrad mit 60km/h muss es für die FIN eine KTA Nummer geben.
Damit ist es ein Fahrzeug der ehemaligen DDR und fällt unter die Regelung im Einigungsvertrag.
Wenn ein Prüfer ohne dies ein Kleinkraftrad eine 60km/h baut er Sülze.
Kannst du drehen und wenden wie du willst.
Ist doch ganz einfach gib uns den Paragrafen wo hervor geht das man auf en 60km/h Zulassung bestehen kann und alle sind Glücklich.