Warnung vor Reimport

  • Zitat von Elektromensch

    Im Gesetz steht, daß das Moped bis 28.02.1992 erstmals zugelassen sein mußte, damit die Ausnahmeregelung greift. Aber das Export-Moped wurde vor 1992 ja nicht mit 60 km/h zugelassen, sondern soll erst jetzt mit 60 km/h zugelassen werden. Daher kann hier diese 60-km/h-Regelung nicht greifen, würde ich vermuten.


    Genau weil "jetzt" bundesdeutschen Recht zählt, danach gibt es kein Leichtraftrad mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit.
    Abgesehen ist da die Rede von Fahrzeugen der ehemaligen DDR, von Vorschriften der ehemaligen DDR
    und nicht von Fahrzeugen die in der ehemaligen DDR Produziert wurden.

    Zitat von 2t-Tuner

    Und sobald da Kleinkraftrad steht ist das KBA Amt raus ! Fakt ! Paragraph kannst selbst suchen


    Was das für ein Aussage ?
    Wie schon so oft oben geschrieben, bundesdeutschen Recht zählt, danach gibt es kein Kleinkraftrad mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit.
    Um eine Vollabnahmen zu bekommen als Kleinkraftrad mit 60km/h muss es für die FIN eine KTA Nummer geben.
    Damit ist es ein Fahrzeug der ehemaligen DDR und fällt unter die Regelung im Einigungsvertrag.
    Wenn ein Prüfer ohne dies ein Kleinkraftrad eine 60km/h baut er Sülze.
    Kannst du drehen und wenden wie du willst.

    Ist doch ganz einfach gib uns den Paragrafen wo hervor geht das man auf en 60km/h Zulassung bestehen kann und alle sind Glücklich. :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (17. März 2017 um 12:17)

  • Zitat von 2t-Tuner

    Der TÜV trägt ein Kleinkraftrad ein , es hat keiner was von der Führerscheinklasse gesagt . Und sobald da Kleinkraftrad steht ist das KBA Amt raus ! Fakt ! Paragraph kannst selbst suchen


    Zum Glück reden wir die ganze zeit über den Betrieb als Moped mit kleinem Kennzeichen und der klasse m.

    Aber stimmt schon hat so keiner explizit darauf hingewiesen.

  • Ist schon ein interessanter Thread. Mir persönlich ist es vollkommen "Wumpe" ob ein Moped mit seiner BE nun 45/50 oder 60km/h fahren darf. Es gibt hier bestimmt einige User die mit Vers.Kennzeichen und Tuningzylinder umher fahren (welches natürlich höchst illegal und verwerflich ist ;) ). In dem Falle ist die einst erteilte BE eh hinfällig. Falls die "BlueManGroup" jemanden mit bspw. 100km/h rauszieht, dann ist die höchst zulässige maximale Geschwindigkeit eh überschritten (das ist aber eine andere Sache). Gr.

  • Wenn ich für einen Reimport eine BE auf 60km/h bekommen könnte ,die ursprünglich mit 45-50 eingetragen war und dieses mit Klasse M fahren dürfte dann wäre das das gleiche als wenn ich ein beliebiges Westmoped auf 60Km/h(Klasse M) eintragen lassen könnte .
    Es ist doch nicht umsonst von einer Ausnahmeregel im Einigungsvertrag die Rede.
    Mit großem Nummernschild wäre die Situation natürlich eine völlig andere.

    S51E

  • Zitat von Flux

    Wenn ich für einen Reimport eine BE auf 60km/h bekommen könnte ,die ursprünglich mit 45-50 eingetragen war und dieses mit Klasse M fahren dürfte dann wäre das das gleiche als wenn ich ein beliebiges Westmoped auf 60Km/h(Klasse M) eintragen lassen könnte .
    Es ist doch nicht umsonst von einer Ausnahmeregel im Einigungsvertrag die Rede.
    Mit großem Nummernschild wäre die Situation natürlich eine völlig andere.

    Genau, das macht auch keiner wenn es ein Kleinkraftrad belieben soll.
    Westmopeds -Es gibt ein BRD Ausführung S 51 B-4-D, die hat damals in der BRD auch nur eine BE mit 50km/h bekommen.

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