Kleinkraftrad >zu Leichtkraftrad umschreiben?!


  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt es nur bei einem Krad, bei einem Lkr gibt es eine Typengenehmigung.


    Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann man auch für ein Lkr erwirken, kostet eben nur Geld und ist nicht erforderlich, es reicht die Zulassunsgbescheinigung Teil 1.

    Das sich das Datum zur Erstzulassung nicht ändert ist sehr positiv, denn man kann das Fahrzeug als Oldtimer zulassen und muss nicht mehr zum Tüv, weiterhin besteht die Möglichkeit des Wechselkennzeichens.

  • Vielen Dank erstmal für die Hilfestellungen eurerseits, denke mal ich kann da dann ein kleines Projekt starten :)

    Der Motor stöhnt, der Kolben schreit, zwei Takte bis in Ewigkeit
    :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers:
    S51-B1-4 '89 mit ZT90N-S105, Mikuni24, DailyRaceSP, ZT-5Gang, Kaiser3DDruck Duplexbremse mit EBC, K66 80/80 1,85/2,15


  • ...Das sich das Datum zur Erstzulassung nicht ändert ist sehr positiv, denn man kann das Fahrzeug als Oldtimer zulassen und muss nicht mehr zum Tüv, weiterhin besteht die Möglichkeit des Wechselkennzeichens....

    Ein Oldtimer-Leichtkraftrad muss nicht zum TÜV?

  • Ein Oldtimer-Leichtkraftrad muss nicht zum TÜV?

    Na klar muss das hin zu HU, alle 2 Jahre.
    Um als Oldtimer nach § 2 Nummer 22 FZV überhaupt anerkannt zu werden bzw. als solches zugelassen werden zu können,
    muss ein Gutachten nach §23 StVZO erfolgreich erstellt werden.
    Ein so umgebautes Mofa erfüllt die Prüfkriterien nach §23 StVZO nun nicht.

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