Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt es nur bei einem Krad, bei einem Lkr gibt es eine Typengenehmigung.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann man auch für ein Lkr erwirken, kostet eben nur Geld und ist nicht erforderlich, es reicht die Zulassunsgbescheinigung Teil 1.
Das sich das Datum zur Erstzulassung nicht ändert ist sehr positiv, denn man kann das Fahrzeug als Oldtimer zulassen und muss nicht mehr zum Tüv, weiterhin besteht die Möglichkeit des Wechselkennzeichens.