S51B ohne Blinker fahren Erlaubt JA / NEIN ?

  • Will hier nur Fakten hören und kein ich habe gehört etc.

    Laut stvo brauch ein 50ccm Moped keine Blinker.
    Auf der anderen Seite sind die Blinker Teil der Abnahme / ABE der S51B und gehören somit fest zum Fahrzeug.

    Die Krönung der Verwirrung ist dieses Schreiben vom KBA ->

    [Blockierte Grafik: https://abload.de/img/kba-blinker1ej9w.jpg]


    Wie es nun rechtlich 100% safe ist würde mich interessieren :crazy:

  • S51b und S51n haben jeweils unterschiedliche ABE

    Damit wäre ein Abbau an der B unzulässig, bzw nur legal mit TÜV Abnahme

    Fastenmeier sieht eine Metaebene. „Wir leben in einer Zeit der moralischen Verrohung“, sagt er. „Staaten und Unternehmen sind schlechte Vorbilder. Warum sollten sich dann ausgerechnet Verkehrsteilnehmer wie moralische Saubermänner verhalten?“

  • Zitat

    Wie es nun rechtlich 100% safe ist würde mich interessieren


    Geht es dir um die reine Rechtsphilosophie oder hat das ganze auch einen praktischen Hintergrund?
    Die Polizei richtet sich danach was in der Betriebserlaubnis bzw. EU-Typengenehmigung steht.
    Wenn du die Blinker demontierst und beim KBA-Antrag das Kreuz bei "keine Blinker" machst, dann hat dein Moped mit der neuen ABE halt keine Blinker.

    Der Wisch vom KBA bezieht sich auf eine Email dessen Inhalt hier keiner kennt.


  • Geht es dir um die reine Rechtsphilosophie oder hat das ganze auch einen praktischen Hintergrund?
    Die Polizei richtet sich danach was in der Betriebserlaubnis bzw. EU-Typengenehmigung steht.
    Wenn du die Blinker demontierst und beim KBA-Antrag das Kreuz bei "keine Blinker" machst, dann hat dein Moped mit der neuen ABE halt keine Blinker.

    Der Wisch vom KBA bezieht sich auf eine Email dessen Inhalt hier keiner kennt.

    Das ist falsch. Das KBA ändert nicht den Inhalt der ABE. Auch wenn das Kreuz bei Blinker fehlt. Beantrage ich Papiere (Abzug der ABE des Typs) für z.B. eine S51B stehen Blinker in der ABE, welche für eine S51B für den Hersteller Simson erstellt wurde. Jegliche Änderungen können nur von einer Prüfstelle durchgeführt werden.

    Der Inhalt des Schreibens gibt eigentlich alles wieder was man dazu wissen muss. Das die ABE bei der Demontage der Blinker nicht erlischt wurde korrekt beschrieben. Einen Mängelschein, weil die Blinker vorhanden und funktionieren müssen, wenn sie in der ABE enthalten und nicht explizit ausgetragen wurden, kann es dennoch geben. Je nach Beamten.

  • Wenn du die Blinker demontierst und beim KBA-Antrag das Kreuz bei "keine Blinker" machst, dann hat dein Moped mit der neuen ABE halt keine Blinker.

    Das ist schlicht und einfach falsch.
    Weil das KBA ein Zweischrift von der KTA-BE ausgibt, genau so wie sie vom Band gelaufen ist .
    In der KBA-BE steht auch die Genehmigungstyp der KTA BE drin.
    Nur zur Erinnerung," Hinweis: Bitte geben Sie nur den Ursprungstyp im Herstellerzustand an, das heißt ohne Umbauten. Für jegliche Umbauten sind TÜV und DEKRA zuständig."
    Das sagt eigentlich schon alles.

    Der Wisch oben, vom KBA ist nicht das Papier wert auf den es steht, für Technische Änderung/Umbauten sind immer noch die Prüfstellen zuständig und nicht das KBA.
    Die BE einer S51 B umfasst nun mal Blinker und wenn die nicht dran sind, entspricht es nun mal nicht der BE.
    Ein Fahrzeug was nicht der BE entspricht, darf regulär nicht auf die Straße.
    Mit anderen Worten, es kann jeder Zeit einer von der Rennleitung Stress machen.

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