• Das nennt sich tp28, das ist ein schlagsiegel damit wird normalerweise die neu geschlagene fin beidseitig begrenzt.


    Hat bis jetzt keiner gemacht bei einer FIN Übertragung nur bei einer FIN die wegen sehr schlechter Lesbarkeit nachgeschlagen bzw. daneben neu eingeschlagen wurde.


    ckich nimm es mir bitte nicht übel, aber so lang ich hier im Forum bin weist Du einfach alles besser, und Du kennst ja den Spruch über Klugschei..er, oder etwa nicht...
    Er hat gefragt und eine Auswahl an Antworten bekommen. Was er daraus macht ist sein Bier.
    Meine S51 hat auch Umbauten die nicht im Bereich der Norm liegen...und...mein Bier.

    Zu erläutern wie es offiziell, legal zu erfolgen hat, ist bei dir Klugscheißen, aha das sagt mir jetzt was über dich.....
    Um das was schnitzer geschrieben hat, genau darum geht's.
    Spätestes wenn du so Moped mal verkaufst und sowas mit der FIN dir auf die Füße fällt, hast du es dann auch kapiert.

    Es soll Leute geben, die bauen aus Hobby ab und zu ein Moped auf und verkaufen das dann, weil sie ein neues Projekt anfangen wollen und/oder kein Platz für X Mopeds haben. Abgesehen davon, finde ich Schade drum wenn's dann nur ungenutzt rum steht.
    Genau so einer bin ich auch und wenn ich ein Moped verkaufe dann mit Papieren und zwar korrekte, a) weil sich das meiner Ansicht so gehört, b) keine Lust habe auf Stress mit Käufer/Anwalt.


    Wie ist das zB wenn man einen intakten Reimport Rahmen hat und einen defekten S51 DDR Rahmen. Kann man die DDR Rahmennummer offiziell vom TÜV oder Dekra auf den Reimportrahmen übertragen lassen und hat somit einen intakten Rahmen mit 60km/h Zulassung?

    Also nach dem Dekra Prüfer mir nicht nur eine FIN übertragen hat, hat dieser mir die letzten verweigert.
    Begründung, es gibt eine Anweisung, den Nachbaurahmen auf Grund des fehlenden Festigkeitsgutachten nicht mehr abzunehmen.
    Laut Aussage ist das eine Konsequenz daraus das MZA der Aufforderung nicht nachkommt die Teile Prüfen zu lassen.
    Wie er weiterhin sagte, das ist das gleiche wie mit der neuen Gabel, selbst mit Felgen.

    So wie ich ihn verstanden habe geht es nur um den Nachbaurahmen,
    eine FIN Übertragung auf ein Originalen Rahmen, der als Ersatz Rahmen her halten soll, wäre machbar.
    Sowas habe ich von paar Jahren aus Kostengründen gemacht, da hat ein S53M Rahmen als Ersatzrahmen für eine verunfallte S50 her gehalten. Die ursprüngliche FIN auf den Rahmen wurde dabei mit XXXX Überschlagen, bekam eine neue BE Ausgestellt wo das vermerkt wurde.
    Aber frag zu Sicherheit nach bei deiner Prüfstelle.

  • Bei der übertragung meiner fin auf den ersatztahmen wurde die fin beidseitig mit dem tp28 stempel begrenzt. Die schlagzahlen sind auch nicht die gleiche größe wie orginal. So unterschiedlich sind die prüfer. Allerdings musste ich auch ein tp28 auftrag mir bei der zulassungsstelle holen.

  • ckich, ich bin schon der Meinung, dass es Klugscheisserei ist, wie Du darauf herumreitest, dass es illegal ist. Es reicht doch es zu sagen und damit ist es gut, entscheiden muss jeder für sich selbst. Aber ich habe das schon bei anderen Themen beobachten dürfen, dass Deine Meinung das Evangelium darstellt.
    Nochmal, es reicht doch einmal es zu erwähnen.

    Zum Thema:
    Einen Exportrahmen zu verwenden wäre evtl.auch möglich und über das Fahrzeug ne Einzelabnahme machen zu lassen. Ich würde nur vorher vllt den betreffenden Prüfer mit ins Boot holen und befragen ob das so möglich ist und was zu beachten ist. Generell ist das Thema hier Prüfer abhängig, also sprich doch mal bei einem vor und frage direkt nach. Das alles hier sind Erfahrungen und Mutmaßungen .

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  • ckich, ich bin schon der Meinung, dass es Klugscheisserei ist, wie Du darauf herumreitest, dass es illegal ist. Es reicht doch es zu sagen und damit ist es gut, entscheiden muss jeder für sich selbst. Aber ich habe das schon bei anderen Themen beobachten dürfen, dass Deine Meinung das Evangelium darstellt.
    Nochmal, es reicht doch einmal es zu erwähnen.

    Ach wie, wenn sich jemand wiederholt, ist ein Klugscheisserei, na dann bist du jetzt auch einer :D


    Zum Thema:
    Einen Exportrahmen zu verwenden wäre evtl.auch möglich und über das Fahrzeug ne Einzelabnahme machen zu lassen. Ich würde nur vorher vllt den betreffenden Prüfer mit ins Boot holen und befragen ob das so möglich ist und was zu beachten ist. Generell ist das Thema hier Prüfer abhängig, also sprich doch mal bei einem vor und frage direkt nach. Das alles hier sind Erfahrungen und Mutmaßungen .

    Statt andere als Klugscheisser zu bezeichnen, solltest du mal wissen/begreifen was das eigentliche "Problem" mit ein MZA Rahmen und mit ein Reimport ist, dann würdest du auch verstehen warum TuningKarl ein Reimportrahmen nehmen will als Ersatzrahmen......
    Nur so als Tipp, fürn Reimport über eine Einzelabnahme eine BE zu erlangen, ist jedenfalls nicht das "Problem", das ist nämlich kein gar kein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (3. Juni 2020 um 15:10)

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