Klaro ist der Riemen gesetzlich vorgeschrieben, was denkt ihr denn?
Zurück zur Simson
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Kein normaler Mensch würde sich an diesem Riemchen festhalten. Die spinnen echt.
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Klaro ist der Riemen gesetzlich vorgeschrieben, was denkt ihr denn?und der gepäckträger gilt nicht als festhaltemöglichkeit? oder der fahrer?
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Nö, denn der Gepäckträger ist genau dafür da wonach er klingt - zum Gepäck aufnehmen.
Ob das Riemchen nun benutzt wird oder nicht spielt keine Geige, er ist nunmal Vorschrift. Auch obs praktikablere Alternativen gibt spielt keine Rolle.Nur weil ihr nie eure Nebelschlussleuchte benutzt muss sie dennoch da sein.
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Nö, denn der Gepäckträger ist genau dafür da wonach er klingt - zum Gepäck aufnehmen.
Ob das Riemchen nun benutzt wird oder nicht spielt keine Geige, er ist nunmal Vorschrift.aber wenn man kein gepäck dabei hat kann sich doch der sozius dran festhalten nä?
also das wusst ich echt noch nicht, dass das ding vorschrift ist. :blink:
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Doch ist er, mein tüver meinte bei der lkr abnahme das ich den riemen nachrüsten muss, dieser is pflicht.
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So, der Gurt ist nun dran.

Schutzbleche in Originalform ebenfalls (Nachbau, aber gut gemacht.....). -
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