Hi habe eine frage, darf man die Schutzbleche einer s51 etwas kürzen und die schwarzen plasteteile abnehmen? meiner meinung nach sehen die ziemlich bescheiden aus.
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Hi habe eine frage, darf man die Schutzbleche einer s51 etwas kürzen und die schwarzen plasteteile abnehmen? meiner meinung nach sehen die ziemlich bescheiden aus.
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Wenn, dann kauf Dir Nachbauschutzbleche und vertümmel diese, aber bitte zerschneiden keine Originalen.
Ich hab meine damals vom TÜV eintragen lassen.
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Zitat von HechtiverWenn, dann kauf Dir Nachbauschutzbleche und vertümmel diese, aber bitte zerschneiden keine Originalen.
Ich hab meine damals vom TÜV eintragen lassen.Gesendet von meinem SM-G955U1 mit Tapatalk
Was is die Voraussetzung für eine eintragung? also wie waren deine bearbeitet (mit/ohne plasteteile) und hast du deine simme immernoch als moped gehabt? (weiß noch ned ganz wie eintragen funktioniert)
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Das Beste ist vorab mit dem Prüfer zu sprechen, der es abnehmen soll, der sagt Dir was geht und wie die Arbeit ausgeführt sein muss.
Dass meine Radabdeckungen eingetragen sind ist mehr als ein Wunder...
Das vordere Blech war ein neues Nachbaublech, das Hintere ein schon verstümmeltes Hinterschutzblech.
Ich lehne es ab originalteile die noch in Ordnung sind zu zerstören, mich ärgert es schon, dass ich damals aus den Seitendeckeln das Logo entfernt habe.[Blockierte Grafik: https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200905/3c46c75d97e1ab70e14ffe08a4ce7ff5.jpg]
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darf man die schwarzen plasteteile abnehmen? meiner meinung nach sehen die ziemlich bescheiden aus.
falsch! gerade ohne die schwarzen plasteteile sieht es nicht nur ziemlich bescheiden sondern total beschissen aus. das entfernen des spritzschutzes von den schutzblechen ist einer der größten fehler, den man in bezug auf die optik des mopeds machen kann.
Das Beste ist vorab mit dem Prüfer zu sprechen, der es abnehmen soll, der sagt Dir was geht und wie die Arbeit ausgeführt sein muss.
Dass meine Radabdeckungen eingetragen sind ist mehr als ein Wunder...
Das vordere Blech war ein neues Nachbaublech, das Hintere ein schon verstümmeltes Hinterschutzblech.
Ich lehne es ab originalteile die noch in Ordnung sind zu zerstören, mich ärgert es schon, dass ich damals aus den Seitendeckeln das Logo entfernt habe.[Blockierte Grafik: https://uploads.tapatalk-cdn.com/20200905/3c46c75d97e1ab70e14ffe08a4ce7ff5.jpg]Gesendet von meinem SM-G955U1 mit Tapatalk
Das ist wirklich ein Wunder. Sind eigentlich viel zu kurz. Sieht aber so ganz stimmig aus.
Nicht nur, dass sie extrem kurz sind, das Vordere sitz so über dem Rad, dass es gerade nicht schleift...[emoji16][emoji16][emoji16]
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So ähnlich sah meine simme 2006 auch noch aus. Bloß den M Lenker mochte ich nie so richtig.
Das waren noch Zeiten 😊
Ist angelehnt an meine von 96. Ist kein M-Lenker, ist der flache von der TS, aber bissl gekürzt.
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Achso, hatte den flachen Lenker von der ETS glaub ich
Ist genau der Gleiche
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Da eine Simson nach STVZO zugelassen ist, muss die Mindestradabdeckung eingehalten werden, welche
vorne: nach vorn mindest bis zur Senkrechten und nach hinten 150mm über der Achse
hinte: nach vorne bis zur Schwinge und nach hinten 150mm über der Achse
reichen muss.
Nach EG würde es keine Rolle spielen. Das wird von einigen Prüfern nicht beachtet.
Das Thema hatten wir schon mal. Vom Grundsatz her kann man sich da durch alle Instanzen klagen und würde letztendlich sicher nach Europarecht Recht bekommen, schon allein da der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird, aber der Kosten Nutzen Faktor steht kaum im Verhältnis...
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