Rechtliches zum AM Führerschein

  • Servus. Ich Versuch mich Kurz zu halten.

    Laut ADAC ist die einzige Begrenzung für Fahrzeuge die man fahren darf die 50ccm Grenze. Nirgendswo eine Leistungsgrenze festgelegt. Nur die Höchstgeschwindigkeit.
    1. Kann ich über die Sekundäre Übersetzung einfach wieder auf 60km/h drosseln?

    2. Kriegt man 50er Steuerzeiten ohne TÜV Gutachten und ZT Reso Spezial in der Kombination Eingetragen?

    Ich möchte nicht über Sinn der Aktion befragt werden! Ich hab einfach gerne recht und mir ist langweilig :-o

    - Der Motor heult, der Fahrer lacht, schon wieder einen Roller platt gemacht -

    Fuhrpark

    KR51/2

    S51E

    S85 LT

    S51 B4

  • 60km/h nur für die Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung laut Einigungsvertrag.

    Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis gehört auch die Leistung und die Übersetzung eines Fahrzeugs. Legal wird das ganze also erst, wenn die andere Leistung und Übersetzung eingetragen wurden.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Wie simsonfreak andeuten, Führerschein Rechtlich dafste mit einen AM Schein nur 45km/h und musst mindestens 16 Jahre sein.

    Das wir mit AM Schein KKR mit 50km/h oder 60km/h fahren dürfen, bberuhtnur auf nationalen Regelungen wie auch das wir ab 15Jahren fahren dürfen .

    Eine Leistungssteigerung ist nur legal wenn die abgenommen und eingetrage wird.

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