LED Blinker legal anbauen

  • Ich möchte mir jetzt bald von AKF LED Blinker mit Lauflicht anbauen. Viele Leute sagen, dass sie für dieses Modell ihe Gewinde gekürzt haben, weil der Abstand nur 18cm betragen darf oder so ähnlich.

    Kann mir jemand sagen, was ich alles beachten muss, damit sie legal sind? Zählt bei diesem Abstand die gesamte Länge des Blinkers dazu oder ist damit der Bereich zwischen den beiden blinkenden Flächen gemeint? Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge die ich beachten muss? E-Prüfzeichen haben sie natürlich.

    (https://www.akf-shop.de/simson-ersatzt…d-und-motorrad/)

    Einmal editiert, zuletzt von MisterScholz (18. Juni 2024 um 16:19)

  • § 54 StVZO - Fahrtrichtungsanzeiger
    Abs. 4 Nr. 2:

    „Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
    [...]
    2. an Krafträdern
    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,“

    Das hat mit der Gewindelänge absolut nichts zu tun, die Blinker müssen am Ende (Wie auch der Einzelnorm zu entnehmen) vorn einen Abstand von mind. 340mm und hinten mind. 240mm zueinander haben.

  • Eine perfekte Antwort, vielen Dank!

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