Was davon kann ich eintragen lassen bei Dekra/tüv

  • So viel kann ich Dir zumindest schonmal sagen: Alle von Dir genannten Teile mit ABE (insofern es wirklich eine ABE und kein Teilegutachten ist), sowie alle von Dir genannten Original-Teile müssen nicht eingetragen werden. Bei allen Tuningteilen wirst Du wohl nicht um die Abstimmung mit deinem TÜVer herumkommen. Dieser sagt Di dann im Zweifel welche Unterlagen er dafür braucht (z.B. Teilegutachten, Festigkeitsnachweise o.ä.)

  • So viel kann ich Dir zumindest schonmal sagen: Alle von Dir genannten Teile mit ABE (insofern es wirklich eine ABE und kein Teilegutachten ist), sowie alle von Dir genannten Original-Teile müssen nicht eingetragen werden.

    Das stimmt nur bedingt, wenn ein einzelnes Teil mit ABE an einen Serienfahrzeuge verbauten wird, dann ja.

    Weil ja die ABE in alle Regel nur gilt wenn das Teil an Serien Teilen/Fahrzeug verbaut wird. Steht sinngemäß auch in der ABE, zb. beim ZT-Lenker Zitat: "Der serienmäßige Lenker wird durch den Sonderlenker des Herstellers ZT-Tuning, Typ ED, ersetzt. Der Sonderlenker, Typ ED, wird an den vom Fahrzeughersteller vorgegebenen serienmäßigen Befestigungspunkten, mittels Schraubverbindungen, montiert."

    Bei Teilen mit ABE die in Verbindung mit anderen Teilen mit ABE verbaut werden, ist normal eine gesonderte Begutachtung nötig, die dann zusammen Abgenommen und eingetragen werden müssen soweit das machbar ist. zb. ein andere Lenker der dann in Verbindung mit einer anderen Lenker-Klemmen verbaut wird, oder wenn andere Dämpfer die in Verbindung mit eine anderen Schwinge verbaut wird.

    Edited 2 times, last by ckich (January 8, 2025 at 12:13 PM).

  • Genau das ist dabei das Problem.

    Hast zb. PKW mit geänderten Fahrwerk was eingetragen ist und steckst dann späterhin parr andere sogenannte Sonderräder mit ABE dran und denkt alles tutti paletti, der irrt.

    Das böse erwachen kam für so manschen bei eine Verkehrskontrolle, wenn ihn erklärt wird das die BE des Fahrzeugs so erlöschen ist, das die Sonderräder in Kombination mit dem Fahrwerk begutachtet, abgenommen und eingetragen werden müssen.

    Gibt aber auch wo man den Zusammenhang nicht so einfach erkennt, zb. beim PKW/ Pickup / Transporter mit einen geänderten Fahrwerk und späterhin wird eine Anhängerkupplung mit ABE nachgerüstet.

    Die Höhe des Kugelkopf , die muss im Bereich von 350-420mm liegen.

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