• Oder der Thread- Steller baut an sein Fahrzeug zahlreiche Änderungen ( mit Gutachten ) an. Lässt sich von einer Prüforganisation ein Gutachten für die Veränderungen nach §21 erstellen, dann zu Zulassungsstelle. Die alte , falsche BE wird dann ungültig gemacht und das neue Gutachten abgestempelt. Rein theoretisch......! ! !

  • Ja, eventuell Stress wegen Urkundenfälschung.


    Grundsätzlich kann man davon ausgehen , daß wenn eine gültige Rahmennummer vorliegt auch irgendwann eine dazu passen de BE existierte...

    Das ist Humbug und fernab von der Realität.

    Sieht man schon daran das zb. ein DDR Ersatzrahmen eine eigene FIN hatte aber keine eigene BE haben, auch kein bekommen haben.

    Das nächste ist in welchen Land hat das Fahrzeug eventuell eine BE bekommen und welche Vorschriften gelten da für die entsprechenden Fahrzeugart.

    Ich gehe davon aus, daß das Fahrzeug eine DDR-Betriebserlaubnis hatte.

    Insoweit fällt Fahren ohne Betriebserlaubnis schon mal weg.

    Aha, du gehst einfach von was aus, und wie willst du das belegt ?

    Nur ein Simson, MZ, Trabi usw. die in der DDR auf die Straße gekommen sind haben eine KTA Betriebserlaubnis der DDR. Alles was in Export ging , hat keine BE der DDR.

    Die haben in den Land eine bekommen, in den sie exportiert wurden, dazu mussten sie dem Vorschriften jeweiligen des jeweiligen Landes entsprechen, die zum Teil in Konflikt mit den Vorschriften hier stehen.

    Und das sieht man Ungarn- Ausführung deutlich, die entsprechenden nicht unsern Vorschriften und dürfen nur Solo gefahren werden und je nach Ausführung dürfen die 40 oder 50km/h.

    Schlicht und einfach, alle Simson Export-Modelle fallen nicht unter die 60km/h Bestandschutz Regelungen im Einigungsvertrag .

    Falls die Rahmennummer nicht auf Export wie zB Ungarn hinweist, ist von DDR-Krad auszugehen.

    Die hatten i.d.R. eine BE

    Das ist so schlicht und einfach falsch was da behauptest.

    Und eine Ungarischen Simson hat keine KTA BE weil, wie schon geschrieben, der DDR StVZO Vorschriften schon nicht entsprochen hat.

    Und wenn hier mit einer Simson die eine Ungarische BE hat mit 60km/h, aufgegriffen wirst ist es fahren ohne gültigen Führerschein da die nach Ungarische BE nur 40 oder 50km/h darf.

    Ist wie bei dem Führerschein.

    Habe ich eine gültige Fahrerlaubnis, aber meinen Führerschein nicht zur Hand ,ist das kein fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine OWi mit 10 Euro Verwarngeld für Nichtmitführen des Führerscheins.

    Du fängst hier an Äpfel mit Bienen zu vergleichen.

    Die BE hast auf Verlangen im original vorzuweisen.

    Hast die vergessen, kostet es eine Verwarnung und hast die BE auf der Dienststelle vorzuweisen.

    Kannste das nicht, weil du keine hast, sind 50€ Bußgeld fällig und ein Fleißpunk. Weiterhin fällt dann ein auf die Füße das mit EU AM Führerschein , Kleinkrafträder bist 45km/h fahren darfst und das nur auf Gund nationalen Regelungen, damit KKR mit 50 oder 60km/h fahren darfst

    So nun weiße jetzt mal nach ohne BE nach, das dieses Moped legal 50 oder 60km/h als KKR darf, das es überhaupt ein KKR ist und nicht kein LKR.

    So nebenbei, eine Simson die vor der Wende im "Westen' verkauft wurde hat eine BE mit 40km/h bekomme nach 1986 mit maximal 50kmh .

    So ganz nebenbei bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung, wird man gefragt bzw. muss bestätigen das das Moped eine gültige BE besitzt, entspricht das nicht der Wahrheit, hast laut Versicherung Bedingungen kein aktiven Versicherungsschutz.


    Oder der Thread- Steller baut an sein Fahrzeug zahlreiche Änderungen ( mit Gutachten ) an. Lässt sich von einer Prüforganisation ein Gutachten für die Veränderungen nach §21 erstellen, dann zu Zulassungsstelle. Die alte , falsche BE wird dann ungültig gemacht und das neue Gutachten abgestempelt. Rein theoretisch......! ! !

    Damit fällst hier richtig auf die Schnauze.

  • Zu 1)

    Soweit ich weiß, sind die Exporte erkennbar an zB bestimmten Buchstaben vor oder nach der Fgst-Nr im Rahmen (eingeschlagen).

    Zu 2)

    Ist nicht das Prob bei fehlender BE und hier auch nicht thematisiert...


    Die Frage ist doch, ob man vom ehemaligen Vorliegen einer BE i.d.R.ausgehen MUSS, aufgrund "sauberer" Rahmennummer... Wenn aus anderen Gründen etwas "unsauber" ist , muss dies nach strafrechtl. Regeln dem Betroffenen nachgewiesen werden und nicht ER muss beweisen, daß er legal handelte (Unschuldsvermutung und Beweisregeln im deutschen Strafrecht)


    Zu 3)

    Weiterfahrt wird i.d.R. nur untersagt, wenn etwas mit dem KFZ nicht legal erscheint...ansonsten trifft das mit Vorlage der BE zu.

    Wenn man sie dann verloren/verlegt hat kann man mit Rahmennummer und oder Plakette eine Zweitschrift beantragen ...


    Zusammenfassung:

    Dem Betroffenen muss ein strafrechtl. Fehlverhalten nachgewiesen werden ...bzw ggf später zur Überzeugung des erkennenden Gerichts stehen. Diese Überzeugung unterliegt zuallererst der Unschuldsvermutung ...etc....und ist zweit-und-teils-dritt-instanzlich überprüfbar.

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
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    Einmal editiert, zuletzt von guidolenz123 (30. März 2025 um 17:12)

  • Diese " Grundintelligenz " haben allerdings etliche nicht, da sie sich mit der Materie nicht befassen. Sonst würden auch nicht andauernd Anfragen sein, ob die Papiere echt sind. Einen Kollegen ist das auch passiert. Wie erwähnt, mit geprûften Anbauteile und 21er Abnahme. Seine gefälschte BE hatte einen Stempel vom IFA-Vertrieb Erfurt.

  • Weil damit den Tatbestand einer Urkundenfälschung begangen hast und das gegenüber einer Zulassungsstelle und Prüfstelle.

    Einspruch Euer Ehren ! Eine BE ist keine Urkunde. Deshalb=> auch keine Urkundenfälschung.

    Zitat:

    " Eine Betriebserlaubnis ist keine Urkunde, sondern eine behördliche Bestätigung. Sie bestätigt, dass ein Fahrzeug oder Fahrzeugteil den geltenden Vorschriften entspricht."

  • Und falls der Antragsteller gar nicht weiß, dass die Papiere gefälscht sind ???

    Das ist ertmal Wurst.

    Einspruch Euer Ehren ! Eine BE ist keine Urkunde. Deshalb=> auch keine Urkundenfälschung.

    Zitat:

    " Eine Betriebserlaubnis ist keine Urkunde, sondern eine behördliche Bestätigung. Sie bestätigt, dass ein Fahrzeug oder Fahrzeugteil den geltenden Vorschriften entspricht."

    Einspruch abgelehnt.

    Seit wann darf man sich ein behördliches Dokument selber basteln und als echtes Dokument verwenden ?

    Zitat:

    "Was macht ein Dokument zur Urkunde?

    "Eine Urkunde ist ein schriftliches Dokument, das als Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist, wichtige Informationen festzuhalten. Sie wird von einer Person oder Institution ausgestellt und dient dazu, bestimmte Tatsachen oder Vereinbarungen zu belegen. In rechtlichen Streitigkeiten kann sie als Beweis dienen. Eine Änderung führt zur Täuschung im Rechtsverkehr.

    Neben offiziellen Papieren wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Schulzeugnissen zählen auch Verträge aller Art als Urkunden. Ebenso gehören Kontoauszüge, Bankbelege, ärztliche Atteste, Rezepte, Führerscheine, Versicherungspolicen, Rechnungen, Quittungen, Vollmachten und Pässe dazu. Die Liste ist lang."

    Urkundenfälschung – Was das Strafrecht sagt
    Urkundenfälschung ist eine Täuschung im Rechtsverkehr & kein Kavaliersdelikt. Wer eine Urkunde verfälscht oder eine unechte herstellt, begeht eine Straftat:
    www.arag.de

    Eine BE ist eine Urkunde die belegt das das Fahrzeug eine BE hat.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (30. März 2025 um 15:12)

  • Da wäre ich mir nicht so sicher, es kommt da immer auf den konkrete Fall an wie dann entschieden wird.

    Da das eine Straftat ist, kann es passieren das im zukünftigen Lebensweg immer mal wieder drüber stolperst. Stichwort Führungszeugnis.

  • Und was passiert dann ? Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldbuße oder Sozialstunden eingestellt. Mehr passiert ja nicht in unserem schönen Land......

    ...und das ist Grund genug, sich nicht an geltendes Recht zu halten?

    Man beiße in's Standlicht!

  • guidolenz123

    Ab und an mal nen Text von dir und nicht nur nen Zitat von mir würde die Konversation schonmal n jutet Stücke nach vorne bringen...

    Sperbär 50 Unwissenheit/Dummheit schützt vor Strafe nicht...

    Hast du jetzt....das mit Nur-Zitat war soweit ich vermute ein techn. Fehler...ich hatte schon beim Nur-Zitat etwas geschrieben

    Zudem habe ich noch ein real-life neben meinen moderatorischen Bemühungen in mehreren Foren und Gruppen verschiedener Fahrzeuge..

    Gruß Guido
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  • Diskutieren ändert die von SternExp dargestellte geltende Rechtslage nicht, an die sich Behörden, wie DAS kba oder Prüfgesellschaften wie die TüVs, gtü, etc. zu halten haben.

    Da beißt kein Richter in die Stulle...

    Als Mod würde ich dieser inzwischen von Grundlagen und damit Sinn befreiten Diskussion einen gepflegten Riegel mit Schloss verleihen, ehrlich gesagt...

    Das ist aber nur meine persönliche Meinung, um nicht der Verbreitung von Unfug außerhalb des Stammtischs Vorschub zu leisten.


    Und 'Nein'! Das ist keine Bewerbung um einen Mod-Posten meinerseits...

    Man beiße in's Standlicht!

  • Soweit ich weiß, sind die Exporte erkennbar an zB bestimmten Buchstaben vor oder nach der Fgst-Nr im Rahmen (eingeschlagen).

    Das ist - mit Verlaub - Bullshit.

    Die Frage ist doch, ob man vom ehemaligen Vorliegen einer BE i.d.R.ausgehen MUSS, aufgrund "sauberer" Rahmennummer

    Grammatikalisch gehe ich besser nicht drauf ein. Inhaltlich, soweit ichs mir herleiten kann, muss man bei weitem nicht von einer bestehenden BE ausgehen.

    Keine BE oder Zweitschrift = keine BE. Ganz einfach.

    Als Fahrzeugführer hat man die Gültigkeit der BE nachzuweisen, ganz einfach. Wie viele Fälle in 2. oder 3. Instanz hast du als Rechtsverdreher schon durchgestanden?

    Ob einen die moderatorische Tätigkeite in diesem Forum nun in nennenswerten Teilen Freizeit klaut sei mal dahingestellt... Ändert aber auch nix an den 2 leeren Posts.


    Edit frogga76 er ist gar Rechtsverdreher von Beruf ;]

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